Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Großeltern

Jugendamt Pfarrkirchen: André (5Jahre)

Jugendamt Pfarrkirchen: André (5Jahre)

"Wir wollen unseren André zurück"
25.09.08, 06:51, Autor: Redaktion Braunau
HANDENBERG/ Wilfried und Stephanie Jung aus Handenberg kämpfen um das Sorgerecht für ihren Enkel.Von Marina Huber
Das Ziel klar vor Augen: Wilfried und Stephanie Jung kämpfen für André.
RS-MH

Polizisten versammeln sich in der Salzburger Vorstadt. Zwischen den Kappen kommen sie zum Vorschein, die Demonstranten. Eine Oma und ein Opa, die um das Sorgerecht ihres vierjährigen Enkels kämpfen. Weil seine Mutter drogenabhängig ist, konnte der kleine André nicht bei ihr bleiben.

Vor über einem Jahr kam der Bub deshalb zu seinen Großeltern nach Handenberg. Bis Mitte Mai 2008 ein Schreiben vom Jugendamt eintraf: "Nur zwei Tage später nahmen sie uns André weg", sagt Wilfried Jung. Der Bub kam in eine Pflegefamilie nach Simbach. Stephanie und Wilfried verstehen die Welt nicht mehr, fühlen sich als Opfer des Jugendamtes Pfarrkirchen. Sie wollen ihren Enkel unbedingt zurück. Für ihren verlorenen Schatz gingen sie nun auf die Straße.

Nachdem ihnen die Polizei das Einmaleins des Demonstrierens beigebracht hat, geht es los. Mit Tafeln und Flugzetteln bewaffnet marschieren sie, mittlerweile waren es schon fünf oder sechs, durch den Braunauer Stadtplatz nach Simbach. Die Polizei immer mit dabei.

"Seit der Geburtsstunde an betreuen wir André. Kauften Windeln, Essen, Wäsche", sagt Stief-Opa Wilfried mit Tränen in den Augen. Die Mutter mache derzeit einen Entzug in München. Angeblich schon den fünfzehnten. André sei zwischen Heroinspritzen aufgewachsen, erzählen die Großeltern, die das Jugendamt auf diese katastrophalen Umstände aufmerksam machten. Ein Mutter-Tochter-Konflikt sei der Grund, weshalb der Bub nicht bei Oma und Opa bleiben konnte. Die Beziehung zwischen Mutter und Großmutter sei empfindlich gestört, heißt es beim Jugendamt. "Das stimmt nicht, wir haben meine Tochter immer eingebunden", dementiert Stephanie Jung.

Bedeckt mit einer Tafel, auf der die Missstände abzulesen sind und mit einem kleinen Foto von André darauf, möchten die Großeltern die Öffentlichkeit für ihr Schicksal sensibilisieren. Mit Erfolg. Mit "Schweinerei" oder "zu gehn tuts bei uns" reagieren die Passanten.

Bedeckt hält sich auch das Jugendamt. "Aus Gründen des Sozialdatenschutzes", sagt Jugendamtsleiter Manfred Weindl. So viel wird aber doch verraten: "Es ist Aufgabe des Jugendamtes, Eltern, auch und vor allem wenn diese selber Probleme haben, bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen. Auf Antrag der Mutter wird Hilfe zur Erziehung in Form der Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie gewährt", sagt Weindl. Die Großeltern haben nur das Recht auf Umgang mit ihren Enkel.

"Der Bub ist am liebsten bei uns. Das Jugendamt hat nicht nur uns das Kind genommen, sondern auch dem Kind Oma und Opa", sagt Stephanie Jung.

Als die Demonstranten, also Opa und Oma samt einer handvoll Helfer, die Grenzbrücke Braunau/Simbach überqueren wollen, stoßen sie sprichwörtlich an ihre Grenzen. Der Gerichtsvollzieher und die Simbacher Polizei erwarteten sie genau in der Mitte der Brücke. Flugzettel verteilen ist in Deutschland scheinbar verboten. Den Bescheid vom Amtsgericht Eggenfelden bekommen die Großeltern direkt vor die Füße geknallt, "hiermit ist der Bescheid offiziell zugestellt", sind die Worte des Gerichtsvollziehers. 250.000 Euro Strafe hätte es die beiden womöglich gekostet, wenn sie ihre Zettel auf deutschem Boden verteilt hätten. Die Demo war auf halber Strecke zu Ende.

"Wenn es uns nicht gelingt. ordentliche Strukturen zu finden, liegt eine kriminelle Laufbahn vor André", sagt Stephanie besorgt.
http://www.rundschau.co.at/lokales/artikel/2008/09/25/wir-wollen-unseren-andra-zurack

Großeltern: Demo für ihren Enkel André (4)


19.09.08



Schrift a / A
Pfarrkirchen - Stephanie Jung (48) ist verzweifelt. Ihre Tochter ist drogenabhängig und nicht in der Lage, ihren Sohn André zu versorgen.

