Kindesentzug durch das Jugendamt - Benachteiligung der Mutter aufgrund ihrer Behinderung?
Ecard Projekt Alex Am 29.6.2006 wurde der 3 Tage alte Alex per Einstweiliger Verfügung (Beschluss) auf Antrag des Jugendamtes Düsseldorf seiner behinderten Mutter entzogen. Das Gericht gab dem Antrag des Jugendamtes statt - ohne Vorwarnung - ohne Anhörung der Mutter - ohne Gutachten ...
Kindesentzug durch das Jugendamt - Benachteiligung der Mutter aufgrund ihrer Behinderung?
Der 26. Juni 2006 war wohl einer der glücklichsten Tage im Leben der jungen Mutter: sie hielt zum ersten Mal ihren kleinen Sohn Alex in den Armen. Das hier veröffentlichte Bild lässt uns alle an diesem gefühlten Glück teilhaben.
Am 29. Juni 2006 sollten die beiden morgens nach Hause entlassen werden. Als sie von der Familie abgeholt werden sollten, wurde gesagt, die Entlassung sei noch nicht möglich, da der Säugling eine "Gelbsucht" hätte. Gegen 16.00 Uhr rief die junge Mutter aufgelöst zu Hause an und berichtete, dass der Mitarbeiter des Jugendamtes mit Hilfe eines Gerichtsbeschlusses und zusammen mit Pflegeeltern ihren Sohn von der Säuglingsstation abgeholt hätte.
Der jungen Mutter wurde weder eine Kopie dieses Beschlusses ausgehändigt, noch wurde ihr der Beschluss gezeigt.
Erst am 30. Juni 2006 wurde der Familie nach vehementem Drängen von dem Jugendamt eine Kopie des Beschlusses ausgehändigt.
Vielen herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihre Mithilfe
Jugendamt nimmt drei Tage altes Baby von der Mutter
Pressemitteilung von: Eltern in Deutschland e.V. Veröffentlicht am 07.07.2006 09:19:00 - Politik, Recht & Gesellschaft
(openPR) - Das Jugendamt der Stadt Düsseldorf hat am 29.06.2006 ein drei Tage altes Baby in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von der Mutter weggenommen. Das Kind wurde noch im Krankenhaus ohne Übergabe eines gerichtlichen Beschlusses an Pflegeeltern übergeben.
Die Mutter erhielt keine Chance für eine Stellungnahme oder Beschwerde. Seitdem hat sie keinen Kontakt mehr zu ihrem Kind. Sie berichtet auf der folgenden Internetseite die Situation ausführlicher: www.enbeka.de/index.php?menuid=56 .
Dies Verfahrensweise des Jugendamtes in Düsseldorf erinnert stark an die Herausnahme der Kinder im Fall Haase. Siehe: www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/dokumente_auf_deutsch/volltext/urteile/20040408-Haase-U.asp Nach mehreren Jahren wurde Deutschland deswegen von dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte der Menschenrechtsverletzung für schuldig befunden.
Wir können nicht verstehen, warum die deutschen Jugendämter nicht aus dieser für Deutschland peinlichen Verurteilung gelernt haben und wieder ein Kind im Eilverfahren von einer schutzlosen Mutter wegnehmen. Die Herausnahme eines Säuglings sollte nur bei Gefahr im Verzuge erfolgen. Davon kann in diesem Fall aber keine Rede sein. Für das drei Tage alte Baby bricht mit diesem abrupten Verlust seiner Mutter eine Welt zusammen. Babys nehmen bereits im Mutterleib die Stimmen ihrer Eltern war und erfahren durch die Nähe ihrer Eltern Sicherheit und Geborgenheit. Der Verlust der Eltern führt zu einer irreparablen Traumatisierung, die einer Kindesmisshandlung gleichkommt.
Der Verein Eltern in Deutschland e.V. will dazu beitragen, dass Eltern mit ihren Kindern harmonisch zusammenleben können, dass Väter in die Erziehung mit eingebunden werden, und dass Eltern auch nach der Trennung für ihre Kinder als Bezugspersonen erhalten bleiben.
Erziehung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Erhalt der Partnerschaft auch als Eltern, Trennung mit Fragen zum Umgang und Sorgerecht sind die Hauptthemen des Vereins.
Eltern in Deutschland e.V.
Tel: 04825-9016150 Fax: 04825-9016152 Mail: var m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'info'+String.fromCharCode(64)+'eltern-verband'+String.fromCharCode(46)+'de';document.writeln(''+e+'');info@eltern-verbandde Internet: www.eltern-verband.de