DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen
DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen
. im Vergleich
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (Westdeutschland) System-Unrecht und Leid
»Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren«
QUELLE des hier auf eine bestimmte Weise formatierten 107 Seiten umfassenden Abschlussberichts (mit Anhängen): www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/Abschlussbericht_rth-1.pdf (Version Länge: 2.84 MB; insgesamt 107 digitale Seiten)
Im Abschlussbericht ist zwar unter der Überschrift »2. Forderungen der ehemaligen Heimkinder« folgende Textpassage enthalten und zu finden:
Zitat: . [ Auf einer in einer bestimmten Version als Seite 32, in einer anderen bestimmten Version als Seite 47 markierten Seite kann man lesen: ]
Rehabilitierung Das Unrecht, das Geschädigten der ehemaligen Heimerziehung angetan wurde, wird von hoher Stelle in Staat und Kirche öffentlich als Unrecht anerkannt. Von denselben Stellen wird öffentlich eine Bitte um Verzeihung ausgesprochen. Die in der damaligen Heimerziehung geschehenen Grundrechtsverletzungen werden ausdrücklich als Menschenrechtsverletzungen anerkannt. . Dem wurde aber systembedingt weder staatlicherseits noch von Seiten aller anderen Verantwortlichen und Mitverantwortlichen des den damaligen Heimkindern-WEST systembedingt zugefügte Unrecht und Leid, zu dem man sich letztendlich vollumfänglich in dem vorhergehenden Zwischenbericht sowohl wie auch im Abschlussbericht bekannte (nur weil man nicht mehr anders konnte!), nicht stattgegeben.
QUELLE des hier anders formatierten nur 67 Seiten umfassenden Abschlussberichts (mit Anhängen): www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/RTH_Abschlussbericht_000.pdf (Version Länge: 1.08 MB; insgesamt 67 digitale Seiten) .
DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen
. Bundesverwaltungsgerichtsurteil BVerwG 3 C 13.06 vom 28.02.2007 (mit den entscheidenden Richtern: Kley, van Schewick, Dr. Dette, Liebler und Prof. Dr. Rennert):
Zitat: . Die Grundsätze der Menschlichkeit bezeichneten einen Kernbestand an Rechten (Würde, Leben, Gesundheit, körperliche Freiheit) - ein unverzichtbarer Kern . Lobenswerte Rede einer CDU-Landespolitikerin Mitte 2009 im niedersächsichen Parlament zu diesen Aspekten:
Zitat: . Rede von Heidemarie Mundlos zum Thema: Endlich Verantwortung für das Schicksal früherer Heimkinder übernehmen: aufklären, unterstützen, entschädigen. Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode 40. Plenarsitzung am 17. Juni 2009:
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Man kann es kaum glauben, was man in Berichten ehemaliger Heimkinder liest. Es gab körperliche und psychische Grausamkeiten, Demütigungen, es wurde gequält, tagein, tagaus. Viele Mädchen versuchten Selbstmord zu begehen. Und das Schlimmste dabei ist: Es gab keinen Menschen, der geholfen hat, der versucht hat zu helfen. Die Betroffenen fühlten sich verlassen und verraten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das waren wirklich elementare Menschenrechtsverletzungen. Es muss uns schon umtreiben, dass viele der Betroffenen heute noch unter Depressionen, Schlaflosigkeit und Ängsten leiden. Dabei - das muss einen schon bestürzen - ist es so, dass viele der Minderjährigen damals nur im Heim waren, weil ihre Eltern sich mit der Erziehung überfordert fühlten oder das Sozialamt, damals die Fürsorge, die Jugendlichen als sittlich gefährdet einstufte. Es gab Heime, in denen die verängstigten jungen Menschen häufig geschlagen und eingesperrt wurden, und es gab Unternehmen, für die die Heimzöglinge in den 60er-Jahren arbeiten mussten, ohne dafür auch nur einen Pfennig zu erhalten. Es war schwere Arbeit. Ich nenne beispielhaft nur das Torfstechen. Und wie lange musste man arbeiten? - Mitunter rund um die Uhr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit etwa vier Jahren wird öffentlich über diese Misshandlungen und den Zwang zur Arbeit gesprochen. Der Deutsche Bundestag hat Anhörungen durchgeführt und einen Runden Tisch gegründet. In Niedersachsen gibt es eine Hotline, eine erste Akteneinsicht. Eine erste Expertenanhörung unter Beteiligung Betroffener ist unter Leitung unseres Sozialministeriums erfolgt. Der heute vorliegende Antrag, der von den Fraktionen der CDU, der FDP und der SPD gemeinsam getragen wird, ist ein wesentlicher Baustein, um das Geschehene weiter aufzuarbeiten.
Es ist schon gut, dass der Landtag sieht und erkennt, dass hier viel Unrecht und Leid erlitten wurden und dass die Menschenrechtsverletzungen zu verurteilen sind. Deshalb müssen wir allen betroffenen ehemaligen Heimzöglingen auch unser tiefes Mitgefühl aussprechen. Gerade deshalb müssen wir versuchen, bei der Sichtung der Akten, soweit sie noch vorhanden sind, mitzuhelfen, und uns auf die Seite der Betroffenen stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es soll Licht ins Dunkel gebracht werden. Deshalb soll auch ein Forschungsprojekt in die Wege geleitet werden. Wir wollen aber nicht nur den Runden Tisch im Deutschen Bundestag unterstützen, sondern unter Einbeziehung von Experten soll auch der begonnene Gesprächsarbeitskreis fortgesetzt werden. Außerdem soll hier versucht werden, mit den Betroffenen eine bessere Situation für die Betroffenen herzustellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Menschenrechte sind Kinderrechte. Das haben wir heute früh durch die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung eindrucksvoll belegt. Menschenrechte sind Kinderrechte. Die Menschenwürde braucht sich nicht erst zu entwickeln. Niemand muss sie sich verdienen. Menschenrechte sind Kinderrechte - von Anfang an.
Ich bin sehr froh darüber, dass wir heute ein anderes Verständnis von Bildung und Erziehung haben und mit den Heranwachsenden anders umgehen. Ich hoffe sehr - ich weiß mich da in Einklang mit den Fraktionen von CDU und FDP -, dass den betroffenen Leidgeplagten geholfen werden kann. Es tut gut, zu wissen, dass unsere Kirchen und auch viele andere ihren Beitrag dazu leisten werden. Ich danke allen, die dazu beigetragen haben, dass der vorliegende Beschluss so deutlich formuliert gefasst werden kann. Allen voran danke ich unserer Sozialministerin, die sich von Beginn an sehr engagiert eingebracht hat. Ich danke aber auch dem Wissenschaftsminister für seine Zusage, sich zum erbetenen Forschungsprojekt positiv zu stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vergessen wir nie: Menschenrechte sind auch Rechte von Kindern - von Anfang an. Deshalb bitte ich auch die beiden übrigen Fraktionen, sich zu überlegen, ob sie dem vorliegenden Antrag nicht vielleicht doch in Gänze zustimmen können.
Vielen Dank. . QUELLE EINES HINWEISES AUF DIESE REDE: www.heidi-mundlos.de/index.php?ka=1&ska=36
The situation in the Federal Republik of Germany(currently as well as morepronouncedyesteryear):Many, many examples of the denial of constitutionally guartanteed basic human rights. .
DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen
. Verstoß gegen den unverzichtbaren Kern der Grundrechte = schwere Menschenrechtsverletzung = schweres Menschenrechtsverbrechen!! = verjährt nicht!!
Reicht ALL DAS BISHER ÜBER DIE LETZTEN ANDERTHALB JAHRZEHNTE DIESBEZÜGLICH ZUSAMMENGETRAGENE BEWEISMATERIAL nicht aus um systematischesystembedingte »schwere Menschenrechtsverstöße« / »schwere Menschenrechtsverbrechen« / »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« begangen in der Bundesrepublik Deutschland (d.h. in in Westdeutschland! ) zu belegen; und wäre man nicht aufgrund dessen völlig gerechtfertigt und berechtigt auch der Bundesrepublik Deutschland (d.h. Westdeutschland! ) »schwere Menschenrechtsverstöße« / »schwere Menschenrechtsverbrechen« / »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« vorzuwerfen, bzw. nachzusagen ?? :
»Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren«. Berlin, Dezember 2010 Diese Publikation wird aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes und von 11 Bundesländern über die Geschäftsstelle der AGJF sowie der Stiftung Deutsche Jugendmarke gefördert. Eigenverlag und Vertrieb: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe AGJ; V.i.S.d.P.: Peter Klausch (Geschäftsführer AGJ); Redaktion: Holger Wendelin, Katharina Loerbroks. Unterzeichnet von der Tischvorsitzenden Dr. Antje Vollmer am 10. Dezember 2010 auf Seite 65.
Antje Vollmer selbst sagt, in ihren eigenen Worten, z.B., im Schlusswort der Moderatorin, auf Seite 65 der 107-seitigen, 2.84 MB umfassenden Version dieses Abschlussberichts:
Zitat: . Es ging um Missstände in der jungen Bundesrepublik, in der bereits das Grundgesetz galt und die sich als Rechtsstaat begriff. Juristisch war diese Aufgabe durchaus schwieriger zu lösen als die Frage der Entschädigung von Opfern aus vergangenen Unrechtssystemen. Expertisen von Historikern, Pädagogen und Rechtsphilosophen haben am Runden Tisch belegt, dass diese formale Rechtsstaatlichkeit in der jungen Bundesrepublik nicht überall Lebenspraxis war, dass es zumindest einen Bereich gab nämlich den der Heimerziehung in dem Grundrechte von Kindern und Jugendlichen vielfach verletzt wurden. . Zitat: . [ Seite 7, Mitte: ] der Runde Tisch [ist] keine von sich aus Ermittlungen anstellende Instanz
[ Seite 4, oben: ] In der aktuellen Debatte geht es um Umfang und Folgen traumatisierender Lebens- und Erziehungsverhältnisse, von denen ehemalige Heimkinder berichten. Sie zeugen von körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt.
[ Seite 4, Mitte: ] [ ... ] viele der in den Heimen untergebrachten 14- bis 21-jährigen Fürsorgezöglinge unter missbräuchlichen Erziehungsmethoden wie entwürdigenden Bestrafungen, willkürlichem Einsperren und vollständiger Entmündigung durch die Erzieher gelitten hätten. Überwiegend hätten sie in den Erziehungsheimen unentgeltlich arbeiten müssen, wobei die von ihnen ausgeübte Arbeit vorwiegend gewerblichen Charakter gehabt und nicht der Ausbildung gedient habe. [ Dies wird zitiert aus dem Protokoll des Petitionsausschusses; Petitionsauschuss-Anhörungen die dem Runden Tisch vorausgingen. ]
[ Seite 4, unten: ] [ ... ] erkannte und bedauerte der Bundestag schließlich erlittenes Unrecht und Leid, die Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Kinder- und Erziehungsheimen in der Zeit zwischen 1949 und 1975 widerfahren ist.