Doch die Großmutter darf sich nicht um ihren geliebten Enkel (4) kümmern. Das Jugendamt Pfarrkirchen (Kreis Rottal-Inn) hat den Buben in eine Pflegefamilie gegeben. Stephanie Jung ist entsetzt. „Unglaublich, was mit dem Bub passiert. Am 19. August ist seine Pflegefamilie nach Griechenland in den Urlaub gefahren – ohne ihn. Er wurde zu wildfremden Menschen abgeschoben.“

Doch die Oma gibt nicht auf. Am Freitag organisierte sie eine Demo auf der Innbrücke in Braunau. Die ganze Familie zeigte, wie sehr sie für André da sein will – doch die Polizei stoppte die Aktion. Das Jugendamt will sich nicht äußern. Aber André darf wohl deshalb nicht zu seinen Großeltern, weil die Tochter es nicht will.
http://www.tz-online.de/de/aktuelles/bayern/artikel_47029.html

Streit um André

DemonstrationIn Pfarrkirchen tobt ein Streit. Ein Streit um ihn: den kleinen Andre. Auf der einen Seite steht das Jugendamt Pfarrkirchen. Auf der anderen Seite stehen Familienangehörige, vor allem die Großmutter des Jungen. Die Mutter des vierjährigen Andre ist drogenkrank. Sie hat ihren Sohn, in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Pfarrkirchen, in eine Pflege-Familie gegeben. Die Großmutter Stephanie Jung ist entsetzt. Fast vier Jahre hat sie sich, teils gemeinsam mit ihrer Tochter, die letzten Monate sogar alleine, um Andre gekümmert. Die Mutter des Jungen und auch das Jugendamt hätten ihre Zustimmung gegeben. Im Juli jedoch erteilte die Mutter der Oma ein Umgangsverbot, das Jugendamt sollte den Kleinen in eine Pflegefamilie geben.

Bereits zum dritten Mal demonstriert Stephanie Jung gegen das Handeln des Jugendamtes. Sie verteilt Flyer, geht an die Öffentlichkeit. Das Jugendamt wehrt sich. Landrätin Bruni Mayer hatte sich persönlich des Falls angenommen. Sie stellt sich hinter ihr Jugendamt. Die Entscheidung läge bei der Mutter des Jungen. Diese habe ein Umgangsverbot für die Großmutter erteilt und das Sorgerecht habe nun mal immer zu allererst die leibliche Mutter.

Stephanie Jung kann das Handeln der Behörden nicht verstehen. Ja, es gebe Uneinigkeiten zwischen Mutter und Tochter, die auch so weit gehen, dass ihre Tochter ihr den Sohn vorenthält. Aber Stephanie Jung beruft sich auf einen Gerichtsbeschluss, der ihr bestätigt, dass ihre Tochter nicht entscheidungsfähig sei. Sie als Großmutter wolle nur das Beste für ihren Enkel.

Und die Großmutter des Kleinen geht noch weiter. Auch die neue Familie sei nicht geeignet. Andre wäre schlecht versorgt, sogar weitergereicht worden, als die Pflegefamilie in den Urlaub fahren wollte. Doch das Jugendamt weist auch diese Vorwürfe strikt zurück, beschreibt die Methoden von Stephanie Jung als Boulevardkrieg. Der Junge fühle sich an seinem jetzigen Platz sehr wohl.

Die beste Lösung für alle Beteiligten wäre wohl, wenn sich die leibliche Mutter bald möglichst wieder selber um den Jungen kümmern könnte. Schließlich wollen letzten Endes beide Seiten – Jugendamt und Großmutter - doch scheinbar das Gleiche: einen glücklichen und wohlbehüteten Andre.


Quelle: trp1
http://www.trp1.de/act_14-news_1337.html

Re: Jugendamt Pfarrkirchen: André (5Jahre)

Jugendamt gegen Oma Stracke
http://www.myvideo.de/watch/5260692/Jugendamt_gegen_Oma_Stracke

Beschreibung: 27.09.08. Strittige Kindesherausnahme des 5-jähirgen André durch das bayerische Jugendamt Pfarrkirchen und Fremdplatzierung in Pflegefamilie mit Besuchsverbot gegenüber erziehender und sorgender Großmutter im Fall Stracke.
Stichwörter: Jugendamt, Pfarrkirchen, Landkreis Rottal-Inn, Kinder, Familie, Drogenabhängig, Großeltern, Oma, Großmutter, Besuchsverbot, Pflegefamilie, Fremdplatzierung
Kategorien: Familie
http://www.myvideo.de/watch/5260692/Jugendamt_gegen_Oma_Stracke


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Re: Jugendamt Pfarrkirchen: André (5Jahre)

Kein Einzelfall wie man sehen kann:

