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10. Dezember: 60 Jahre Menschenrechte

10. Dezember: 60 Jahre Menschenrechte

10. Dezember 2009: 60 Jahre Menschenrechte
„Das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal“






Presserklärung der Initiative gegen die Todesstrafe e.V. zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2008


Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember
2008 fordert die Initiative gegen die Todesstrafe e.V. die weltweite
Abschaffung der Todesstrafe!


Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,
als das von „allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal“.


In der Präambel finden sich die Worte „da die Nichtanerkennung und
Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die
das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen…“


Ein Blick zurück in die Geschichte zeigt, dass im Jahr 1948, dem Jahr
der Verkündung der Erklärung der Menschenrechte, gerade mal 8 Staaten
auf die Todesstrafe verzichteten. 1978 waren es immerhin schon 19.
Derzeit wenden 122 Staaten die Todesstrafe nicht mehr an, 74 halten an
ihr fest.


Im Jahr 2007 wurden mindestens 1591 Hinrichtungen in 25 Ländern weltweit dokumentiert.


91 Prozent davon fanden in sechs Ländern statt: China, Iran, Irak, Pakistan, Sudan und den USA.
Mehr als 20.000 Menschen warten derzeit in Todeszellen weltweit auf ihre Hinrichtung.


Ist der statistische Rückgang der Todesstrafe nun Grund zu weniger oder mehr Empörung des menschlichen Gewissens?


Sicher ist: die Tatsache, dass 60 Jahre nach Verkündung der Charta der
Menschenrechte, in deren Artikel 3 an erster Stelle das „Recht auf
Leben“ zu finden ist, immer noch 74 Staaten die Todesstrafe
praktizieren, 20.000 Menschen unter größtenteils menschenunwürdigen
Bedingungen auf die Vollstreckung dieser barbarischen Strafe warten,
ist Grund genug „das Gewissen der Menschheit mit Empörung“ zu erfüllen!


Insbesondere gilt dies für einen demokratischen „Rechtsstaat“ wie die
USA, deren internationale Glaubwürdigkeit durch das Festhalten an
dieser anachronistischen und barbarischen Strafe massiv untergraben
wird.


Laut Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat Jeder
„Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte, ohne
irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe …..oder sonstigem
Stand“.

In der Realität ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Afroamerikaner zum
Tode verurteilt wird etwa vier Mal höher als bei einem weißen
Angeklagten.


Trotz aller historischen Erfolge im Kampf gegen die Todesstrafe, dürfen
wir nicht aufhören, unserer Empörung über diese barbarische und
ultimative Verletzung der Menschenrechte, nämlich des fundamentalen
Rechts auf Leben, Ausdruck zu verleihen!


Auf dass das „von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal“ nicht nur ein frommer Wunsch bleiben möge!


Susanne Cardona

Vorsitzende

Initiative gegen die Todesstrafe e.V.

9.12.2009