[ Seite 7, Mitte: ] Der Berichterstattung der ehemaligen Heimkinder und den darin enthaltenen Unrechtserfahrungen wird geglaubt.
[ Seite 7, Mitte: ] Auch wenn es sicherlich Fälle gab, in denen ebenfalls nach heutigen Maßstäben eine Form des staatlichen Eingreifens gerechtfertigt war, ist davon auszugehen, dass viele Kinder und Jugendliche aufgrund von Entscheidungen in Heimerziehung kamen, die auf einer rechtsstaatlich fragwürdigen Auslegung dieser Vorschriften [sprich Grundgesetz] beruhten.
[ Seite 16, oben: ] Diese konsequente Missachtung der Kinder und Jugendlichen und die Verletzung ihrer Rechte auf Kosten einer kollektivistischen Erziehungsvorstellung widersprechen einem demokratischen Verständnis und sind daher mit Blick auf das Grundgesetz auch schon für damalige Maßstäbe zu kritisieren.
[ Seite 17, unten: ]
Zusammenfassend lassen sich folgende Beispiele für Regel- und Rechtsverstößen auf dem Weg ins Heim benennen 20: ● Der Anlass der Heimeinweisung stand in keinem angemessenen Verhältnis zur Heimerziehung. Die Einweisung in ein Heim war nur unzureichend begründet bzw. nach rechtsstaatlichen Prinzipien nicht begründbar. [ ... ] ● Bei der Entscheidung über eine Heimeinweisung wurden Prüfungs- und Begründungspflichten umgangen, [ ... ]
[ und vieles, vieles andere mehr an Grundrechtsverstößen das die gesamte Seite 18 einnimmt. ] . Zitat: . [ Seite 3: ] 1. Bewertung der Missstände in der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre aus Sicht des Runden Tisches Seite 9 1.1. Wege ins Heim Seite 12 1.2. Durchführung der Heimerziehung Seite 19 1.2.1. Strafen in der Heimerziehung Seite 20 1.2.2. Sexuelle Gewalt Seite 27 1.2.3. Religiöser Zwang Seite 27 1.2.4. Einsatz von Medikamenten/Medikamentenversuche Seite 28 1.2.5. Arbeit und Arbeitszwang Seite 29 1.2.6. Fehlende oder unzureichende schulische und berufliche Förderung Seite 34 1.3. Kontrolle und Aufsicht Seite 36 1.4. Folgen der Heimerziehung Seite 38 1.5. Zusammenfassende Bewertung Seite 42 . Zitat: . [ Seite 42, unten: ] 1.5. Zusammenfassende Bewertung
Die dargestellten Problemschwerpunkte zeigen, dass es in der Heimerziehung vielfaches Unrecht und Leid gab. Dabei wird deutlich, dass es in der Heimerziehung der frühen Bundesrepublik zu zahlreichen Rechtsverstößen gekommen ist, die auch nach damaliger Rechtslage und deren Auslegung nicht mit dem Gesetz und auch nicht mit pädagogischen Überzeugungen vereinbar waren. Elementare Grundsätze der Verfassung wie das Rechtsstaatsprinzip, die Unantastbarkeit der Menschenwürde und das Recht auf persönliche Freiheit und körperliche Integrität fanden bei weitem zu wenig Beachtung und Anwendung. . .
DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen
. Falls irgend eine Theologin oder irgend ein Theologe, oder irgend eine Politikerin, oder irgend ein Politiker oder irgend ein Staatsanwalt, oder irgend ein Verteidiger, oder irgend ein sonstiger Rechtsverdreher auf DIE DUMME IDEE kommen sollte zu behaupten, dass, in Bezug auf die Ehemaligen Heimkinder-WEST, diese anfänglich in der Bundesrepublik Deutschland, bis zur Entscheidung am 29. Juli 1968 des Bundesverfassungsgerichtes im Fall BVerfGE 24, 119, keine Grundrechtsträger gewesen wären, sodass die Frage der Verjährung oder Nichverjährbarkeit etwaiiger Grundrechtsverstöße in Zusammenhang mit der damaligen Heimerziehung gegen diese Gruppe der Betroffenen, zwischen ca. Mitte 1949 bis ca. Mitte 1968, überhaupt nicht zur Erörterung käme, räume ich solchen UNSINN hier jetzt schon gleich mal vorbeugend ein und für alle Male vollständig aus dem Weg:
Full text of "17/143 - Plenarprotokoll vom 24.11.2011"
Relevante kurze Auszüge aus dem Plenarprotokoll 17/143
Frau Rupprecht, die Rechte der Kinder sind bereits im Grundgesetz verankert.
Jedes Kind hat Grundrechte, wie auch jeder andere Mensch. Ein Kind hat nicht mehr und nicht weniger Grundrechte, aber es hat Grundrechte. Das gilt beispielsweise für Art. 1 des Grundgesetzes. Selbstverständlich gilt das Grundrecht hinsichtlich der Würde des Menschen für jeden, der in Deutschland lebt, egal ob er Ausländer ist oder nicht, welche Religion er hat, welcher Herkunft er ist, egal ob er alt oder jung ist, selbst ob er geboren oder nicht geboren ist. Jeder Mensch hat das Recht auf Achtung seiner Würde.
