Methodik: Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Sichtbarkeit Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Sichtbarkeit von Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen ist gegeben durch sichtbare Widerstandsleistungen der Jugendamtsopfer. Denn nur durch die verschiedenen Formen der Auseinandersetzung werden die individuellen Unrechtserfahrungen öffentlich und sichtbar.
Sichtbarkeit kann gegeben sein in der rechtlichen Auseinandersetzung auf innerstaatlicher und internationaler Ebene sein z. B. mit Klagen in den verschiedenen Rechtskanälen (zivil-, straf-, verwaltungs-, sozialrechtlich) sowie auf völkerrechtlicher Ebene (UNO, Europarat) und supranationaler Ebene (Europäische Union).
Sichtbarkeit kann gegeben sein in der rechtspolitischen Auseinandersetzung auf innerstaatlicher (Länderparlamente, Bundestag) und internationaler Ebene sein z. B. mit Petitionen, Initiativen zur Gesetzesänderungen (UNO, EU, Europarat).
Sichtbarkeit kann gegeben sein durch Aktivitäten von Opfern auf individueller Ebene z. B. mit Internet-Präsenz und Internet-Kommunikation, mit öffentlichen Demonstration und Aktionen, mit Pressearbeit.
Sichtbarkeit kann gegeben sein durch Aktivitäten von Opfern auf organisierter Kleingruppenebene mit Internet-Präsenz und Internet-Kommunikation, mit öffentlichen Demonstration und Aktionen, mit der Beteiligung an Gesetzesvorhaben und Gesetzesänderungen als Verband, mit Pressearbeit.
Sichtbarkeit kann gegeben sein durch Medienberichterstattung über Ereignisse, in die Behörden verwickelt sind, und durch Medienberichterstattung über die zuvor benannten Sichtbarkeitskriterien von Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen.