Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Historische Bedingungen

Geschichte

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1924 trat das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz in Kraft. Ein Jahr später konnten dann die ersten Gründungen von Jugendämtern in Deutschland festgestellt werden. Als Ziele wurden damals die materielle Sonderfürsorge für Minderjährige, die Heilfürsorge als freiwillige, vorbeugende Gesundheitsfürsorge, die Krüppelfürsorge, und die Fürsorgeerziehung festgelegt.

Ab 1939 übernahmen die Jugendämter weitgehend die Kontrolle über die Kindererziehung, da sie Teil der Staatsgewalt im NS-Staat waren. Familien und Kinder wurden von nun unter die Kontrolle des Staates gestellt, Säuglinge und Mütter von den Lebensbornheimen, Kleinkinder und Mütter von den Jugendämtern, heranwachsende Jungen von der Hitler-Jugend und heranwachsende Mädchen vom Bund Deutscher Mädchen.

Kurz darauf wurde die Organisation des Jugendamtes durch ein Gesetz geändert. Die Geschäftsführung wurde so dem Bürgermeister bzw. dem Landrat übertragen. Die rechtlichen Bestimmungen wurden weiterhin so geändert, dass eine "Erziehung im nationalsozialistischen Sinne" gesichert werden konnte.

Zwischen 1947 und 1952 kam es zu einer erneuten Änderung. Das Jugendamt war von nun an dem Innenministerium und nicht dem Justiz- oder dem Familienministerium unterstellt.

http://www.jugendamt-infos.de/geschichte.html