Das Gleiche gilt für Art. 2 des Grundgesetzes, nämlich für das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf Leben.
Dieses Recht gilt für alle Kinder, für alle Menschen, die in Deutschland leben. Das kann nicht stärker ausgedrückt werden. Dieses Recht gilt sowohl für geborene als auch für ungeborene Kinder das sollten wir nicht vergessen , wie es das Bundesverfassungsgericht in seinen zwei Urteilen, nämlich am 25. Februar 1975 und am 28. Mai 1993, festgestellt hat. Das Recht auf Leben gilt für Geborene und Ungeborene, ob in der Petrischale oder im Mutterleib.
Dieses Recht ist bei uns fest im Grundgesetz verankert. [ ... ] diese Rechte sind schon vorhanden.
Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD): Man hat bis 1968 [in Westdeutschland] geglaubt, dass Kinder Objekte sind, die den Eltern gehören. Erst das Bundesverfassungsgericht hat 1968 eindeutig klargestellt: Auch Kinder sind Grundrechtsträger. [ BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63; 1 BvL 31/66; 1 BvL 5/67 Fundstellen: BVerfGE 24, 119; DNotZ 1969, 112; DÖV 1968, 765; MDR 1969, 27; NJW 1968, 2233; FamRZ 1968, 478 Gericht: Bundesverfassungsgericht Datum: 29.07.1968 Aktenzeichen: 1 BvL 20/63; 1 BvL 31/66; 1 BvL 5/67 Entscheidungstyp: Beschluss Richter: Müller, Stein, Ritterspach, Haager, Rupp-v. Brünneck, Brox, Zeidler ] . WEITERE QUELLE: archive.org/stream/ger-bt-plenary-17-143/17143_djvu.txt
QUELLE: DR. LORE MARIA PESCHEL-GUTZEIT, RECHTSANWÄLTIN, SENATORIN A. D., BERLIN Vortrag der Tagung Machen wir`s den Kindern Recht?! Rechtspolitische Impulse für ein kindergerechteres Deutschland der Friedrich-Ebert-Stiftung am 9. April 2008 in Berlin @ www.fes-forumberlin.de/pdf_2008/Vortrag_von_Frau_Dr._Peschel-Gutzeit.pdf .
DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen
. Ermittlungsbehörden und Staatsanwälte in Hamburg und andererorts in der heutigen Bundesrepublik Deutschland sollten sich, m.E., mal unbedingt folgendes global und international anerkanntes Rechtsempfinden dieses Juristen zum Beispiel nehmen und es für sich selbst adoptieren:
Wird auch in der Bundesrepublik Deutschland letztendlich Rechtsstaatlichkeit triumphieren?? oder wird sie sich selbst zu einer Bananenrepublik deklarieren und immer weiter degradieren??
[ Viele Berichte und Meldungen beziehen wir über die Nachrichtenagenturen Adital, Poonal, KNA, IPS-Weltblick und die Deutsche Welle. Auf "Blickpunkt Lateinamerika" veröffentlichte Artikel und Beiträge spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. ]
[suze=12]PERU
05.07.2010
Prominenter Menschenrechtsanwalt sagt für Garzón aus
In Peru begangene Verbrechen, die trotz einer Amnestie vor Gericht verhandelt wurden, werden im spanischen Prozess gegen den Richter Baltasar Garzón zur Sprache kommen. Sie sollen die Argumentation der Verteidigung stützen, dass Menschenrechtsverletzungen nach internationalem Recht niemals verjähren und eingeschränkt geahndet werden können.
Garzón muss sich derzeit vor Spaniens Obersten Gerichtshof verantworten, weil er nach Ansicht der Kläger [ein Verfahren, angestrengt gegen Garzón von rechtsextremen Organisationen] mit dem Versuch, die im Spanischen Bürgerkrieg (1936‐1939) und in der Diktatur von Francisco Franco (1939‐1975) begangenen Menschenrechtsverletzungen aufzurollen, geltendes Recht gebeugt hat. Obwohl in Spanien in jenen Jahren rund 113.000 Menschen ´verschwunden´ sind, wurden die Täter nie strafrechtlich verfolgt, weil sie unter dem Schutz der Amnestie von 1977 standen.
Garzón, der im Fall einer Verurteilung mit dem Entzug seiner Berufserlaubnis rechnen muss, hat den peruanischen Menschenrechtsanwalt Ronald Gamarra als Zeugen nach Spanien geladen. Gamarra soll die Unveräußerlichkeit der Menschenrechte bezeugen. Er selbst hatte die Angehörigen von 15 Peruanern rechtlich vertreten, die 1991 in Barrios Altos in der peruanischen Hauptstadt Lima von einer Todesschwadron des Heeresgeheimdienstes ermordet worden waren. Für dieses Verbrechen und den Morden an neun Studenten und ihrem Professor der Universität La Cantuta 1992 wurde im letzten Jahr der ehemalige Staatspräsident Alberto Fujimori (1990‐2000) zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt.
In beiden Fällen hatte eine 1995 von der Fujimori‐Regierung erlassene Amnestie rückwirkend ab Mai 1980, dem Beginn der 20‐jährigen bewaffneten Auseinandersetzung zwischen Armee und linken Rebellen, die Täter vor der Strafverfolgung geschützt.
