Gericht sieht missglücktes Bremsmanöver als Fahrfehler
Wer für ein Kleintier bremst und dadurch einen Unfall verursacht, muss für die Schäden aufkommen. Im konkreten Fall stieg ein Autofahrer wegen eines Eichhörnchens in die Eisen, ein nachfolgender Motorradfahrer stürzte und verletzte sich dabei schwer. Er blieb allerdings auf einem Drittel seiner Kosten sitzen, weil das Gericht in seinem missglückten Bremsmanöver einen Fahrfehler sah (Saarländisches OLG, Az. 3 U 26/02). (gefunden in ADACmotorwelt 5/2003, Seite 55, unter der Titelüberschrift: Ersatzanspruch)
Gruß Peter
Re: Missglücktes Bremsmanöver mit Motorrad
Wie doof ist das denn ?? Das Gericht, das Eichhörnchen und der Autofahrer ... einerseits muss ein Motoradfahrer ebenfalls so viel Abstand halten dass er jederzeit bremsen könnte (Bremsweg )
Re: Missglücktes Bremsmanöver mit Motorrad
Zitat: Minchen Wie doof ist das denn ?? Das Gericht, das Eichhörnchen und der Autofahrer ... einerseits muss ein Motoradfahrer ebenfalls so viel Abstand halten dass er jederzeit bremsen könnte (Bremsweg )Stimmt! Deswegen ist der Motorradfahrer ja auf einem Teil seiner Kosten sitzen geblieben...
Doof ist das schon aber wegen einem Kleintier darf man nicht so stark bremsen dass andere gefährdet oder gar gechädigt werden. Es geht da um die Entscheidung Mensch oder Tier - und die Gesundheit und das Leben des Menschen wird über das des Tieres gesetzt...