Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Kinderschutzverbesserungen

Experten: Kinder besser gegen Missbrauch schützen

Experten: Kinder besser gegen Missbrauch schützen

NORDSCHWARZWALD

Calw - Experten: Kinder besser gegen Missbrauch schützen

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"Gemeinsam für Kinder - der Schutzauftrag" hieß der Titel einer Fachveranstaltung, an der auch Landrat Hans-Werner Köblitz teilnahm. Foto: Landratsamt


Calw - Missbraucht, geschlagen, verwahrlost: Gewalt gegen Kinder beherrscht die Schlagzeilen und wühlt regelmäßig die Öffentlichkeit auf. Wie den Problemen in manchen Familien begegnet werden kann, damit beschäftigte sich jetzt eine Fachveranstaltung im Landratsamt Calw.

»Gemeinsam für Kinder – der Schutzauftrag« hieß der Titel der mehrstündigen Veranstaltung, an der mehr als 200 Erzieherinnen, Sozialarbeiter und Hebammen teilnahmen. »Ich freue mich über das sehr große Interesse«, sagte Landrat Hans-Werner Köblitz in seinem Grußwort und stellte gleich zu Beginn klar, dass es nicht darum gehe, den Eltern die Erziehungskompetenz abzusprechen.

Schutzauftrag für das Kind eine Gemeinschaftsaufgabe

»Die Eltern sind die natürlichen Erziehungspartner und wissen in der Regel sehr gut, was das Beste fürs Kind ist.« In so genannten Problemfamilien müsse es dagegen einen »Dialog mit den Eltern« geben. Der Schutzauftrag für das Kind sei eine Gemeinschaftsaufgabe in einem großen Netzwerk der Erziehungspartnerschaft, das bei der Hebamme beginne und bis in Kindergarten und Schule reiche.

Aus der Sicht des Juristen machte Referent Ingo Pezina vom Paritätischen Wohlfahrtsverband klar, dass der Schutzauftrag für das Kindeswohl nichts Neues sei. Neu sei hingegen, dass Paragraf 8a des Sozialgesetzbuches ein Verfahren zur Umsetzung vorschreibe. Wo Eltern mit der Erziehung ihres Kindes überfordert sind, sei der Staat verpflichtet, Pflege und Erziehung des Kindes sicherzustellen.:

»Entscheidend ist zu erkennen, wo man Hilfe anbieten kann und diese auch angenommen wird.« Dass sich durch das »Wächteramt« des Staats auch Konflikte mit anderen schutzwürdigen Interessen ergeben können, wurde auch in der Fragerunde thematisiert. Der Justitiar Ingo Pezina ging deshalb besonders auf den Datenschutz und die Pflicht zur Verschwiegenheit ein – ein Spannungsfeld, in dem sich alle professionellen Helfer bewegen, die es mit missbrauchten oder verwahrlosten Kindern zu tun bekommen.

Spektakuläre Fälle nur die Spitze des Eisbergs

»Einen unerschöpflichen Fundus an Fallbeispielen«, so Diskussionsleiter Herbert Syring vom Jugendamt des Landkreises, brachte Eva-Maria Nestelhut mit, die den fachspezifisch-praktischen Teil der Veranstaltung abdeckte. Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Missbrauch – das sind laut Familienberaterin Nestelhut, Kinderschutzfachkraft beim Deutschen Kinderschutzbund Landesverband Baden-Württemberg, die drei Formen der Kindeswohlgefährdung.

»Die spektakulären Fälle sind nur die Spitze des Eisbergs«, sagte die Referentin, die indes auch einräumte, dass es gerade in leichteren Fällen keine einheitlichen Instrumente zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen gebe: »Alle Hilfsmittel, die es gibt, ersetzen nicht die Fachkraft mit ihren Erfahrungen.«
01.07.2008 - aktualisiert am 01.07.2008 08:40
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