Gamarra kommt als Opferanwalt im Kampf gegen die Straflosigkeit in dem südamerikanischen Land eine entscheidende Rolle zu. Im Jahr 2000 wurde er Beauftragter der im Jahr 2000 ins Leben gerufenen Ad‐hoc‐Anwaltschaft für Menschenrechrechte, die Vorwürfe gegen Fujimori und seinen Geheimdienstchef, dem inzwischen ebenfalls verurteilten Vladimiro Montesinos, untersuchte.
"Es ist eine Ehre"
Inzwischen ist Gamarra Generalsekretär der Nationalen Koordinationsstelle für Menschenrechte, die 50 peruanische Nichtregierungsorganisationen zusammenschließt. "Es ist eine Ehre, in diesem für uns alle, die wir gegen die Straflosigkeit ankämpfen, wichtigen transzendentalen Prozess als Zeuge auszusagen, erst recht wenn ein so bedeutender Richter unter Anklage steht", sagte er.
Gamarra erinnerte daran, dass Garzón die Verfahren gegen lateinamerikanische Unterdrücker wie dem verstorbene chilenischen Diktator Augusto Pinochet (1973‐1990) erst ins Rollen gebracht hat. Er habe dafür gesorgt hat, dass weder ein Schlusspunktgesetz, noch eine Amnestie oder das Vergessen Menschenrechtsverbrecher vor ihrer gerechten Strafe schütze, sagte er.
Gamarra zufolge hatten Fujimoris Anwälte vergeblich versucht, eine Ahndung der Menschenrechtsverletzungen mit der Begründung zu verhindern, die Straftaten seien verjährt. "Wir konnten zeigen, dass die internationale Gerichtsbarkeit expressiv Menschenrechtsverbrechen von jeder Verjährungsfrist ausschließt. Die internationalen Gesetze", so gab sich Gamarra überzeugt, "berechtigen Richter Garzón dazu, die Verbrechen der Franco‐Zeit zu untersuchen".
Der frühere spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzón ist im Prozess um seine Ermittlungen zu den Verbrechen der Franco-Diktatur freigesprochen worden.
Garzón war vorgeworfen worden, während der Ermittlungen seine Kompetenzen überschritten zu haben. In einem weiteren Prozess wurde Garzón bereits zu elf Jahren Berufsverbot verurteilt. Ihm wurde das Abhören von Anwälten vorgeworfen. Der ehemalige Richter ist wegen seiner Untersuchungen gegen Diktatoren in Lateinamerika auch als Tyrannenjäger bekannt. . WIKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Euronews Euronews ist ein paneuropäischer Fernsehsender mit Sitz in Lyon, der seit 1. Januar 1993 mit dem Schwerpunkt Nachrichten auf Sendung ist.
DIE TAGESZEITUNG Junge Welt @ www.jungewelt.de/artikel/179095.spanien-garz%C3%B3n-freigesprochen.html :
Zitat: . Aus: Ausgabe vom 28.02.2012, Seite 6 / Ausland
Spanien: Garzón freigesprochen
Madrid. Der oberste spanische Gerichtshof hat den bekannten Richter Baltasar Garzón in einem Verfahren um Ermittlungen zur Franco-Ära freigesprochen. Wie am Montag aus Justizkreisen verlautete, stimmten sechs der sieben Richter in Madrid für den Freispruch des 56jährigen. Ihm wurde vorgeworfen, trotz einer Amnestieregelung Ermittlungen zu Verbrechen während der Franco-Ära geführt und damit seine Machtbefugnisse überschritten zu haben. Garzón hatte 2008 Untersuchungen zum Schicksal von mehr als 100000 Menschen eingeleitet, die zwischen 1939 und 1975 »verschwunden« waren. Der Prozeß war von zwei rechtsextremen Organisationen angestrengt worden. In einem anderen Verfahren war Garzón Anfang Februar mit einem elfjährigen Berufsverbot belegt worden.(AFP/jW) . .
DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen
. Menschenrechte und Demokratie: Perspektiven für die Entwicklung der Sozialen Arbeit als Profession und wissenschaftliche Disziplin (Soziale Arbeit in Theorie und Wissenschaft)
Zitat: . [ Seite 164 aus dieser These von Silvia Staub-Bernasconi, enthalten in diesem Fachbuch ]
Political Democracy is necessary, but not sufficient Ein Beitrag aus der Theorietradition Sozialer Arbeit.