– Schäden durch das Jugendamt in 3 Generationen

1. Generation – Birgit Wichmann, geb. am 23.04.1961; Jugendamt Ueckermünde

Meine Mutter war bei meiner Geburt 17 Jahre alt. Sie gab mich zu meiner Großmutter. Sie ging nach Rostock und kümmerte sich fortan nicht mehr um mich. Ich wuchs bei meiner Großmutter sicher, geborgen und liebevoll auf, bis ich 5 Jahre alt wurde. Dann wollte meine Mutter mich zurück. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt schon zwei Geschwister (4 und 1 ½ Jahre alt). Meine Großmutter wehrte sich gegen meine Rückführung, ich ebenfalls. Es half jedoch nichts. Das Jugendamt verfügte, dass ich zurück zur Mutter musste. Meine Wünsche wurden nicht beachtet. Mir wurde sogar jeder Kontakt mit meiner Großmutter unter Strafandrohung verboten. Ich schlich mich heimlich hin, bis ich erwischt wurde. Dann lief ich von meiner Mutter weg und lebte für ca. ½ Jahre (mit Unterbrechungen) im Wald. Daraufhin drohte man mir, entweder ich füge mich oder ich muss ins Kinderheim und man machte mir unmissverständlich klar, dass ein Zurück zur Oma nicht gestattet wird. Ins Kinderheim wollte ich nicht, also fügte ich mich. Seit dieser Zeit war ich für meine Geschwister und den Haushalt zuständig. Liebe oder Fürsorge gab es bei meiner leiblichen Mutter nicht. Wie sich später herausstellte war meine Mutter bereits zu diesem Zeitpunkt psychisch krank. Sie ist manisch depressiv. Dies bedeutet für ein Kind, keine Liebe, keine Fürsorge, kein Spielzeug oder Kleidung. Jeden Tag verbale Attacken wie „ Hätte ich nur abgetrieben“ oder „Wenn es die Pille schon gegeben hätte, gebe es dich nicht“ oder „ Ohne dich würde es mir besser gehen“. Dazu kam körperliche Gewalt. So gut wie ich es als Kind vermochte bin ich dazwischen gegangen, wenn wieder einmal Schläge an der Tagesordnung waren ohne das es auch nur einen klitzekleinen Anlass dazu gab, es reichte der falsche Blick. Geholfen haben Nachbarn, Lehrer, Kindergärtner und mein Stiefvater, heimlich auch meine Großmutter. Aber nie das Jugendamt. Züchtigungen durch die Mutter sind bis heute für ein Jugendamt völlig in Ordnung. Meine 3 Geschwister haben ihre glücklose Kindheit nicht so gut überstanden wie ich. Mein Bruder hat den Geisteszustand eines Zwölfjährigen, eine Schwester ist schwerst depressiv und hochgradig hysterisch, die andere hat eine Bindungsstörung. Das bedeutet Kindeswohl in Deutschland.


2. Generation - Kathleen Wichmann , geb. am 27.03.1981; Jugendamt Berlin-Spandau

Meine Tochter wird mit einem histologisch gesicherten Neuroblastoma sympatikum geboren, eine Krebserkrankung. Sie verbringt fast drei Jahre mit Unterbrechungen im Krankenhaus. Daraus entwickelt sich, wie mit 13 ½ Jahren festgestellt wird, eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung mit affektiver Hemmung, kurz Borderline. Festgestellt durch die Kinder- und Jugendpsychiatrie Berlin-Frohnau, eingewiesen durch das Jugendamt Berlin-Spandau. Wir hatten uns an das Jugendamt auf Anraten eines Arztes gewandt, nachdem sie mich mit einem Messer hinterrücks erstechen wollte. Empfehlung der Psychiater - eine Therapie auf der geschlossenen Abteilung. Das Jugendamt verweigert die Zustimmung zur Therapie mit der Begründung, das wäre nur eine Frage der Erziehung. Eine Therapie kann so nicht durchgeführt werden, sie bekommt keine Hilfe, was wir wollen spielt keine Rolle. Ab sofort haben wir kein Mitspracherecht mehr in Bezug auf unsere Tochter. Da unsere Tochter auch in der Psychiatrie Verhaltensauffälligkeiten zeigt, sie entführt Kinder aus der Klinik, will „anschaffen gehen“ , reißt mehrmals aus usw. raten uns drei Psychiater sie nicht wieder mit nach Hause zu nehmen, da sie uns etwas antun würde. Weil man uns jedes Mitspracherecht verweigert, wir keinen Einfluss mehr auf die Entwicklung unserer Tochter haben und um sie zu einer Therapie zu bewegen übertragen wir das Sorgerecht auf das Jugendamt Berlin-Spandau in der Hoffnung, das sich unsere Tochter so zu einer Therapie bewegen lässt. Daraufhin kommt sie in Pflegefamilien, therapeutische Wohneinrichtungen und wird letztlich nach Sardinien und Portugal geschickt. Sie ist stets verhaltensauffällig, sie entführt Kinder, zündet Scheunen an, später auch eine Jugendliche, nimmt Drogen, arbeitet als Prostituierte und geht auch nicht mehr zur Schule. Wenn es ihr an dem jeweiligen Ort an dem sie sich aufhält nicht mehr passt, erfindet sie einen sexuellen Missbrauch und schon ist sie woanders untergebracht. Findet das Jugendamt Berlin-Spandau keine Unterbringungsmöglichkeit für sie, kommt sie wieder zu uns den „erziehungsunfähigen Eltern“. In einem Jugendhof bekommt sie weder zu essen, noch Kleidung und wird dazu angehalten zu stehlen. Wir holen sie dort heraus, weil die Zustände dort untragbar sind. In ihrem Zimmer befindet sich eine Matratze, ein Stuhl und sonst nichts. Der Inhaber hat mit dem Geld was er für die dort untergebrachten Jugendlichen erhält (für unsere Tochter monatlich 2.500 €), seinen Hof saniert. Eine Therapie wird nie durchgeführt. Mit 18 Jahren wird sie aus der „Obhut“ des Jugendamtes entlassen ohne Schulabschluss und ohne Ausbildung. Sie ist magersüchtig, depressiv, tablettensüchtig, aggressiv und das bis heute. Bis heute behauptet das Jugendamt Berlin-Spandau wir wären daran Schuld. Bis heute wird ihre Erkrankung geleugnet, deren Auswirkungen u.a. die gerade beschriebenen sind. Das Jugendamt Berlin-Spandau kann nie erklären, warum ihre Verhaltensauffälligkeiten nicht aufhören, wo sie doch bei Experten in Sachen Erziehung untergebracht ist und es doch nur eine Frage der Erziehung ist. Einzelne Pflegeeltern bei denen sie untergebracht wird und auch Psychologen die sie betreut haben, haben mit uns gemeinsam um eine Therapie für sie gekämpft. Vergeblich, das Jugendamt Berlin-Spandau blieb dabei „Alles eine Frage der Erziehung“. Auch das bedeutet Kindeswohl in Deutschland.

