Querparken ist bei Smart zulässig
Ein Querparken zum Fahrbahnrand ist zulässig, wenn dies aus verkehrstechnischen Gründen, namentlich zur besseren Ausnützung des vorhandenen Parkraums bei genügend breiter Straße zweckmäßig ist und zu keiner Gefahrerhöhung für den fließenden Verkehr führt. Diese Voraussetzungen sind bei dem Pkw Smart regelmäßig gegeben.
Amtsgericht Viechtach, Az.: 7 II OWi 00605/05