"Geldmaschine" Pflegekind
Autor: ordep74
------------------------------------------------------------------------------------
In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. Hs. des Grundgesetzes (GG) gewährleistet. Hiermit mache ich von diesem Grundrecht gemäß der Deutschen Verfassung Gebrauch.
Artikel 5 (verkürzt)
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (
) Eine Zensur findet nicht statt.
------------------------------------------------------------------------------------
Jugendämter,Heime und Pflegefamilien sichern sich ihren "Arbeitsplatz",
und der Staat vergrössert seine "Macht" ,
Am 17.08.2008 sendete das ZDF in seinem Magazin frontal 21 einen Beitrag zum
Thema Jugendämter
Im Filmbeitrag heißt es ab 3:15 min:
Sprecher:
"Sind die Kinder erst im Heim, ist die Behörde die Verantwortung los.
Davon profitieren viele Einrichtungen, die wirtschaftlich auf eine gute
Belegung angewiesen sind. Bis zu 7.000 EUR monatlich bringt ein
Heimplatz."
In rund 9.500 Fällen übertrugen im Jahre 2009 die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.
Umgerechnet in Geld, um das es dabei geht:
Wenn man davon ausgeht, daß pro Kind durchschnittlich monatlich 1.400 Euro an die Pflegefamilien gezahlt wird, so haben wir es mit der stattlichen Summe von 159.600.000,00 (9500 (Fälle)*12*1400)zu tun.
Bei einem geschätzten durchschnittlichen Honorar je Gutachten von rund 10.000,00 Euro beläuft sich das Geld, das jährlich in diesen Fällen an Gutachter gezahlt wird, insgesamt um die 95 Millionen Euro. Davon ein beträchtlicher, statistisch nicht genau erfasster Anteil an den bayerischen Monopolisten GWG sowie deren Kooperationspartner.
ich habe im Internet von Pflegeeltern gelesen die 7
(in worten : SIEBEN)
Pflegekinder haben.
Diesen Pflegeeltern wurde sogar schon von einem Jugendamtsleiter ein längerer Vortrag darüber gehalten, dass es Pflegeeltern gäbe, die sich am Pflegegeld und den Zusatzleistugen bereichern würden ! ! !
Pflegeeltern, wie Sie sie nennen,sind professionelle Dienstleister , und eben keine Eltern. Sie bieten gegen Bezahlung Kindern, die nicht zur Adoption freigegeben wurden, ein familiäres Lebensumfeld.
wollen die einem wirklich weissmachen,
das sie das aus rein christlicher Nächstenliebe tun?
(ich möchte niemanden was böses unterstellen,
wenn es so ist,
ist es wohl eine gute sache ,
sind durch ihre langjährige Erfahrungen bestimmt
sogenannte "Profi-ELTERN",deswegen..
aber ich halte es für bedenklich,
alleine der monatliche Erziehungsbeitrag von 202 euro pro Pflegekind beträgt 1414 euro ,
(lassen wir alle Pflegekinder unter 7 Jahre sein,da ich ihr alter nicht kenne) plus Unterhaltsbedarf macht das 4368 euro monatlich !!!
Wenn einer 3 Jobs hat ,
macht er das bestimmt nicht weil er so gerne arbeitet
oder weil er unausgelastet ist....
2.3. Finanzielle Leistungen
Der Unterhalt der Vollzeitpflege ist nach §39 SGB VIII geregelt. Es gibt Pauschalbeträge, die
in drei Gruppen gegliedert sind. Die Staffelung erfolgt nach Altersgruppen. Wie hoch die
entsprechenden Beträge sind, legt das jeweilige Landesjugendamt fest.
Hier die aktuelle Leistungsgliederung (Stand 01.01.2006) des Landesjugendamtes Rheinland-
Pfalz:
Altersgruppe, Unterhaltsbedarf+ Erziehungsbeitrag 202 euro= Gesamt
0 bis zum vollendeten
7. Lebensjahr
422,+ 202,= 624,--
8. bis zum vollendeten
14. Lebensjahr
484,+ 202,= 686,--
ab dem vollendeten
14. Lebensjahr
586,+ 202,= 788,--
(http://www.lsjv.rlp.de August 2007)
Die Pauschalbeträge umfassen den gesamten Lebensbedarf des Kindes. Darunter fallen alle
Kosten für den Verzehr, Taschengeld, Kleidung, Friseur, Pflegemittel, Telefon, Reparaturen,
usw. Die Pflegepauschalen können bei Vorlage von Unfallversicherungszahlungen und
Alterssicherungsbeiträgen für das Kind erhöht werden.
Der Erziehungsbeitrag ist ein geringes Entgelt für die Pflegeeltern. Hierüber können die
Pflegepersonen frei verfügen.
Die Krankenhilfe wird nach §40 SGB VIII geregelt. Nicht anerkannte Verfahren (z.B.
Heilpädagogische Verfahren) werden nicht finanziert.
Auch Einmalzahlungen sind möglich. Diese können auf Antrag der Pflegepersonen und nach
Ermessen des zuständigen Jugendamtes gewährt werden:
Art Vorraussetzungen Höhe der Zahlung
Erstausstattung des Zimmers
(Möbel und Bettzeug)
Einmalzahlung
auf Antrag und nach Bedarf
1500 Euro
Bekleidungserstausstattung Einmalzahlung
auf Antrag oder nach Bedarf
0,5 % der
Pflegegeldpauschale
Leistungen
für wichtige Anlässe
(Taufe, Konfirmation,
Kommunion,...)
bei wichtigen Anlässen
auf Antrag oder nach Bedarf
200 Euro
Gruppenreisen
mit Jugendgruppen,
Kirchenverbänden, Vereinen,
etc.
Einmalzahlung pro Jahr
auf Antrag
200 Euro
Urlaubsreisen
mit den Pflegeeltern
Einmalzahlung pro Jahr
auf Antrag
300 Euro
Weihnachtsbeihilfe Einmalzahlung pro Jahr
ohne Antrag
0,07 % der
Pflegegeldpauschale
(http://www.lsjv.rlp.de August 2007
ps:
Ich bin selbst bei einer Pflegefamilie aufgewachsen und
mir wurde von meinem Pflegevater erzählt,
das meiner leiblichen Mutter nur wichtig gewesen wäre,
das sie das Kindergeld bekommt....
weitere Beiträge:
(hier auf dieser WEB-SEITE)
-BEAMTENWILLKÜR
-BEAMTENWILLKÜR reloaded
-Situation "Pflegekind" abschaffen?