Im Jahr 2003 wird Leonie Wichmann, als Tochter von Kathleen Wichmann geboren. Unsere Tochter steht zu diesem Zeitpunkt, weil lebensuntüchtig, unter Betreuung und nimmt starke Antidepressiva.


3. Generation Leonie Wichmann, geb. am 26.03.2003; Jugendamt Berlin-Spandau und Jugendamt Oberhavel

Aufgrund ihrer Erkrankung hat unsere Tochter gegenüber ihrer Tochter Leonie, nach eigener Aussage vor Zeugen, keinerlei Gefühle für ihre Tochter. Sie sagt selbst Leonie wurde aus rein finanziellen Überlegungen geboren. Es lebt sich in Deutschland gut von der monatlichen Sozialfürsorge wenn man ein Kind vorweisen kann (monatlich erhält sie so ca. 1.500 €). Gleichzeitig geht sie der Prostitution nach. Für Leonie wird nur das absolut notwendigste gekauft. Sie hat kaum Kleidung, kein Bett, einen kaputten Kinderwagen und erhält zu wenig Nahrung. Bereits nach 5 Wochen macht die zuständige Kinderärztin Mitteilung beim Jugendamt Berlin-Spandau. Es kümmert sich niemand. Leonie ist unterernährt, hat Blasen auf dem Bauch, Eiterbeulen am Hals, wäre fast in der Wanne ertrunken und ist völlig apathisch und verkrampft. Die Mutter erklärt das so, ihre Tochter hat eben keine Hunger, lässt sich nicht waschen und sitzen will sie auch nicht. Es handelt sich um einen Säugling ! Dann wird festgestellt, das Leonie eine Erbkrankheit hat, Galactosämie. Diese macht eine spezielle Ernährung erforderlich. Unsere Tochter gibt Leonie bei uns am 09.05.2003 ab, holt sie nicht mehr ab und kümmert sich auch nicht mehr um sie. Nach einem Gespräch mit der Kinderärztin behalten wir Leonie bei uns, ich gebe meinen Beruf auf. Leonie erholt sich und fällt bei keiner U-Untersuchung mehr auf, sie entwickelt sich nach Aussage der Ärzte sehr gut. Unsere Tochter kümmert sich nicht um sie, nur wenn wir mit Leonie bei ihr vorbeischauen oder sie abholen. Sie bezieht noch ein Jahr lang alle Sozialleistungen, ohne das Leonie auch nur einen Cent davon erhält.
Dann wird Hartz IV eingeführt und unsere Tochter hat einen neuen Freund, ebenfalls Hartz IV - Empfänger. Leonie ist zu diesem Zeitpunkt bereits 2 Jahre alt. Beide haben einen ihrer Meinung nach hervorragenden Plan, sie holen Leonie zurück, erhalten so mehr Geld, eine größere Wohnung und gleichzeitig hat der Freund endlich ein Kind. Unsere Tochter möchte sich ihre Figur nicht verderben. Das Jugendamt Berlin – Spandau rät unserer Tochter „ Holen sie das Kind einfach unter dem Vorwand eines Spaziergangs ab. Ihre Eltern können dann nichts machen.“. So soll es geschehen, das Leonie ihr zu Hause verliert. Intuitiv lehne ich das Ansinnen ab. Daraufhin gehen beide zur Polizei und zeigen uns wegen Kindesentzug an. Nach Rücksprache mit der Polizei, können wir unsere Tochter dazu überreden Leonie zunächst bei uns zu lassen. Wir beantragen am folgenden Tag, das Sorgerecht. Wir erhalten dann zunächst, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Leonie durch das Amtsgericht Oranienburg. Das Jugendamt Oberhavel erscheint zur Begutachtung und erteilt uns Bestnoten in der Versorgung von Leonie. Dann erscheint eine Verfahrenspflegerin, die ebenfalls keine irgendwie geartete Gefährdung von Leonie sieht. Gleichzeitig teilt sie uns aber mit, das sie alles tun wird um Leonie zu ihrer Mutter zurückzubringen. Dies tut sie auch durch gezielte Falschaussagen, die von ihr frei erfunden werden. Sie erfindet ein inniges Mutter-Kind-Verhältnis, welches sie beim Umgang beobachtet haben will, behauptet ich hätte das Kind aus den Armen der Mutter gerissen und erfindet chaotische Familienverhältnisse, die sie bei ihrem Besuch bei uns komischerweise nicht gesehen hat. Sie verschweigt das sie gemeinsam mit der Kindsmutter Leonie drei Stunden gezwungen hat auf einem Stuhl stillzusitzen und zu malen. Leonie weder zu essen bekommen hat, noch zu trinken obwohl dies aufgrund der Stoffwechselerkrankung nötig war. Nach diesem ersten Umgangskontakt hat Leonie 16 Stunden völlig erschöpft durchgeschlafen und wollte keinen weiteren Kontakt mehr zu ihrer Mutter. Trotzdem musste sie. Zu jedem Umgang wurde die Mutter vom Jugendamt Oberhavel von zu Hause abgeholt und wieder nach Hause gebracht, weil sie ansonsten den Umgang nicht wahrgenommen hätte. Leonie wurde bei jedem Umgangskontakt einer „Gehirnwäsche“ unterzogen. Ihr wurde stets gesagt „Deine Großmutter hat dich gar nicht lieb, die will nur deine Mutter ärgern.“ ,„Gib endlich zu das deine Großmutter böse zu dir ist.