Tageszulassung
Tageszulassung
Ein Fahrzeug, das einen Tag auf einen anderen Halter zugelassen war, sonst aber unbenutzt und kein Lagerfahrzeug ist, darf nicht als Gebrauchtwagen unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft werden. Es handelt sich trotz der Zulassung um eine neu hergestellte Sache, bei der die gesetzliche Gewährleistung nicht vertraglich ausgeschlossen werden darf (Urteil des Landgerichts Augsburg vom 10.2.1998, Az. 3 O 761/97, DAR 1998, Seite 476).