Kind getötet - Polizist muss ins Gefängnis
30.10.2008
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URTEIL
Kind getötet - Polizist muss ins Gefängnis
Ihr Stiefvater soll sie zu Tode geschüttelt haben, ihre Mutter heiratete ihn dennoch im Knast: Im Fall der getöteten Leonie wurde Andreas B. zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Polizist bestreitet die Tat.
Hildesheim - Der Prozess um den gewaltsamen Tod der vierjährigen Leonie aus Bad Salzdetfurth endet mit einer Haftstrafe für den Ehemann ihrer Mutter: Der Polizeibeamte Andreas B. ist am Donnerstag zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der 40-Jährige hatte sich vor dem Landgericht Hildesheim wegen Körperverletzung mit Todesfolge und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu verantworten.
Rechtsanwalt Michael Heinrichs, Andreas B.: "Ich traue es ihm nicht zu"
DDP
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Laut einem rechtsmedizinischen Gutachten starb das Mädchen an den Folgen körperlicher Misshandlung. Demnach war der Schläfenmuskel des Kindes durch einen brutalen Schlag zertrümmert worden. Leonie war im November 2007 mit einer Gehirnblutung ins Krankenhaus gebracht worden und wenig später gestorben.
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Der Staatsanwalt hatte acht Jahre Haft für Andreas B. gefordert. "Nur der Angeklagte kommt als Verursacher der Verletzungen infrage", sagte der Staatsanwalt im Rahmen seines Plädoyers. Der Verteidiger Michael Heinrichs sah dagegen erhebliche Zweifel an der Schuld seines Mandanten und beantragte, ihn freizusprechen.
Leonies Mutter Miriam B. hielt während des Verfahrens zu Andreas B. Während er in Untersuchungshaft saß, heiratete sie ihn. In den Verhandlungspausen soll die 31-Jährige immer wieder die Nähe ihres Ehemannes gesucht und ihn geküsst haben, berichteten Lokalzeitungen. "Ich traue es meinem Mann nicht zu. Ich habe ihn als sehr ruhigen Menschen erlebt", sagte Leonies Mutter in Interviews.
Bielefeld: Lebenslange Haft für Mord an Zweijährigem
Für den Mord am zweijährigen Kind seiner Lebensgefährtin hat das Landgericht Bielefeld einen 25-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann den kleinen Jungen zunächst auf dem Wickeltisch missbraucht hatte. Später habe er ihn vor dem Haus in Minden mit Wucht auf Steine geworfen, um den Missbrauch zu verdecken.
Der Angeklagte selbst hatte angegeben, der Junge sei vom Wickeltisch gefallen. Die Familie hatte vor der Tat Erziehungshilfe in Anspruch genommen. Die Stadt Minden habe keine Anzeichen feststellen können, die auf eine drohende Gewalteskalation hätten hindeuten können.
jjc/ddp/dpa
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,587450,00.html