“ usw.. Da Leonie seit ihrem 2.Lebensjahr klar und deutlich spricht, hat sie uns stets erzählt was beim Umgang passiert ist. Unsere Tochter hat Leonie erzählt, das sie bald wieder bei ihr ist und sie dann eine lange Reise mit ihr macht. Leonie wurde verhaltensauffällig. Die Schuld daran gab man uns. Beim vierten Mal gelang es unserer Leonie aus dem Umgangsraum zu entkommen, sie lief zu ihrem Großvater der mit ihr nach Hause fuhr. Daraufhin wollten wir beim Umgang dabei sein. Es wurde verboten. Inzwischen war ein Gutachter bestellt worden, Herr Waschke-Peter (bekanntgeworden durch den Fall Kutzner./. BRD). Dieser war beim fünften Umgang dabei. Dieser Termin war für Leonie besonders schlimm. 3 Erwachsene, Waschke-Peter, unsere Tochter und der Betreuer Golditschek, bauten sich vor der Ausgangstür auf um Leonie das Abhauen zu verwehren und bearbeiteten sie dahingehend das sie doch endlich zugeben soll das ich böse zu ihr bin und sie zu ihrer Mutter will. Leonie tat dies nicht. Nach diesem Umgang war Leonie völlig verstört, klammerte sich nur noch an mich, schrie, wollte nicht mehr in den Kindergarten und kotete ein. Wir baten beim Jugendamt Oberhavel um Hilfe. Wir bekamen nicht einmal eine Antwort. Der Gutachter Waschke-Peter kommt in seinem „Gutachten“ zu dem Schluss das wir an den Verhaltensauffälligkeiten von Leonie schuld sind, die Erkrankung unserer Tochter gibt es gar nicht, ich bin durch die Rückführung zu meiner Mutter völlig traumatisiert, die von ihm durchgeführten Tests haben wir gefälscht (das Ergebnis passte ihm nicht = völlig normal) und obwohl Hauptbezugspersonen von Leonie die sofortige Herausnahme und unsere Überwachung, kein Umgangskontakt zu Leonie. Er würde sein Urteil nur ändern, wenn wir uns seinen Anweisungen fügen. Richter die seinem Urteil nicht folgen wären Idioten. Die Aussagen von Leonies Kinderpsychologen, Leonie Verhaltensauffälligkeiten kommen von Verlustängsten (Angst ihr zu Hause zu verlieren) übersieht er geflissentlich.
So ergeht der Beschluss „sofortige Herausnahme von Leonie“ auf Antrag des Jugendamtes Oberhavel und der Verfahrenspflegerin ohne Begründung. Begründet wird der Beschluss mit dem Gutachten und unserem Umzug nach Bayern. Das OLG Brandenburg bestätigt den Beschluss und verweigert den Gang zum BGH. Leonies Aussage bei uns bleiben zu wollen fällt unter den Tisch, Zeugen werden nicht gehört, psychiatrische Akten nicht gezogen. Obwohl vom Bundesverfassungsgericht gefordert, wird kein kinderpsychologische Gutachten zu der Frage eingeholt ob Leonie durch die Herausnahme geschädigt wird. Das Jugendamt Landshut teilt dem OLG Brandenburg mit, das sie keine Grund für eine Herausnahme sehen, Leonie bei uns bleiben will und es Leonie gut geht. Das OLG und der inzwischen eingesetzte Pfleger Piesche, Jugendamt Oberhavel, beachten dies nicht. Der Pfleger verweigert den Kindergartenbesuch und auch den Arztbesuch 2 Monate lang. Dann erteilt er die Genehmigung. Später erfahren wir auch wieso. Anfang Dezember 2006 soll Leonie vom Jugendamt Oberhavel aus dem Kindergarten abgeholt und angeblich zu einer Pflegefamilie gebracht werden. Ich war schneller. Am 17.01.2007 lehnt das Bundesverfassungsgericht unsere Verfassungsbeschwerde ohne Begündung ab. Dann kommt die Mitteilung des Jugendamtes Oberhavel Leonie wird am 17.01.2007 endgültig abgeholt und zu einer Pflegefamilie nach Berlin gebracht. Die Aussage einer Kinderpsychiaterin, Leonie wird durch die Herausnahme geschädigt werden, findet keine Beachtung. Wegen eines Umgangskontakts sollten wir uns an das Jugendamt Berlin-Spandau wenden. Zynisch, denn uns wurde laut Beschluss jeder Umgang verboten. Nun der Weg war umsonst. Dann versucht man uns zu zwingen, Leonie zu einen Umgang mit der Mutter zu bringen um sie dort abzufangen. Gleichzeitig erscheint bei uns regelmäßig die Polizei und der Gerichtsvollzieher. Im Mai 2007 erfolgt der Beschluss Herausgabe oder Zwangsgeld. Jetzt rechnet man offenbar mit einem Erfolg. Unsere Tochter meldet gemeinsam mit dem Pfleger Leonie in Berlin mit Wohnsitz an. Gleichzeitig wird uns das Kindergeld gestrichen, Lohnpfändung, Kontopfändung etc. angedroht. Trotzdem Leonie bleibt. Den Aufenthaltsort gebe ich nicht bekannt. Nun ist aber auch klar, das meine Vermutung stimmte, es gab nie eine Pflegefamilie, Leonie soll zu ihrer Mutter zurück. Uns wurde jeder Umgangskontakt verboten, Leonie wäre damit ihrer Mutter schutzlos ausgeliefert und wir könnten nicht mehr helfen. Inzwischen sollen wir in Zwangshaft genommen werden. Hilfe erhalten wir keine. Würden wir im Mittelalter leben, würde man die Vorgänge Hexenverfolgung nennen.
4. Gedanken von Leonie, 4 ¾ Jahre alt- eine Illegale in Bayern ohne Rechte - ohne Unterstützung

