Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Kindesentführungen-Kindesentziehungen

Franzosen im Tschad zu acht Jahren Zwangsarbeit verurteilt

Franzosen im Tschad zu acht Jahren Zwangsarbeit verurteilt

Franzosen im Tschad zu acht Jahren Zwangsarbeit verurteilt
Vorwürfe: Versuchte Kindesentführung und Betrug

Im Prozess um die Entführung von Kindern aus dem Tschad sind sechs angeklagten Franzosen in N'Djamena zu acht Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden. Die Mitarbeiter von L'Arche de Zoé waren wegen versuchter Kindesentführung und Betrugs angeklagt.


* 26.12.2007




Zwei ebenfalls angeklagte Männer aus dem Tschad und dem Sudan wurden zu je vier Jahren Haft verurteilt. Zuvor hatte die Justiz für die Angeklagten bis zu elf Jahre Zwangsarbeit gefordert.


Arche de Zoé hatte Ende Oktober versucht, 103 angebliche Waisenkinder auszufliegen. Es stellte sich jedoch heraus, dass fast alle Kinder noch Eltern oder nahe Verwandte haben. Auch stammen sie überwiegend aus dem Tschad und nicht wie behauptet aus der sudanesischen Krisenprovinz Darfur.

Unter möglicher Höchststrafe

Staatsanwalt Beassoum Ben Ngassoro forderte in seinem Schlussplädoyer am Mittwoch, die Angeklagten zu sieben bis elf Jahren Zwangsarbeit zu verurteilten. Mit seiner Forderung liegt er damit deutlich unter der möglichen Höchststrafe von 20 Jahren. Der Verteidiger Gilbert Collard bewertete dieses Umstand positiv. "Wir sind über den sehr gemäßigten Ton und den Strafantrag überrascht", sagte er. Er bezeichnete die Forderung dennoch als überzogen.


In dem Fall wurden im Tschad insgesamt 17 Personen festgenommen. Mehrere Journalisten, Flugbegleiter und Piloten kamen zwischenzeitlich wieder frei. Die Angeklagten traten aus Protest gegen ihre Inhaftierung in den Hungerstreik und erklärten, sie seien von Frankreich im Stich gelassen worden. Die französische Regierung hat sich in dem für sie peinlichen Fall bislang weitgehend zurückgehalten.


Eine Gruppe von Angehörigen der Kinder, die in dem Prozess als Nebenkläger auftritt, fordert unterdessen für jedes der betroffenen Kinder eine Entschädigungssumme in Höhe von umgerechnet 300.000 Euro.

Mit Material von ap

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/7/0,3672,7136999,00.html

Re: Franzosen im Tschad zu acht Jahren Zwangsarbeit verurteilt

26. Dezember 2007


KINDESENTFÜHRUNG IM TSCHAD
Arche-de-Zoé-Mitarbeiter zu acht Jahren Arbeitslager verurteilt

Angeblich wollten sie 103 afrikanische Waisen retten, doch das Gericht im Tschad glaubte ihnen nicht: Sechs französische Aktivisten der Hilfsorganisation Arche de Zoé sind wegen versuchter Kindesentführung zu acht Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden. Frankreich will ihre Auslieferung beantragen.

N'Djamena - Harter Richterspruch im Tschad: Im Prozess um die Entführung von Kindern aus dem afrikanischen Land sind die sechs angeklagten Franzosen in der Hauptstadt N'Djamena zu acht Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden. Das verkündete der Vorsitzende Richter Ngarhondo Djidé.

Nach der Urteilsverkündung: Die Mitglieder von Arche de Zoé verlassen den Gerichtssaal
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AFP

Nach der Urteilsverkündung: Die Mitglieder von Arche de Zoé verlassen den Gerichtssaal
Die Mitarbeiter der Organisation L'Arche de Zoé waren unter anderem wegen versuchter Entführung und unbezahlter Rechnungen verklagt worden. Zwei ebenfalls angeklagte Männer aus dem Tschad und dem Sudan wurden zu je vier Jahren Haft verurteilt, zwei weitere Männer aus dem Tschad freigesprochen. Das Urteil des Strafgerichts schließt auch eine Schadensersatzzahlung an die betroffenen Kinder über mehr als vier Milliarden CFA-Francs (mehr als sechs Millionen Euro) ein.

