Jugendamt Oldenburg: Behördenwillkür, Kindeswohl, Suizidgefahr
26.10.2008 - 09:15
Behördenwillkür - Jugendamt - Kindeswohl - Suizidgefahr.
Foto zeigt Alfred Kroll
Rechtsanwalt Kroll (Foto: Privat)
Von Alfred Kroll
Oldenburg (kobinet) Das Schicksal seelisch beeinträchtigter Kinder ist besorgniserregend. Am Beispiel von Kindern mit einem Asperger-Syndrom dürfte es besonders deutlich werden. Der Staat garantiert diesen benachteiligten Kindern grundrechtlich verbriefte Hilfeinstrumente insbesondere im Hinblick auf eine angemessene Schulbildung. Die damit einhergehenden Kosten, die z.B. für von diesen benachteiligten Kindern benötigten Schul- bzw. Integrationshelfers anfallen, wollen viele Jugendämter nicht übernehmen mit der Konsequenz, dass die betroffenen, teilweise hoch intelligenten Kinder nicht eine Regel- oder Integrationsschule besuchen können, sondern an Förderschulen "abgeschoben" werden. Trotz einer grundrechtlich garantierten Chancengleichheit sowie eines zugesicherten Benachteiligungsverbotes endet die berufliche Laufbahn dieser Kinder tendenziell in Werkstätten für behinderte Menschen. Hätten diese Kinder jedoch eine staatlich zugesicherte Förderung erhalten, so wären sie gfls. in der Lage, sich auf der Grundlage eines Studiums eine gesicherte Existenzgrundlage aufzubauen.
Es geht den Sozialleistungsbehörden tendenziell vorrangig um die Einsparung bzw. Vermeidung von Kosten, die dahinter stehenden Schicksale der benachteiligten Kinder ist vielfach zweitrangig. Kinder mit seelischen Beeinträchtigungen und/oder erheblichen Verhaltensauffälligkeiten sind in einem erhöhten Maße suizidgefährdet. Einige meiner jungen Mandanten haben in ihrer Verzweiflung, Not u. Hilflosigkeit Suizid begangen, auch Fremdgefährdung und Amokgefahren drohten bzw. drohen aktuell. Zudem wurden völlig überforderte und von Jugendämtern im Stich gelassene Eltern in ihrer Lebensweise erheblich beeinträchtigt bzw. wurde das gesamte Familienleben zerstört!
Es ist Aufgabe und Verpflichtung eines Jugendamtes, Rechtsansprüche von Hilfesuchenden zu erfüllten und das Wohl benachteiligter Kinder stets im Auge zu behalten. Den mit der Umsetzung von Rechtsansprüchen einhergehenden hohen Amtspflichten genügen Jugendämter vielfach nicht ansatzweise. Stattdessen erfahren bereits junge Menschen Behördenwillkür, das Kindeswohl ist wohl zu teuer!
Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten eines Anwaltes, sich im Falle staatlicher Machtüberschreitung schützend vor seine (jungen) Mandanten zu stellen und diese insbesondere vor Schäden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu bewahren. Wenn anwaltlich tief greifende Grundrechtsverletzungen zu Lasten minderjähriger Kinder insbesondere gegenüber Jugendämtern gerügt und behördlicherseits objektiv-willkürliche Hürden zur Vereitelung von Rechtsansprüchen geschaffen werden, ist letztlich wohl kein Raum mehr für anwaltliche Diplomatie vorhanden. Im Kampf um das Recht zu Gunsten benachteiligter Kinder sind - zumindest in Ausnahmesituationen - zur Gefahrenabwehr drastische Formulierungen angezeigt bzw. unvermeidbar. Sachlichkeit um jeden Preis? Ich sage NEIN!
Es ist an der Zeit, die tendenziell objektiv-willkürlichen Behördenstrukturen insbesondere zu Lasten junger behinderter Menschen transparent zu machen. Das Kindeswohl , die Menschenwürde und das Benachteiligungsverbot müssen auch unter wirtschaftlichen Kriterien wieder Geltung erlangen. Ein sozialer Rechtsstaat muss Behördenwillkür vermeiden, Behördenwillkür braucht kein Mensch! Deshalb ziehe ich am Montag, den 27.10.2008, insbesondere für junge, behinderte Menschen in Oldenburg vor Gericht. Es muss sich in unserem sozialen Rechtsstaat zum Wohle unserer Kinder dringend etwas verändern. Wir sind alle aufgefordert und verpflichtet, das Wohl unserer Kinder zu schützen und zu fördern. Ich bitte von daher die Öffentlichkeit um nachhaltige Unterstützung im Sinne des Einleitens eines dringend erforderlichen Veränderungsprozesses. sch
Alfred Kroll ist Rechtsanwalt in Oldenburg, spezialisiert auf Behinderten- und Sozialrecht
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