DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen
DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen
. UPDATE
Der Anzeigeerstatter »Widerstand« lässt wissen:
Zitat: . Ungereimtheiten über Ungereimtheiten
Friday, 8. Dezember 2017, 03:54 Uhr
So liebe Leute,
irgendwer scheint sich einen Spass daraus zu machen Ungereimtheiten bei der Bearbeitung meiner Strafanzeige zu produzieren. - Die ganzen Ermittlungen wurden wegen der Zuständigkeit [von der Hamburger Staatsanwaltschaft] vollständig an eine andere Staatsanwaltschaft in meinem ehem. DDR-Heimatbezirk abgegeben.
● StA-Hamburg: Zuerst gab es die Info, dass es Ermittlungen gegen eine Beschuldigte XYZ-1 gibt - die m.W.n. allerdings bereits tot ist.
● StA-Hamburg: Dann gab es die Info, dass tatsächlich gegen vier Beschuldigte ermittelt wird.
● andere StA: Dann gab es die Info, dass gegen die zwei Beschuldigten XYZ-1 und XYZ-2 ermittelt wird.
● StA-Hamburg: Dann gab es die Info, dass gegen die vier Beschuldigten XYZ-1 , XYZ-2 , XYZ-3 und XYZ-4 ermittelt wird.
● Nun reicht mir der Quatsch. Habe gestern nen kurzfristigen Antrag auf Auskunft nach § 406d STOP gestellt, um zu erfahren, was es mit diesem Hickhack (bzw. dieser Posse) auf sich hat.
Hier der anonymisierte Text an die z.Z. zuständige Staatsanwaltschaft:
Betreff: Auskunft über den Stand des Verfahrens gem. § 406d STOP Bezug: Ermittlungsverfahren gegen XYZ-1, XYZ-2, XYZ-3 ___ XYZ-4 ___ __ ________ (StA-HH-Akz.: ____ __ ______); Ihr Schreiben vom 30.11.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin der Geschädigte und der ursprünglich Anzeigende in der o. g. Strafsache, daher bitte ich Sie nun gemäß § 406d StPO um Auskunft über den Stand des Verfahrens in einem expliziten Punkt, der dringend Klärungsbedarf erfordert.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelte aus den ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen vier Beschuldigte. Ein entsprechender Nachweis liegt mir vor! Diese vier Personen sind: 1.) XYZ-1 2.) XYZ-2 3.) XYZ-3 4.) XYZ-4 Die Staatsanwaltschaft Hamburg übergab der Staatsanwaltschaft __ die vollständige Ermittlungsakte mit allen vier Beschuldigten. Dadurch, dass sich die Staatsanwaltschaft Hamburg auf diese 4 Beschuldigten festgelegt hat (noch in Unkenntnis des an der Entführung ebenfalls beteiligten MfV-Mitarbeiters _______), hätten sie entweder (a) die Ermittlungen bzgl. aller fortführen müssen oder (b) einen begründeten Einstellungsbescheid bzgl. der Ermittlungen gegen eine einzelne Person erstellen und mir mitteilen müssen. Da Sie lt. Ihrem Schreiben scheinbar nur gegen XYZ-1 und XYZ-2 ermitteln, haben Sie offenbar die Ermittlungen gegen XYZ-3 und XYZ-4 eingestellt. Allerdings liegt mir kein Einstellungsbescheid darüber vor. Auch der zuständige StA-__-Mitarbeiter, mit dem ich nach Erhalt Ihres Schreibens telefonierte, konnte es für sich nicht nachvollziehen, wieso aus ursprünglich 4 Beschuldigten nun 2 Beschuldigte wurden.
Liegt eventuell in Ihren Ermittlungsakten ein Fehler vor?
Falls es sich nicht um eine unabsichtliche Einschränkung auf XYZ-1 und XYZ-2 handelt, fordere ich mit diesem Schreiben nach § 406d STPO Auskunft über die Einstellung der Ermittlungen gegen XYZ-3 und XYZ-4. Für beide Personen möchte ich getrennt voneinander mindestens wissen,
● welches Datum der Einstellungsvermerk bzgl. der Ermittlung trägt,
● auf Basis welcher Rechtsgrundlage (Gesetz/VO UND Paragraph UND Abschnitt UND Satz) die einzelne Ermittlungseinstellung erfolgte,
● welche Einstellungsgründe entsprechend der jeweiligen Rechtsgrundlage griffen und
● warum kein Einstellungsbescheid an mich oder meinen Anwalt erging.
Anmerkend füge ich hinzu, dass ich mit diesem Schreiben nicht versuche die Arbeit der Ermittlungsbehörden irgendwohin zu forcieren, sondern dass ich lediglich wünsche diese erneuten Ungereimtheiten zu verstehen.
Als Frist für eine kurze Rückmeldung über die o.a. Fragen zum Verfahrensstand halte ich eine Woche nach Eingang dieses Schreibens aus rechtlichen Gründen für ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen _____ _____ [Der Anzeigeerstatter und Geschädigte »Widerstand«] .
Bin total generft von diesem ganzen Thema und den unrechtmäßigen Tricksereien. Warum hat man mir in den ganzen verdammten letzten 30 Jahren nicht erlaubt diese perverse Willkür und faschistoide Machtgeilheit der erbärmlichen Rot-Faschisten vollständig zu vergessen.
Müde Grüße »Widerstand« . Von »Widerstand« gewünschte wortgetreue Wiedergabe des Originals aus dem HEIMKINDER-FORUM.DE : QUELLE: http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18960-DDR-Strafanzeige-§144-2-Satz-1-StGB-DDR-Entführung-von-Kindern-und-Jugendlichen/?postID=565869#post565869 (Falls notwendig, um die Seite aufrufen zu können, diese URL in ein neues Browserfenster eingeben.) .
DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen
. Re DDR-Strafanzeige --- §144 (2) Satz 1. StGB-DDR Entführung von Kindern und Jugendlichen unter Anwendung von List, Drohung und Gewalt
Kürzlich am Montag, 18. Juni 2018 erhielt in hier in Australien folgenden UPDATE von dem Anzeigeerstatter »Widerstand« aus Deutschland. Daraufhin entschied ich mich dann auch sofort aus guten Gründen diesen UPDATE in verschiedenen Diskussionsforen wo ich schon zuvor über diese Strafanzeige berichtet habe mit der allgemeinen Öffentlichkeit zu teilen.
Zitat: . Hi Martini,
ich wollte dich mal kurz auf den aktuellen Stand bringen - bezüglich meiner Strafanzeige wegen Entführung durch die DDR-"Jugendhilfe".
Da ich aktuell nicht weiß, was dein letzter Wissensstand ist, fange ich mal etwas weiter vorne an:
* Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat meiner Beschwerde stattgegeben, dass Ermittlungen gegen 4 hauptamtliche Jugendhilfe-MA in NB geführt werden müssen - wegen unverjährbaren "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" (staatl.-gesteuerte und polit.-gewollte "Entführung von Kindern und Jugendlichen"). Als örtlich zuständige Staatsanwaltschaft wurde gesetzeskonform NB bestimmt.
* Die Staatsanwaltschaft NB (StA-NB) will aber nicht ermitteln;
- hat den fachlich zuständigen Generalbundesanwalt nicht informiert;
- hat immer wieder den Straftatbestand heimlich verändert;
- hat versucht heimlich die ermittelten Beschuldigten aus den Akten zu entfernen;
- und hat keinerlei Ermittlungen aufgenommen (keine Beweisstücke angefragt, keine Zeugenaussagen von mir oder meiner Familie gefordert, ...).
* Ende letzten Jahres habe ich der zuständigen Staatsanwältin der StA-NB, die notwendigsten Aktenkopien übergeben, aus denen die Straftaten 100%-eindeutig hervorgehen - einfach um zu verhindern, dass die StA-NB sagt "keine Beweise - keine Ermittlungen - bäh".
* Am Tag der persönlichen Aktenübergabe in NB, hat sich die - kerngesunde - Staatsanwältin krankschreiben lassen - und zwar für etliche Wochen.
* Anschließend hat die StA-NB die Ermittlungen einfach eingestellt.
* Mein Anwalt und ich haben Beschwerde gegen die erneute Einstellung eingelegt und letzten Freitag [15.06.2018] wurde die sogenannte "Beschwerdebegründung" für dieses jetzt angelaufene Klageerzwingungsverfahren abgeschickt. Diese besteht schonmal aus den wichtigsten (oder so [ (?) ] ) Beweismitteln. Ein zweiter umfangreicher Schriftsatz ist gerade im Entstehen.
* Irgendwann demnächst hat das Oberlandesgericht Rostock (OLG-HRO) in wahrscheinlich(???) öffentlicher Sitzung zu entscheiden, ob all die tausenden Beweisstücke ausreichen, um die StA-NB endlich zur Ermittlungsaufnahme zu zwingen.
Dabei muss ich beweisen:
- dass das Recht auf Versorgung der eigenen Kinder primär den Eltern zusteht;
- dass Kindesraub seit jeher völkergewohnheitsrechtlich geächtet war;
- dass die DDR das Völkergewohnheitsrecht (zum Schein) akzeptiert hat;
- dass die DDR die Ächtung von pol.-begründeten Kinderraub (zum Schein) akzeptiert hat;
- dass pol.-begründeter Kinderraub als "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" in DDR und BRD unverjährbar ist;
- dass die DDR aber JH-Einrichtungen, Gesetze etc. geschaffen hat, um heimlich gegen die Menschenrechte und die eigenen Gesetze verstoßen zu können;
- dass die JH-NB (und andere) in SCHEINVERFAHREN (durch Rechtsbeugung) Eltern die Kinder entzogen;
- dass "Kindesentzug durch Rechtsbeugung" anerkanntermaßen "Kindesraub/Menschenraub" ist;
- dass die hauptverantwortlichen DDR-JH-MA auch als Tätergruppe(wie Richter etc.) in Frage kommen.
All das kann ich sehr gut mit Originaldokumenten beweisen.
+++ Solange das OLG-HRO sich in öffentlicher Sitzung vor aller Augen mit den vielen Beweismitteln beschäftigen muss, kann gar nichts schief gehen und die StA-NB wird dazu verdonnert endlich zu ermitteln.
--- Nur wenn es sich die Richter herausnehmen im Richterzimmer "nach Aktenlage zu entscheiden", besteht theoretisch die Möglichkeit, dass sie alle Beweise ignorieren.
Man muss extrem auf der Hut sein, um zu verhindern, dass die Justiz einfach so das Verfahren gegen die Wand klatscht.
Ich bin mir noch nicht sicher, ob und wie ich Aufmerksamkeit für die Verhandlung schaffen sollte, damit sich niemand traut in aller Öffentlichkeit Tricks mit den Beweisen anzustellen.
Btw.: Wenn du noch mehr derartige Verfahren wie Trevorrow v State of South Australia (vllt. aus S.-Amerika etc.) kennst, wäre das echt hilfreich.
Kind Regards
A V . .
Re: DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen
Re: DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen
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