Zwischen Frankreich und dem Tschad besteht ein Auslieferungsabkommen. Deswegen können die verurteilten Franzosen darauf hoffen, in ihre Heimat ausreisen zu können. Die französische Regierung hat unmittelbar nach dem Urteil angekündigt, eine Überstellung der verurteilten in ihre Heimat zu beantragen.

Der Staatsanwalt hatte sieben bis elf Jahre Arbeitslager für die sechs Franzosen gefordert (mehr...). Zwei mitangeklagte Tschader sollten freigelassen werden, über einen dritten sowie einen Sudanesen sollten die Geschworenen entscheiden, sagte Beassoum Ben Ngassoro vor dem Strafgericht in N'Djamena. Sie seien "Opfer des Betrugs" geworden.

Die Anwälte der Franzosen hatten dagegen betont, ihre Mandanten hätten lediglich die Kinder retten wollen. Sie hätten in "gutem Glauben" gehandelt. Die Franzosen hatten 103 Kinder ausfliegen wollen, bei denen es sich angeblich um Waisen aus der sudanesischen Krisenprovinz Darfur handelte (mehr...). Später stellte sich heraus, dass fast alle Kinder aus dem Tschad stammten und jeweils mindestens noch ein Elternteil lebte. Einer der Sudanesen hatte am Samstag ausgesagt, er habe der Organisation vorgemacht, dass die Kinder Kriegsflüchtlinge aus dem Sudan seien.

Nach Bekanntwerden des Falls wurden im Tschad insgesamt 17 Personen festgenommen. Mehrere Journalisten, Flugbegleiter und Piloten kamen zwischenzeitlich frei. Die Angeklagten traten aus Protest gegen ihre Inhaftierung in den Hungerstreik und kritisierten, sie seien von Frankreich im Stich gelassen worden.

phw/Reuters/AFP/dpa


http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,525374,00.html

Re: Franzosen im Tschad zu acht Jahren Zwangsarbeit verurteilt

Donnerstag, 27. Dezember 2007
Im Tschad verurteilt
Paris will Überstellung

Paris will die Überstellung der wegen versuchter Kindesentführung im Tschad zu jeweils acht Jahren Zwangsarbeit verurteilten sechs Franzosen beantragen. Wie das Außenministerium in Paris mitteilte, solle der Antrag in den kommenden Tagen gestellt werden. Ein genaues Datum war zunächst nicht bekannt. Die Mitarbeiter der Hilfsorganisation Arche de Zoé sollen dort ihre Haftstrafe abbüßen. Eine Konvention von 1976 ermöglicht es, im Tschad verurteilte Franzosen ihre Strafe in Frankreich verbüßen zu lassen.

Das Gericht in der Hauptstadt N'Djamena war mit dem Urteil am Mittwoch weit unter der möglichen Höchststrafe von 20 Jahren Zwangsarbeit geblieben. Die Mitglieder der Hilfsorganisation hatten im Oktober versucht, 103 afrikanische Kinder nach Frankreich auszufliegen und in Pflegefamilien zu geben.

Die vier Männer und zwei Frauen der Hilfsorganisation wurden zusätzlich zu einer Geldstrafe von mehr als sechs Millionen Euro verurteilt, die für das erlittene Trauma der 103 Kinder und ihrer Familien gezahlt werden soll. Gegen einen tschadischen und einen sudanesischen Mitangeklagten verhängte das Gericht jeweils vier Jahre Haft wegen Komplizenschaft. Zwei weitere tschadische Mitangeklagte wurden freigesprochen.

Die Arche-de-Zoé-Mitarbeiter hatten erklärt, Waisenkinder aus der sudanesischen Krisenregion Darfur vor dem Tod retten zu wollen. Allerdings stellte sich heraus, dass die meisten Kinder keine Vollwaisen waren und aus dem Tschad stammten. Die Kinder sollten bei französischen und belgischen Pflegefamilien untergebracht werden, die dafür bis zu mehrere tausend Euro bezahlt hatten.


