Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Flüchtlingsproblematik

Schicksal von Kurdin im Kirchenasyl bleibt offen

Schicksal von Kurdin im Kirchenasyl bleibt offen

Schicksal von Kurdin im Kirchenasyl bleibt offen

Gericht vertagt Entscheidung wegen Komplexität des Falls

01.08.2008

RÜSSELSHEIM (dpa) Das Schicksal einer Kurdin im Kirchenasyl in Rüsselsheim bleibt weiter offen: Das Verwaltungsgericht Darmstadt traf heute keine Entscheidung darüber, ob die 60-jährige Gülüzar Yildirim in die Türkei abgeschoben werden darf. Wie Gerichtssprecher Klaus Ruth bestätigte, sei mit einem Urteil aufgrund der Komplexität des Falls erst in den kommenden Wochen zu rechnen.

Stadt Rüsselsheim hatte weitere Aufenthaltserlaubnis abgelehnt
Yildirim klagt vor Gericht gegen die Entscheidung der Stadt Rüsselsheim, die die Erteilung einer weiteren Aufenthaltserlaubnis bislang abgelehnt hat. Um ihrer drohenden Abschiebung zu entgehen, war die Kurdin zuletzt im Kirchenasyl untergetaucht. „Solange der Haftbefehl nicht aufgehoben ist, wird sie weiterhin in der Obhut der Kirche bleiben“, sagte ihre Rechtsanwältin Petra von Schumann

Parallel zur Gerichtsverhandlung hat Yildirim eine Petition beim Hessischen Landtag eingereicht. Der zuständige Ausschuss hat die Petition inzwischen zur Beratung angenommen. „Für die Dauer des Verfahrens wird es voraussichtlich keine Abschiebung geben“, sagte der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Andreas Jürgens.

Jugendamt: „Traumatisierte Kinder brauchen Mutter“
Yildirim war 2005 aufgrund eines Hilferufs ihrer beiden inzwischen volljährigen Töchter nach Rüsselsheim gekommen, die damals bei ihrem angeblich gewalttätigen Vater lebten. „Ein Gutachten des Jugendamts belegt, dass die beiden Kinder schwer traumatisiert sind“, sagte von Schumann. „Sie brauchen ihre Mutter zum Leben.“

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