Leonie hat mich vor ein paar Wochen gefragt: „Mama, warum machen die das mit mir ? Ich habe doch niemanden etwas Böses getan. Warum hilft mir denn keiner, du schreibst doch so viele Briefe ?“.

Nun vielleicht wissen Sie eine Antwort. Wir haben im Februar 2007 Klage eingereicht beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg (Aktenzeichen 7868/07). Unsere Bitte um eine vorläufige Entscheidung, wurde mit der Begründung abgelehnt das Kind stirbt nicht und gefoltert wird sie auch nicht. Warum kann man das mit Gewissheit sagen ? Im Land Brandenburg gibt es bereits ein totes Kind „ Dennis“, tot in der Tiefkühltruhe, Mutter Borderlinerin. Und ist seelische Folter, keine Folter. Leonie verbringt die Hälfte ihres Lebens in der Angst, das sie ihr zu Hause verliert.

Nun, ich musste mir mein ganzes Leben lang selbst helfen und das werde ich auch jetzt tun. Leonie gebe ich freiwillig nie in die Hände von Individuen die ihr Schaden wollen. Mein Gewissen und mein Verantwortungsgefühl sagen nein, das ist Unrecht.


5. das vorläufige Ende

Am 26.11.2008 wurden meine Enkeltochter Leonie und ich (Großmutter) in unserer Wohnung in der Cherubinistraße in Wien festgenommen. Wir wurden auf ein Polizeirevier gebracht und vernommen. Es lag ein EU-Haftbefehl wegen Kindesentziehung vor. Da ich, die Großmutter, nach Meinung des Staatsanwaltes unschuldig bin, wurde ich wieder nach Hause geschickt. Leonie beteuerte auch hier noch immer, das sie bei mir bleiben will und das sie mich lieb habe. Sie wurde in ein Krisenzentrum gebracht und durfte von diesem Zeitpunkt an niemanden mehr sehen. Nicht einmal ihr Kindermädchen. Sie wurde völlig isoliert. Ich wurde hingehalten, indem man mir sagte das es einen Rückführungsantrag geben wird über den ein Gericht entscheiden muss. Dann hieß es wir dürften sie besuchen. Am Montag abgelehnt, weil man mein Enkelkind vor mir schützen muss, nach Meinung des deutschen Jugendamtes Oberhavel. Am Montag den 01.12.2008 wurde meine Enkeltochter Leonie Wichmann nach Deutschland/Berlin abgeschoben. Es gab keine Prüfung des Falles, keine Beachtung des anhängigen Verfahrens beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassbourg (Aktenzeichen 7868/07) und keine Verabschiedung.

In zynischer Weise wurde mir vom Jugendamt Donaustadt in Wien (22.) mitgeteilt, ich solle mich an die zuständigen Behörden in Deutschland wenden. Schließlich gibt es in der BRD auch Gesetze. Nur an die hält sich niemand. Mir wurde laut Beschluss jeder Kontakt mit Leonie verboten. Kinder haben trotz umfangreicher Konventionen, Verträge etc. keine Rechte. Nun dies hat nun auch mein Enkelkind erfahren. Die psychischen Folgen dürften sie ihr ganzes Leben begleiten.