Die Affäre hatte die Öffentlichkeit im Tschad stark empört und vorübergehend zu Spannungen zwischen N'Djamena und Paris geführt, da Paris bereits vor Prozessbeginn auf eine rasche Auslieferung der Angeklagten gedrängt hatte. Während des Prozesses wurde dem Arche-de-Zoé-Gründer Eric Breteau vorgeworfen, sich wie ein "Sklavenhändler" verhalten und die Kinder "gestohlen" zu haben. Er hatte die Anschuldigungen bestritten und erklärt, Mittelsmänner hätten ihnen die Kinder als Waisen aus dem Sudan vorgestellt.
http://www.n-tv.de/896946.html

Re: Franzosen im Tschad zu acht Jahren Zwangsarbeit verurteilt

Ausland Im Tschad verurteilte Franzosen heimgekehrt
Aus Zwangsarbeit soll Haft werden

Angehörige und Sympathisanten der verurteilten Mitarbeiter von Arche de Zoé (Foto: AFP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Angehörige und Sympathisanten warten am Flughafen Le Bourget bei Paris auf die verurteilten Mitarbeiter von Arche de Zoé. ]
Die im Tschad wegen versuchter Kindesentführung verurteilten Franzosen sind in ihre Heimat zurückgekehrt. Der Sonderflug landete in Bourget bei Paris. Die sechs Verurteilten sollen nach ihrer Ankunft einem Staatsanwalt vorgeführt und in ein französisches Gefängnis gebracht werden. Ihre Strafe von acht Jahren Arbeitslager soll in Haft umgewandelt werden, da es in Frankreich keine Zwangsarbeit gibt. Eine Begnadigung wäre nur durch den Tschad möglich.

Zuvor hatte das Justizministerium in der Hauptstadt N'Djamena einem Auslieferungsantrag Frankreichs zugestimmt. Zwischen beiden Ländern existiert seit 1976 eine bilaterale Vereinbarung, die dies ermöglicht.

Mitarbeiter der Hilfsorganisation "Arche de Zoé" (Foto: picture-alliance/ dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Die Arche-de-Zoé-Mitarbeiter (November 2007) ]
Ein Gericht in N'Djamena hatte die Strafe wegen versuchter Entführung von 103 Kindern verhängt. Die sechs Franzosen wollten die Kinder illegal nach Europa bringen, urteilte das Gericht. Die Mitarbeiter der Organisation hatten die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, es habe sich um kranke und arme Waisen aus dem sudanesischen Krisengebiet Darfur gehandelt, die sie aus humanitären Gründen ausfliegen wollten.

* InternArche-de-Zoé-Mitarbeiter zu Zwangsarbeit verurteilt.
* VideoArche-de-Zoé-Mitarbeiter zurückgekehrt [E. Ehni, ARD Paris].
* AudioHeimkehr der Arche-de-Zoé-Mitarbeiter [A. Teska, WDR Paris].

*
Weltatlas
Weltatlas: Tschad
[Flash|HTML] .

Stand: 28.12.2007 21:45 Uhr
http://www.tagesschau.de/ausland/archedezoe8.html

Re: Franzosen im Tschad zu acht Jahren Zwangsarbeit verurteilt

Waisen-Affäre im Tschad: UNICEF übergibt Kinder an Familien

Regierung willigte ein - Diskussion über Entschädigung

Genf/Paris - Mehr als vier Monate nach einem umstrittenen Einsatz der französischen Hilfsorganisation Arche de Zoé können 103 Kinder aus Darfur und dem Tschad zu ihren Familien zurückkehren. Das erklärte das UN-Kinderhilfswerk UNICEF am Freitag in Genf. Die Regierung in N'Djamena habe ihr Einverständnis dazu gegeben. Derzeit befinden sich die Kinder immer noch in einem eigens für sie errichteten Camp in Abeché, nahe der sudanesischen Grenze.

