Jugendamt Starnberg: Vorzeitige Rückführung aus Pflegefamilie
Pflegemutter klagt auf Schadenersatz
Frau erhält 18 000 Euro, weil Jugendamt Zusage ignorierte
München 18 000 Euro Schadenersatz muss der Landkreis Starnberg einer Frau bezahlen, der das Jugendamt zwei Pflegekinder vorzeitig weggenommen hat, um sie der leiblichen Mutter zurück zu geben. Vor dem Oberlandesgericht München (OLG) einigten sich die Pflegemutter und ein Amtsvertreter aus Starnberg gestern vergleichsweise auf diesen Betrag. Geklagt hatte die Frau eigentlich auf rund 70 000 Euro, weil sie wegen der Pflegekinder von ihrem Bankjob eine fünf Jahre dauernde Auszeit genommen hat und nun so lange nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren darf.
Anfang 2002 hatte in einer Gemeinde am Starnberger See eine noch sehr junge Frau Zwillinge zur Welt gebracht. Bei einem Betreuungsbesuch stellte eine Vertreterin des Jugendamtes bald fest, dass die Mutter mit der Versorgung der Babys völlig überfordert war. Sie telefonierte mit der bei Passau lebenden Tante der jungen Frau, bis diese sich bereit erklärte, die Zwillinge in Pflege zu nehmen.
Ihre Bedingung war allerdings, die Kinder für wenigstens fünf Jahre zu bekommen: Da sie als Mutter von drei eigenen Kindern nunmehr einen Sieben-Personen-Haushalt zu versorgen habe, sehe sie sich gezwungen, bei ihrer Bank so lange unbezahlten Urlaub zu nehmen. Die Frau vom Jugendamt sagte dies fix" zu. Als es neun Monate später zum Streit zwischen leiblicher Mutter und
Pflegemutter um die Kinder kam, holte das Jugendamt die Zwillinge wieder ab. Nun wiegelte die Amtsvertreterin ab, die Zusage so verbindlich gegeben zu haben.
Weil sie jetzt bis zum Sommer 2007 arbeitslos wäre, reichte die Ex-Pflegemutter daraufhin Schadenersatzklage ein. Begründung: Ohne das Versprechen des Jugendamtes hätte sie niemals die lange berufliche Auszeit genommen und würde jetzt nicht ohne Einkommen dastehen. In erster Instanz beim Landgericht München II hieß es zwar, dass eine Behörde dem Bürger nicht nur eine richtige, sondern auch unmissverständliche Auskunft geben müsse. Trotzdem wies die 11. Zivilkammer die Klage ab: Man sah es keinesfalls als erwiesen an, dass die Klägerin ihr Sabbatical" nicht auch ohne eine feste Zusage des Jugendamtes genommen hätte. Außerdem habe die Klägerin erklärt, dass sie das neun Monate lang vom Amt bezahlte Pflegegeld ausschließlich für die Zwillinge verwendet habe. Bekäme sie nun Schadenersatz, würde sie besser dastehen, als hätte das Amt seine Zusagen eingehalten - und das dürfe nicht sein, meinten die Richter.
Das OLG stellte in der Berufungsverhandlung aber klar, dass es den Fall anders beurteilen würde.
Die Sache ist schief gelaufen, das Kind ist in den Brunnen gefallen", sagte die Senatsvorsitzende.
Das Gericht regte nicht zuletzt gegenüber der Behörde einen Vergleich an. Daraufhin einigte man sich auf die 18 000 Euro.
Ekkehard Müller-Jentsch
Aus der Süddeutschen Zeitung vom 12. 05. 2006