[ ]
[ Seite 176 aus dieser These von Silvia Staub-Bernasconi, enthalten in diesem Fachbuch ]
(war), (sondern) von Menschen ausgeübt wurde12 (für eine diffenrenzierte Aufarbeitung der Sachverhalte, welche diese These widerlegen, vgl. Eilert 2010). Der Verein ehemaliger Heimkinder machte dem gegenüber geltend, dass das ihnen zugefügte Unrecht und Leid verfassungswidrig und eine Verletzung der Menschenrechte war (zit. in Kappeler 2010:211). Es geht m.a.W. um Verbrechen, die die demokratisch und rechtsstaatlich verfasste Bundesrepublik zu verantworten hat. Dessen ungeachtet wurde im erwähnten Sachstandsbericht argumentiert, dass ethische Vorstellungen (und) die daraus resultierende Praxis in den 1940ern bis Ende der 1970er Jahre in nahezu allen Bevölkerungskreisen, auch konfessionsübergreifend, in etwa gleich waren. Daraus kann man den Schluss ziehen, dass in kirchlichen Heimen nicht anders erzogen wurde als in der damaligen Gesellschaft auch. Die den Heimen heute oft zur Last gelegten strengen Erziehungsmethoden waren allgemein üblich und nicht besonders kennzeichend für kirchliche Heime (zit. in Kappeler 2008:377ff). Mit dieser Argumentation wurden nicht nur die damals Fehlbaren entschuldigt, sondern sogleich die Ansprüche auf eine angemessene Sozialrente für entgangene Entlöhnung und Sozialversicherungsansprüche abgewehrt. Die in einem Zwischenbericht des einberufenen Runden Tisches Heimerziehung gemachten Ausführungen der beauftragten Juristen zum Strafrecht / Zivilrecht / Rentenrecht / Opferentschädigungsgesetz zeigten auf, das auf dem juristischen Weg nichts zu erreichen sei. So heißt es im Abschlussbericht des Runden Tisches, dass die Arbeit in der Heimerziehung ,stehts auch pädagogisch begründetʻ worden und sogar (sic!) in der ,rechtswissenschaftlichen
[ Seite 177 aus dieser These von Silvia Staub-Bernasconi, enthalten in diesem Fachbuch ]
Literatur als wesentliches und zentrales Erziehungsmittel angesehenʻ worden (sei). (In Kappeler 2011:11) M.a.W. entsprachen die beschriebenen Erziehungsmethoden offenbar dem Sittengesetz und nicht dem seit dem ersten Tag des Bestehens der Bundesrepublik bestehenden Grundgesetz mit der in Art. 1 festgehaltenen Eingangsformulierung der unantastbaren Würde des Menschen und dem Art. 3 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person, um nur eines der tangierten Rechte zu nennen. Aufgrund dieser Argumentation wurde also im Jahre 2011 Artikel 1 des Grundgesetzes ausgehebelt und zwar obwohl das Bundesverfassungsgericht über die Jahre immer wieder (darauf) hingewiesen (hat), (dass es) durch allgemeine Wertvorstellungen, Verhaltenerwartungen das sog. Sittengesetzect. (nicht) gegeninterpretiert werden (darf) (ebd.11). Dies muss zur Frage führen, warum dieser Passus denn nicht aus dem Grundgsetz gestrichen wurde?
Eine vom Verein ehemalige Heimkinder geforderte des Menschen- bzw. Sozialrechts auf einen im Alter angemessenen Lebensstandart (Art. 25 der AEM) gab es nicht. Als Trost soll(te) eine Anlauf- und Beratungsstelle geschaffen werden, welche die Opfer des Unrechtsystems zu BittstellerInnen macht. Was sich hier aufdrängt, ist ein Gang nach Straßburg oder an die UNO als diejenige höhere Ebene, von welcher weiter oben die Rede war.
■ Zur Diskrepanz zwischen den Menschenrechten, der verfassungsmäßig garantierten Tendenzbetriebsklausel und dem Arbeitsrecht: Tendenzbetriebe sind Organisationen, die überwiegend politische, konfessionelle, oder karitative Ziele verfolgen. Die auf die Weimarer Zeit zurückgehende Tendenzbetriegsklausel erlaubt u.a. den christlichen Kirchen Anstellungs- und Kündigungsbedingungen, die vom menschlichen Diskriminierungsverbot abweichen sowie die Durchsetzung von sittlichen Moralvorstellungen (bezüglich Ehescheidung, Homosexualität, Lebenspartnerschaften, Kirchenaustritt usw.) erlauben, die menschenrechtlich fragwürdig bis inakzeptabel sind. Zudem kennt das kirchliche Arbeitsrecht kein Streikrecht und keinen von den ArbeitnehmerInnen gewählten Betriebsrat. Dadurch handeln sich die Kirchen und christlichen Wohlfahrtsverbände ein beachtliches Glaubwürdigkeitsproblem ein, wenn sie sich in der Öffentlichkeit für Menschenrechte einsetzen (Loretan 2010: 234ff., 247 ff.; Holzleitner 2011). Durch intensives Lobbyieren ist es den deutschen konfessionellen Wohlfahrtsverbänden sogar gelungen, die Tendenzbetriebsklausel in den EU-Verfassungsentwurf hinüberzuretten. [ ]
[ Fußnoten ]
12 Ein absurderer Umgang mit dem Systembegriff ist kaum mehr vorstellbar! Erstens wird er auf ein Rechtssystem reduziert, wobei Norbert Struck als Mitglied des Runden Tisches zu Recht darauf hingewiesen hat, dass sich fast jedes Unrechtssystem bis hin zu den brutalsten Diktaturen einen Anschein von Rechtmäßigkeit zu geben versucht. Zweitens wird hier in einem Dualismus ausgegangen, der Menschen außerhalb der Systeme plaziert (vgl. dazu Luhmanns Systembegriff) was u.a. heißt: das Heimsystem war in Ordnung, aber es gab da ein paar böse Erzieher. (Für die Rettung eines unfehlbaren Systems vgl. die Ausführungen zur ersten These.) Ob sie das wissen, wissen wollen oder nicht: ErzieherInnen in Heimen sind ausnahmslos Mitglieder eines sozialkulturellen Systems mit menschenfreundlichen bis hin zu menschenfeindlichen/-zerstörenden sozialen Strucktur- bzw. Verhaltensregeln, die je nach Disziplinierungsregieme streng oder locker durchgesetzt werden. Drittens werden Systeme nicht nur durch (psydo- oder wider)rechtliche Grundlagen, sondern allgemeiner durch sozial-kulturell(in diesem Fall auch christlich-religiös)legitimierte Regeln zusammengehalten, auf deren Einhaltung die Mitglieder mit mehr oder weniger Druck und Sanktionen verpflichtet werden. Eine Analyse einschlägiger philosophisch- und religiös-pädagogischer Texte der damaligen Zeit sowie von Alltagserziehungsvorstellungen des Personals hätte sehr wohl bis Ende der 1970er Jahre die holistisch-funktionalistischen kulturellen Bedeutungssysteme freigelegt, welche die bekanntgewordenen Unmenschlichkeiten legitimierten (Eilert 2010), und damit das damals bereits bestehende Grundgesetz auf extremste Weise konterkariert haben (für eine allerdings abgeschwächte Variante solcher Denkfiguren vgl. Dallmann, Hans Ulrich (2011): Fürsorgliche Belagerung, In: Suchtmagazin, Nr. 5:37-40) . .
DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen
Kein Staat setzt sich gerne dem Vorwurf aus, für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich zu sein.
Die Bundesrepublik Deutschland ist keine Ausnahme was ihre Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen von ihren ausführenden Organen und Individuen gegen Kinder und Jugendliche in dem damaligen nachkriegsdeutschen Unrechtssystem Heimerziehung betrifft. Leugnen und Verschweigen und Bagatellilisieren sind daher akzeptable Auswege für sie einen Schlussstrich darunter ziehen zu wollen.
Als Rechtsnachfolger der DDR, in all deren Regierungsangelegenheiten, einschließlich der dortigen damaligen 'Jugendhilfe', versucht man es ebenso heutzutage immer und immer wieder auf gleiche Weise zu handhaben: einfach unter den Teppich kehren / zu lange her / verjährt.
Tatsache jedoch ist: Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nicht!
Und in einer hervorragenden Rede zu diesem Thema des jetzigen Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas (SPD) bei der Brandenburgischen Juristischen Gesellschaft am 10. März 2015 in Brandenburg an der Havel, hieß es seinerseits (vorwiegend mit Bezug auf das nationalsozialistische Unrechtssystem für welches die BRD auch weiterhin verantwortlich zeichnet und verantwortlich zeichnen wird und verantwortlich zeichnen will): Verantwortung verjährt nicht! (und er spricht insbesondere Juristen und Juristinnen damit an! um so mehr Staatsanwälte und Richter und sonstige andere Staatsdiener und Bediensteten!)
QUELLE: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz @ http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Verantwortung_verjaehrt_nicht.pdf?__blob=publicationFile&v=8 (Falls notwendig, um die Seite aufrufen zu können, diese URL in ein neues Browserfenster eingeben.) (insgesamt 31 Seiten den Inhalt welcher wichtigen Rede sich jeder denkende Mensch, meines Erachtens, mal so richtig einflößen sollte). .
DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen
. Boardnutzer »Widerstand«, Anzeigeerstatter, wurde ja schon vor einiger Zeit von Boardnutzer »Hannes« ( @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18960-DDR-Strafanzeige-§144-2-Satz-1-StGB-DDR-Entführung-von-Kindern-und-Jugendlichen/?postID=543637#post543637 ) im HEIMKINDER-FORUM.DE (am Sa. 25.02.2017, um 13:17 Uhr) gefragt und darauf hingewiesen:
Zitat: . Hast Du Dich schon mal an eine Beratungstelle gewandt? Diese könnten Dich doch bei Deinem Vorhaben unterstützen und verschiedene Dinge abkürzen.
mfg »Hannes« [ bzw. Manfred Buchta, Jena ] . Worauf Boardnutzer »Widerstand«, Anzeigeerstatter, dann auch sogleich dem »Hannes« wie folgt antwortete:
Zitat: . Nein habe ich nicht und es wäre vermutlich auch sinnlos, da man landauf-landab nur "ist-verjährt" ins Ohr geträllert bekommt. Hätten die unrechtmäßigen Einweisungsbeschlüsse, Zwangsadoptionen, Sterilisationen, Zwangsarbeit, das Verschwindenlassen, die Vernachlässigung Schutzbefohlener, die Misshandlungen, die Arrestzellen, die Medikamentenversuche und die sachfremde Unterbringung nur Einzelne betroffen, dann wäre es tatsächlich verjährt. ABER: Der Führungskader des Ministeriums für Volksbildung hatte selektiert zwischen denen, die dem Sozialismus in Freiheit nützen und der mit-staatlicher Härte (NS-Wort "Umerziehung") zu verfolgenden klar identifizierbaren Bevölkerungsgruppe - den missliebigen Kindern und Jugendlichen. Dass es sich bei den "Umerziehungs"-Massnahmen aufgrund der Machtfülle und Position der MfV, sowie der expliziten MfV-Aussagen in den überlieferten Dokumenten, um eine politische Verfolgung handelt, kann niemand ernsthaft bestreiten. Daher greift die "Nichtverjährung" wegen "Verbrechens gegen die Menschlichkeit" aus Gründen der "politischen Verfolgung" (vllt. auch der "religiösen Verfolgung" bei Kindern aus religösen Haushalten.)
Auf jeden Fall habe ich meine Kontakte.
Meine Anzeige läuft ja. Ich muss nur aufpassen, dass diese Anzeige nicht gecancelt wird.
