Schneller zum Führerschein durch Nachschulung...
Wurde einem Fahrzeugführer die Fahrerlaubnis entzogen, weil er mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,05 Promille ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum geführt hat, dann hat ihm das Gericht die Fahrerlaubnis zu entziehen. Zeigt sich der erwischte Fahrzeugführer einsichtig und nimmt er sodann erfolgreich an einem Nachschulungskurs teil, kann diese Schulung zur Abkürzung der Sperrfrist um drei Monate führen. Dieser Nachschulungskurs kann auch bei einem "privaten Anbieter" absolviert werden. Entscheidend ist nur, dass Organisation und inhaltliche Ausgestaltung sowie die Qualität von gewerbsmäßig durchgeführten Nachschulungen und die Objektivität der Teilnahmebescheinigung einer zuverlässigen Kontrolle, wie bei staatlichen Nachschulungskursen, z.B. durch den TÜV, unterliegen.
Landgericht Hildesheim, Az.: 20 Qs 61/02
Gruß Peter