Banzer: Jugendämter greifen schneller ein
Minister zu SPD-Anfrage
Banzer: Jugendämter greifen schneller ein
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2008 wurde in 843 Fällen den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen
2008 wurde in 843 Fällen den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen
15. Februar 2010 Aus Sorge um vernachlässigte und misshandelte Kinder greifen die Jugendämter in Hessen schneller ein. Im Jahr 2008 wurde in 843 Fällen den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen - ein Anstieg von fast einem Drittel gegenüber dem Vorjahr, wie Familienminister Jürgen Banzer (SPD) in seiner Antwort auf eine kleine Anfrage der SPD berichtete. Ebenso nahmen auch die Gerichtsverfahren in Sorgerechtsfällen deutlich zu. Banzer führte dies nicht nur auf eine geänderte Gesetzeslage zurück, sondern auch darauf, dass sich die Jugendämter stärker rechtlich absicherten.
Auch sonstige Schutzmaßnahmen seien 2008 um knapp ein Drittel häufiger angewendet worden: Kinder wurden aus ihrer Familie in Obhut genommen oder aus Heimen oder Pflegefamilien in eine andere Betreuung verbracht. Die Jugendämter meldeten 2065 derartiger Fälle.
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Sensibilisierung hat stattgefunden
Wichtigster Anlass für das Eingreifen sei jeweils die Gefährdung des Kindeswohls, also Vernachlässigung, körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt in der Familie, schrieb das Ministerium. Die Gründe für das häufigere Eingreifen seien vielschichtig: Es kann sicherlich auch bejaht werden, dass nicht nur in der Gesellschaft allgemein, sondern auch bei den Behörden eine Sensibilisierung stattgefunden hat, was mögliche Kindswohlgefährdungen anbelangt.
Einen Zusammenhang zwischen der seit 2008 geltenden Pflicht zu Vorsorgeuntersuchungen für Kinder bis sechs Jahren und den Fällen von Sorgerechtsentzug sah Banzer indes nicht. Er verwies dabei auf Daten der kommunalen Spitzenverbände. Danach waren den Jugendämtern von Mitte 2008 bis Mitte 2009 insgesamt 2245 Fälle gemeldet worden, dass Eltern die Untersuchungen versäumt hätten. Bei der Überprüfung stellten die Ämter aber nur in sechs Fällen fest, dass ein Kind gefährdet war und Schutz- oder Kontrollmaßnahmen erforderlich waren.
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Text: FAZ.NET mit lhe
Bildmaterial: ddp
http://www.faz.net/s/Rub5785324EF29440359B02AF69CB1BB8CC/Doc~E8D38D49EA96A428080F173C7617FB326~ATpl~Ecommon~Scontent.html