Festfrieren der Türen ist inakzeptabel
Weist ein neu gekauftes Fahrzeug erhebliche Mängel auf, ist der Käufer berechtigt, das Fahrzeug gegen Erstattung und Rückzahlung des Kaufpreises zurückzugeben. Ein solch gravierender Mangel liegt vor, wenn bei einem VW Golf IV die Fahrzeugtüren an der Dachleiste fest frieren, sodass die Tür nur mit erheblichem Kraftaufwand geöffnet werden kann. Eine solche Handhabung entspricht nicht dem Stand der Technik. Ein solches Fahrzeug ist nicht voll gebrauchstauglich.
(jlp, 10.11.03)
Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen: 28 U 103/02
[Mit freundlicher Genehmigung - Verlag H. Vogel]
Gruß Peter