Jugendamt Traun (Österreich): 13-jähriger Junge
Sonntag, 1. Mai 2011,
Oberösterreich
Hoffnung für 13-jährigen Ausreißer: Gericht kippte Kinderheim-Urteil
LINZ. Aus Protest gegen sein Leben im Kinderheim, getrennt von seiner Mutter, flüchtete der 13-jährige Stefan R. Anfang März nach München und kam so in die Schlagzeilen. Jetzt gibt es neue Hoffnung: ein aktuelles Urteil kritisiert die Abnahme des Kindes. Der Obsorgeprozess wird neu aufgerollt.
Die Mutter sei mit der Erziehung ihrer beiden Kinder Stefan und Irina (10) überfordert, sei arbeitslos gewesen, habe häufig ihren Wohnsitz geändert und sei gegenüber dem Jugendamt nicht kooperativ gewesen.
So lauteten die Vorwürfe gegen die Krankenschwester Karin R. (41) aus Aistersheim, die die Jugendwohlfahrt und das Bezirksgericht Traun erhoben hatten. Im Jahr 2008 kam es auf Antrag des Jugendamtes zur Abnahme der beiden Kinder. Sohn und Tochter kamen zunächst in ein Heim in Altmünster, später in eine Einrichtung in Golling in Salzburg.
Weder die Mutter noch die Kinder waren mit dieser Entscheidung glücklich, wie auch die aktuelle Rekursentscheidung des Landesgerichts Linz betont. Heuer im März unternahm Stefan einen Fluchtversuch, fuhr mit dem Zug nach München zur Bild-Zeitung, um auf sein Schicksal aufmerksam zu machen.
Nach dieser Aktion wurde der Bub auch noch von seiner Schwester getrennt und in ein Kinderheim nach Tirol verlegt. Beobachter konnten sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es sich dabei um eine Bestrafung gehandelt haben könnte. Nun ist Stefan aber wieder in dem Salzburger Heim gemeinsam mit seiner Schwester untergebracht.
Das Landesgericht als zweite Instanz hat nun die Entscheidung, wonach die Mutter das Sorgerecht verliert und die beiden Kinder in einem Heim leben müssen, gekippt. Und das mit kritischen Worten: der Entzug der Obsorge sei eine äußerste Notmaßnahme, daher ein strenger Maßstab anzulegen.
Laut Sachverständigen-Gutachten habe die Mutter zwar schwierige Phasen durchlebt, sei aber vor allem mit Hilfe von Profis erziehungsfähig, hielt das Gericht fest. Inwieweit dadurch das Kindeswohl konkret gefährdet wird, lässt sich den erstgerichtlichen Feststellungen nur bedingt entnehmen, rügt die zweite Instanz. Außerdem habe sich die erste Instanz nicht mit den Wünschen der Kinder beschäftigt. Zudem habe die Frau nun wieder einen Job und eine geordnete Wohnsituation.
Jetzt muss das Bezirksgericht neuerlich entscheiden, ob Stefan und Irina im Heim bleiben müssen oder zu ihrer Mutter zurück dürfen.
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,608322