Neues Urteil: Autofahrer dürfen nach Handy greifen
Wer während einer Autofahrt zum Mobiltelefon greift, handelt nicht ordnungswidrig, solange er dabei nicht telefoniert. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Köln machte der Deutsche Anwaltverein in Berlin aufmerksam. So darf ein Handy beim Autofahren in die Hand genommen werden, um es beispielsweise an einen anderen Platz zu legen.
Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer eine Geldbuße sowie einen Punkt in Flensburg bekommen, weil er mit dem Handy in der Hand erwischt worden war. Der Betroffene gab allerdings an, das Telefon lediglich an einen anderen Ort gelegt zu haben, weil es in einem Ablagefach geklappert habe.
Die erste Instanz beließ es bei der Geldbuße, weil jegliches Benutzen eines Handy ordnungswidrig sei. Die OLG-Richter stellten nun aber klar, dass eine "Benutzung" nur beim wirklichen Gebrauch von Handyfunktionen wie Telefonieren oder Verschicken von SMS vorliege.
(Quelle: N24)
Gruß Peter