Mfg [ »Widerstand«, Anzeigeerstatter ] . Boardnutzer Martin MITCHELL wieß dann auch kürzlich wo immer er im Internet auf diesen Ablauf berichtete abschließend darauf hin:
Zitat: . Zu den Personalien von Herrn Manfred Buchta, siehe:
(08.03.2011, 08:21) heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/12583-Neue-Anlaufstelle-der-Beratungsinitiative/?postID=236863#post236863 . Freundlicherweise von Herrn Manfred Buchta selbst öffentlich zur Verfügung gestellt.
Siehe auch den Beitrag im HEIMKINDER-FORUM.DE vom Do. 24.08.2017, um 06:19 Uhr (MESZ) @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18960-DDR-Strafanzeige-§144-2-Satz-1-StGB-DDR-Entführung-von-Kindern-und-Jugendlichen/?postID=558244#post558244 . .
DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen
. Der evangelische Pfarrer i.R., Dierk Schäfer, sagte am Samstag, 26. August 2017, um 18:03 Uhr (MESZ) in seinem Blog, dem Dierk Schaefers Blog @ dierkschaefer.wordpress.com/2014/02/17/das-wird-spannend-oder-auch-nicht-doch-dann/#comment-8952 :
Zitat: . Lieber Herr Mitchell,
Sie schreiben in Ihrem Kommentar und ich stimme Ihnen zu:
Zitat: . »Die Nutzung dieser, m.E., durchaus zutreffenden Begriffe [ d.h. die Nutzung der Begriffe: schweren Grundrechtsverstößen, schweren Menschenrechtsverstößen, schweren Menschenrechtsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ] für das den damaligen Heimkindern-WEST verursachte systembedingte Unrecht und Leid wird von den Verfassern dieser beiden Berichte, der Tischvorsitzenden Frau Antje Vollmer und ihrem derzeitigen Sekretär Herrn Holger Wendelin, vermieden, wie der Teufel das Weihwasser vermeidet; genauso wie sie beide den Begriff Zwangsarbeit in ihren diesbezüglichen offiziellen Niederschriften vermieden haben. Denn sie wußten genau, dass, völkerrechtlich betrachtet und untersucht, all solche Verbrechen (in diesem Fall in der bundesrepublikanischen Staatsverantwortung liegend!) nicht verjähren; nur darum durfte man sie nicht beim Namen nennen und in den offiziellen Berichten verwenden. Zwischenbericht und Abschlussbericht halten, m.E., einer gründlichen juristischen Analyse nicht stand !! Sie sind einfach nur eine Art vom Täterstaat BRD in Auftrag gegebene Gefälligkeitsgutachten!! . Sie heben ganz richtig auf die Verantwortung des Staates ab. Dieser Aspekt wird auch von den ehemaligen Heimkindern regelmäßig vernachlässigt. Zwar waren in den meisten Fällen kirchliche Einrichtungen die Täter und tragen Schuld wie auch Verantwortung. Doch die Heimeinweisung wie auch die Heimaufsicht lagen beim Staat, er trägt die Primärverantwortung, was die kirchlichen Einrichtungen nicht entlastet.
Diese Verantwortungsgemeinschaft wurde als Kumpanei am Runden Tisch [Heimerziehung-WEST] fortgesetzt. Die Quittung bekamen die Kirchen, aus denen man austreten kann, nicht aber die kirchlichen Sozialverbände und der Staat. Nicht einmal deren Image wurde auch nur angekratzt.
Hier hätte es einen Ansatzpunkt für die Kirche gegeben, glaubhaft Buße zu tun.
Doch hier wurde die einzige Chance verpasst, die es gab: sich nicht nur schuldig zu bekennen, sondern sich auf die Seite der ehemaligen Heimkinder zu schlagen und vom Staat für sie eine maßvolle Entschädigung zu erkämpfen natürlich bei finanzieller Beteiligung der kirchlichen Sozialverbände.
Ich weiß: hätte, hätte, Fahrradkette. War aber leider nicht so. Sollte sich jemand in der Verjährungsfrage gerichtlich durchsetzen: Ich wünsche es den ehemaligen Heimkindern, die nicht nur systematisch in den Heimen benachteiligt, gedemütigt, misshandelt, missbraucht und zu unentgeldlicher Arbeit benutzt wurden. Nein, sie wurden auch noch am Runden Tisch [Heimerziehung] betrogen, ein Folgedelikt. »Das eben ist der Fluch der bösen Tat, Daß sie, fortzeugend, immer Böses muß gebären.« . .
DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen
. UPDATE
Der Anzeigeerstatter »Widerstand« lässt wissen, dass er, nachdem er am 18. Juli 2017 Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen eingelegt hatte, kürzlich (um den 10. Oktober 2017) diesbezügliche Benachrichtigung von der Hamburger Staatsanwaltschaft im folgenden Wortlaut erhalten hat:
Zitat: . Sehr geehrter Herr Vwxyz,
hiermit teilen wir Ihnen mit, dass Ihrer Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens stattgegeben wurde und das Verfahren wieder aufgenommen wurde. . Während er noch keine Aufforderung seine Dokumente etc. der Staatsanwaltschaft zur Verfügung zu stellen erhalten hat, wartet er jedoch erst einmal noch der Dinge, die da kommen mögen.
In der Zwischenzeit hat er auch noch weitere stichhaltige Beweise, dass die damaligen Verantwortlichen in der DDR vollkommen an jeglichem Recht vorbei gemurckst haben, sammeln können.