Forum der Fahrschule Rakowski - Urteile

Alkohol ist Kündigungsgrund für Kraftfahrer

Alkohol ist Kündigungsgrund für Kraftfahrer

Verliert ein als Kraftfahrer angestellter Arbeitnehmer wegen einer Trunkenheitsfahrt seinen Führerschein, kann das dessen fristlose Kündigung rechtfertigen. Für den Arbeitgeber besteht in einem solchen Fall ein wichtiger Grund, um das Arbeitsverhältnis fristlos aufzulösen. Denn der Arbeitnehmer ist nun nicht mehr in der Lage, die von ihm arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit zu erbringen.

Obwohl der gekündigte Arbeitnehmer bereits viele Jahre bei der Firma beschäftigt war und eine mehrköpfige Familie zu versorgen hatte, wurde die fristlose Kündigung für rechtmäßig erklärt. Das Gericht befand, dass die fristlose Vertragsbeendigung auch nicht unangemessen sei. Denn einem Berufskraftfahrer, der sich alkoholisiert an ein Fahrzeugsteuer setzt, muss dieses Risiko besonders bewusst sein.


Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main
Aktenzeichen 5 Sa 522/03

[Mit freundlicher Genehmigung Verlag H. Vogel]

Gruß Peter