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Rußpartikelfilter-Nachrüstung

Rußpartikelfilter-Nachrüstung

Gute Tat

Behinderte erhalten auch 2008 bis zu 330 Euro Rabatt bei der Nachrüstung mit Rußfiltern. Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte und A.T.U haben ihr Rabatt-Abkommen verlängert.

Gute Nachrichten für Menschen mit Behinderung, die ihren Diesel mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten wollen: Das Ende 2007 ausgelaufene Rabattabkommen zwischen A.T.U und dem Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte wird um ein Jahr verlängert. Somit erhalten alle schwerbehinderten Menschen, die ihren Selbstzünder in einer A.T.U-Filiale umrüsten, weiterhin einen Kostenerlass von bis zu 330 Euro. Die Aktion wird in Kooperation mit der Twintec AG durchgeführt. Behinderte hatten vor dieser Vereinbarung beim Thema "Rußpartikelfilter-Nachrüstung" das Nachsehen, denn sie profitierten nicht oder nicht vollständig von dem seit April 2007 gesetzlich vorgesehenen Steuernachlass, da sie ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind. A.T.U-Pressesprecher Dr. Markus Stadler erklärt: "Eine gesetzliche Förderregelung für behinderte Menschen ist in naher Zukunft leider nicht zu erwarten. Deshalb wollen wir mit der Verlängerung dieser Aktion sicherstellen, dass auch unsere behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger eine finanzielle Unterstützung für die umweltfreundliche Nachrüstung mit Dieselpartikelfiltern erhalten."

Der Kunde wendet sich direkt an eine der rund 620 A.T.U-Werkstätten und bittet um die Nachrüstung des Fahrzeuges mit einem Diesel-Rußpartikelfilter. Dort legt er den aktuellen Kfz-Steuerbescheid vor. Bei einer 100-prozentigen Befreiung von der Kfz-Steuer gewährt dann die Werkstatt auf die anfallenden Umrüstungs- und Filterkosten einen Nachlass von 330 Euro. Der Rabatt wird direkt von der Rechnung abgezogen. Liegt eine 50-prozentige Befreiung von der Kfz-Steuer vor, erhält der Kunde bei A.T.U einen Nachlass von 165 Euro. Die restlichen 165 Euro können dann beim Finanzamt über die Kraftfahrzeugsteuer geltend gemacht werden

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