Ihr Aufenthaltsort und ihr körperlicher wie seelischer Zustand ist seitdem unbekannt.

Re: Jugendamt Pfarrkirchen: André (5Jahre)

ich habe Gänsehaut, wnn ich das lese.

Warum hört niemand das Kind an, nimmt seine Wünsche wahr? Angeblich sind das doch geschulte Leute??? Unfassbar!

Wenden Sie sich an die Presse, vll. wird der Fall öffentlich und man kann etwas für das Kind tun, bevor ihm was zustößt! Hoffentlich!


Re: Jugendamt Pfarrkirchen: André (5Jahre)

Sehr geehrte Herr und Frau Jung

Ich empfehle Ihnen, für die Publikmachung Ihrer Geschichte Google Earth resp. panoramio.com zu benutzen: Machen Sie Fotos von Pfarrkirchen (es sind noch nicht so viele von Pfarrkirchen auf GE), laden sie diese auf Panoramio hoch und setzen Sie bei jedem Foto ein Link zu Ihrer Geschichte.

Ein Beispiel:

HTTP://ARMINARPAGAUS.BLOG.COM

Ich wünsche Ihnen viel Kraft für Ihren Kampf!

Re: Jugendamt Pfarrkirchen: André (5Jahre)

Zitat:
"Wir wollen unseren André zurück"
25.09.08, 06:51, Autor: Redaktion Braunau
HANDENBERG/ Wilfried und Stephanie Jung aus Handenberg kämpfen um das Sorgerecht für ihren Enkel.Von Marina Huber
Das Ziel klar vor Augen: Wilfried und Stephanie Jung kämpfen für André.
RS-MH

Polizisten versammeln sich in der Salzburger Vorstadt. Zwischen den Kappen kommen sie zum Vorschein, die Demonstranten. Eine Oma und ein Opa, die um das Sorgerecht ihres vierjährigen Enkels kämpfen. Weil seine Mutter drogenabhängig ist, konnte der kleine André nicht bei ihr bleiben.

Vor über einem Jahr kam der Bub deshalb zu seinen Großeltern nach Handenberg. Bis Mitte Mai 2008 ein Schreiben vom Jugendamt eintraf: "Nur zwei Tage später nahmen sie uns André weg", sagt Wilfried Jung. Der Bub kam in eine Pflegefamilie nach Simbach. Stephanie und Wilfried verstehen die Welt nicht mehr, fühlen sich als Opfer des Jugendamtes Pfarrkirchen. Sie wollen ihren Enkel unbedingt zurück. Für ihren verlorenen Schatz gingen sie nun auf die Straße.

Nachdem ihnen die Polizei das Einmaleins des Demonstrierens beigebracht hat, geht es los. Mit Tafeln und Flugzetteln bewaffnet marschieren sie, mittlerweile waren es schon fünf oder sechs, durch den Braunauer Stadtplatz nach Simbach. Die Polizei immer mit dabei.

"Seit der Geburtsstunde an betreuen wir André. Kauften Windeln, Essen, Wäsche", sagt Stief-Opa Wilfried mit Tränen in den Augen. Die Mutter mache derzeit einen Entzug in München. Angeblich schon den fünfzehnten. André sei zwischen Heroinspritzen aufgewachsen, erzählen die Großeltern, die das Jugendamt auf diese katastrophalen Umstände aufmerksam machten. Ein Mutter-Tochter-Konflikt sei der Grund, weshalb der Bub nicht bei Oma und Opa bleiben konnte. Die Beziehung zwischen Mutter und Großmutter sei empfindlich gestört, heißt es beim Jugendamt. "Das stimmt nicht, wir haben meine Tochter immer eingebunden", dementiert Stephanie Jung.

Bedeckt mit einer Tafel, auf der die Missstände abzulesen sind und mit einem kleinen Foto von André darauf, möchten die Großeltern die Öffentlichkeit für ihr Schicksal sensibilisieren. Mit Erfolg. Mit "Schweinerei" oder "zu gehn tuts bei uns" reagieren die Passanten.

Bedeckt hält sich auch das Jugendamt. "Aus Gründen des Sozialdatenschutzes", sagt Jugendamtsleiter Manfred Weindl. So viel wird aber doch verraten: "Es ist Aufgabe des Jugendamtes, Eltern, auch und vor allem wenn diese selber Probleme haben, bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen. Auf Antrag der Mutter wird Hilfe zur Erziehung in Form der Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie gewährt", sagt Weindl. Die Großeltern haben nur das Recht auf Umgang mit ihren Enkel.

"Der Bub ist am liebsten bei uns. Das Jugendamt hat nicht nur uns das Kind genommen, sondern auch dem Kind Oma und Opa", sagt Stephanie Jung.

Als die Demonstranten, also Opa und Oma samt einer handvoll Helfer, die Grenzbrücke Braunau/Simbach überqueren wollen, stoßen sie sprichwörtlich an ihre Grenzen. Der Gerichtsvollzieher und die Simbacher Polizei erwarteten sie genau in der Mitte der Brücke. Flugzettel verteilen ist in Deutschland scheinbar verboten. Den Bescheid vom Amtsgericht Eggenfelden bekommen die Großeltern direkt vor die Füße geknallt, "hiermit ist der Bescheid offiziell zugestellt", sind die Worte des Gerichtsvollziehers. 250.000 Euro Strafe hätte es die beiden womöglich gekostet, wenn sie ihre Zettel auf deutschem Boden verteilt hätten. Die Demo war auf halber Strecke zu Ende.

