Jugendamt Münster: Junge (3) und Mädchen (1,5)
Verwaltungsgericht
Mutter will ihre Kinder zurückhaben
Eine Mutter kämpft im Münsteraner Verwaltungsgericht um ihre Kinder.
Eine Mutter kämpft im Münsteraner Verwaltungsgericht um ihre Kinder.
Münster - Sie hat ihre Kinder verloren. Maria P. (38, Name v.d. Red. geändert) kämpfte gestern vor dem Verwaltungsgericht um ihren dreijährigen Sohn und die eineinhalbjährige Tochter. Der Sohn lebt beim Vater, die Tochter in einem Kinderheim, sie soll in eine Pflegefamilie kommen. Meine Kinder, empörte sich die Mutter, die aus Costa Rica stammt, kommen nicht in eine Pflegefamilie.
Auf der Anklagebank: das Jugendamt Münster. Das hat nämlich dafür gesorgt, dass der 38-Jährigen Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wurde. Familiengericht und OLG Hamm haben das bestätigt. Aber Maria P. sieht die Gründe dafür nicht ein.
An ihrer Seite der Wilhelmshavener Hans-Peter Tjaden. Einer mit lauter Stimme, der im Internet seitenlange Blogs zu allen möglichen Themen verfasst, insbesondere zu Streitigkeiten zwischen Eltern und Jugendämtern. Er kritisiert auch das Jugendamt in Münster mit Häme, klagt über völlig unprofessionelle, unsystematische Arbeit, die sich gegen die Kindesmutter richtet. Bis ihn Richterin Lammers vor Beleidigungen warnt. Und zur Sache ruft.
Die Sache ist aber schwer zu umreißen. Das familienrechtliche Feld ist bereits geklärt. Das Jugendamt hat recht dafür bekommen, zum Schutz der Kinder beide von der Mutter zu entfernen. Es hat Gutachten gegeben. Es bestand die Sorge um eine Gefährdung des Kindeswohls. Das sieht die Mutter anders: Hier ist totales Unrecht geschehen.
Mit Mühe formulierte die Richterin am Ende die Forderung der Mutter und ihres Beistands. Sie wollten, so verstehe sie das, die Unterbringung der Kinder rückgängig machen. Überdies regelmäßige Treffen zwischen Eltern und Kindern mit dem Ziel, im Rahmen eines Hilfeplans die Rückkehr in die Familie zu ermöglichen.
Die 38-jährige Mutter, die nach der Geburt ihres zweiten Kindes überlastet war, Probleme mit ihrem Partner hatte und das Jugendamt um Hilfe rief, erklärte überdies, ihre Mutter aus Costa Rica wolle zeitweise kommen, um ihr mit den Kindern zu helfen. In ihrer Heimat nehme ihre ganze Familie Anteil an dem Fall.
Wie es weitergeht? Ich kann sie verstehen, sagte die Richterin zur Klägerin, ich kann aber auch das Jugendamt verstehen. Das Jugendamt lehnte den Antrag ab. Das Urteil wird in zwei Wochen ergehen.
http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/muenster/nachrichten/1510014_mutter_will_ihre_kinder_zurueckhaben.html