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Verkehrskontrolle: Was darf die Polizei?

Verkehrskontrolle: Was darf die Polizei?

Wer in eine Polizeikontrolle kommt, der sollte seine Rechte kennen. Informieren Sie sich, worauf Sie achten sollten.

Da stehen sie wieder, die Bürger in Uniform. Prompt kommt auch die Kelle – rechts ranfahren. Allgemeine Verkehrskontrolle. Und jedes Mal wieder dies flaue Gefühl in der Magengrube: Habe ich etwas falsch gemacht? Wo ist der Verbandkasten, das Warndreieck? Und die Papiere? Darf die Polizei das überhaupt? Ja, sie darf. Jederzeit und ohne Grund. Aber die allgemeine Verkehrskontrolle ist auch kein rechtsfreier Raum, in dem der Autofahrer dem Polizisten ausgeliefert ist. Jeder sollte deshalb seine Rechte und Pflichten kennen.

Auf jeden Fall gilt: anhalten! Wer dies nicht tut, riskiert 50 Euro Bußgeld, dazu drei Punkte in Flensburg. Weitere Rechte der Polizei sind: Ein uniformierter Polizist muss sich nicht ausweisen (OLG Saarbrücken, VRS 47, 474). Außerdem ist den Anweisungen der Beamten nachzukommen. Zum Beispiel aussteigen, um dem Polizisten die Überprüfung des Autos zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, NZV 96, 458). Stur stellen, im Auto sitzen bleiben – das kostet 20 Euro.

Die Beamten dürfen die Technik des Wagens checken, HU- und AU-Plaketten, auch Kofferraum und Handschuhfach. Ausweis, Führer- und Fahrzeugschein müssen auf Verlangen vorgelegt werden. Haben Sie die Papiere nicht dabei, drohen zehn Euro Strafe, und Sie müssen die Papiere innerhalb einer Woche im Revier vorzeigen. Gleiches gilt für Verbandkasten und Warndreieck. Fehlt ein Teil: fünf Euro Strafe.