"Wenn es uns nicht gelingt. ordentliche Strukturen zu finden, liegt eine kriminelle Laufbahn vor André", sagt Stephanie besorgt.
http://www.rundschau.co.at/lokales/artikel/2008/09/25/wir-wollen-unseren-andra-zurack

Großeltern: Demo für ihren Enkel André (4)


19.09.08



Schrift a / A
Pfarrkirchen - Stephanie Jung (48) ist verzweifelt. Ihre Tochter ist drogenabhängig und nicht in der Lage, ihren Sohn André zu versorgen.

Doch die Großmutter darf sich nicht um ihren geliebten Enkel (4) kümmern. Das Jugendamt Pfarrkirchen (Kreis Rottal-Inn) hat den Buben in eine Pflegefamilie gegeben. Stephanie Jung ist entsetzt. „Unglaublich, was mit dem Bub passiert. Am 19. August ist seine Pflegefamilie nach Griechenland in den Urlaub gefahren – ohne ihn. Er wurde zu wildfremden Menschen abgeschoben.“

Doch die Oma gibt nicht auf. Am Freitag organisierte sie eine Demo auf der Innbrücke in Braunau. Die ganze Familie zeigte, wie sehr sie für André da sein will – doch die Polizei stoppte die Aktion. Das Jugendamt will sich nicht äußern. Aber André darf wohl deshalb nicht zu seinen Großeltern, weil die Tochter es nicht will.
http://www.tz-online.de/de/aktuelles/bayern/artikel_47029.html

Streit um André

DemonstrationIn Pfarrkirchen tobt ein Streit. Ein Streit um ihn: den kleinen Andre. Auf der einen Seite steht das Jugendamt Pfarrkirchen. Auf der anderen Seite stehen Familienangehörige, vor allem die Großmutter des Jungen. Die Mutter des vierjährigen Andre ist drogenkrank. Sie hat ihren Sohn, in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Pfarrkirchen, in eine Pflege-Familie gegeben. Die Großmutter Stephanie Jung ist entsetzt. Fast vier Jahre hat sie sich, teils gemeinsam mit ihrer Tochter, die letzten Monate sogar alleine, um Andre gekümmert. Die Mutter des Jungen und auch das Jugendamt hätten ihre Zustimmung gegeben. Im Juli jedoch erteilte die Mutter der Oma ein Umgangsverbot, das Jugendamt sollte den Kleinen in eine Pflegefamilie geben.

Bereits zum dritten Mal demonstriert Stephanie Jung gegen das Handeln des Jugendamtes. Sie verteilt Flyer, geht an die Öffentlichkeit. Das Jugendamt wehrt sich. Landrätin Bruni Mayer hatte sich persönlich des Falls angenommen. Sie stellt sich hinter ihr Jugendamt. Die Entscheidung läge bei der Mutter des Jungen. Diese habe ein Umgangsverbot für die Großmutter erteilt und das Sorgerecht habe nun mal immer zu allererst die leibliche Mutter.

Stephanie Jung kann das Handeln der Behörden nicht verstehen. Ja, es gebe Uneinigkeiten zwischen Mutter und Tochter, die auch so weit gehen, dass ihre Tochter ihr den Sohn vorenthält. Aber Stephanie Jung beruft sich auf einen Gerichtsbeschluss, der ihr bestätigt, dass ihre Tochter nicht entscheidungsfähig sei. Sie als Großmutter wolle nur das Beste für ihren Enkel.

Und die Großmutter des Kleinen geht noch weiter. Auch die neue Familie sei nicht geeignet. Andre wäre schlecht versorgt, sogar weitergereicht worden, als die Pflegefamilie in den Urlaub fahren wollte. Doch das Jugendamt weist auch diese Vorwürfe strikt zurück, beschreibt die Methoden von Stephanie Jung als Boulevardkrieg. Der Junge fühle sich an seinem jetzigen Platz sehr wohl.

Die beste Lösung für alle Beteiligten wäre wohl, wenn sich die leibliche Mutter bald möglichst wieder selber um den Jungen kümmern könnte. Schließlich wollen letzten Endes beide Seiten – Jugendamt und Großmutter - doch scheinbar das Gleiche: einen glücklichen und wohlbehüteten Andre.


Quelle: trp1
http://www.trp1.de/act_14-news_1337.htmlHallo,

ich bin Martin der Vater eines kleinen Jungen 1 Jahr alt als er uns vom Jugendamt Pfarrkirchen Rottal Inn entzogen wurde das Amtsgericht Eggenfelden dachte wir wären vollidioten und behandelte uns wie Dreck!! Am Oberlandesgericht bekamen wir Recht und die Richterin sagte die wahrheit der kleine wurde nicht misshandelt oder vernachlässigt es ist nicht gerechtfertigt uns den kleinen fast zwei Jahre weggenommen zu haben!! Wir kämpfen weiter das wird den verantwortlichen noch teuer zu stehen kommen!!!