Noch im Februar hatte UNICEF erklärt, es sei sehr schwierig, die Angehörigen der Kinder zu ermitteln. Sobald die Familienangehörigen überprüft sind, können die 103 Mädchen und Buben nunmehr freikommen, hieß es am Freitag. Sechs Mitarbeiter von Arche de Zoé versuchten im Herbst vergangenen Jahres, die angeblichen sudanesischen Waisenkinder aus der Krisenprovinz Darfur nach Europa auszufliegen und bei Pflegeeltern unterzubringen. Tatsächlich stammten die meisten Kinder aus dem Tschad und haben zumindest noch ein Elternteil.

Versuchte Entführung

Die Sechs erklärten stets, sie hätten nichts Unrechtes getan, sondern Kinder vor dem drohenden Tod retten wollen. Sie waren im Dezember im Tschad wegen versuchter Entführung zu acht Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden. Kurze Zeit später wurden die Sechs an Frankreich überstellt, wo ein Gericht die Strafe Ende Jänner in acht Jahre Gefängnis umwandelte.

Nun will Frankreich aber eine vom Tschad verhängte Millionenstrafe für die sechs in dem afrikanischen Land Verurteilten nicht begleichen. "Ich denke nicht, dass der Staat das zahlen sollte, es sind ja keine Staatsschulden", sagte der Haushaltsstaatssekretär Eric Woerth dem Sender LCI am Freitag. Tschads Präsident Idriss Déby hatte kurz zuvor die Entschädigung als Bedingung genannt, um die sechs Franzosen zu begnadigen. "Wer wird die Familien entschädigen? Frankreich oder die Mitglieder von Arche de Zoé? Darauf haben wir noch keine Antwort", sagte Déby dem Sender France24. Nach einem bilateralen Abkommen können sie nur von Déby persönlich begnadigt werden.(APA/AP/dpa)

http://derstandard.at/?url=/?id=3255104

Re: Franzosen im Tschad zu acht Jahren Zwangsarbeit verurteilt

12.04.2009

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Schrift:
ENTFÜHRTE HELFER
Kidnapper drohen Paris

In der Region Darfur befinden sich zwei Geiseln in der Gewalt von Kidnappern. Sie fordern von der französischen Regierung, gegen die Hilfsorganisation Arche de Zoé vorzugehen, die vor zwei Jahren unter strittigen Umständen Kinder aus dem Tschad nach Europa bringen wollten.

Khartum - Die Entführer von zwei ausländischen Helfern in Darfur fordern von der Regierung in Paris, dass in Frankreich der Prozess gegen Mitglieder einer Hilfsorganisation, die mehr als hundert Kinder aus dem Tschad nach Europa bringen wollten, erneut verhandelt werden soll - anderenfalls werde man die beiden Geiseln töten. Die Hilfsarbeiter waren zunächst wegen Entführung von einem Gericht im Tschad verurteilt worden, später begnadigte sie der Präsident.

Einer der Entführer, die sich "Freedom Eagles of Africa" nennen, drohte außerdem, französische Interessen im Sudan, Tschad und Zentralafrika ins Visier zu nehmen, sollte der Forderung nicht nachgekommen werden. Die Geiseln, eine Kanadierin und eine Französin, arbeiteten für die Hilfsorganisation Aid Medicale International (AMI) im Süden Darfurs. Sie wurden am 4. April unter Waffengewalt gefangen genommen.

"Wir fordern von Frankreich, den Fall der Kriminellen von Arche de Zoé wiederaufzunehmen und sie vor ein faires Gericht zu stellen", sagte einer der Entführer der Nachrichtenagentur Reuters am Telefon. "Wenn die französische Regierung nicht ernsthaft mit uns verhandelt und nicht auf unsere Forderungen eingeht, werden wir die beiden Helferinnen töten", sagte er.

Sechs Mitglieder der Hilfsorganisation Arche de Zoé waren 2007 festgenommen worden. Sie wollten über hundert Kinder im Alter bis zu zehn Jahren vom Tschad nach Europa bringen, gaben die Kinder als Waisen aus. Offenbar hatten aber viele der Kinder sehr wohl lebende Eltern. Nach Angaben des Tschads hatten die Helfer keine Berechtigung, die Kinder außer Landes zu bringen. Zwar bestritten die sechs Helfer die Vorwürfe, wurden aber von einem Gericht im Tschad zu acht Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Tschads Präsident Idriss Deby begnadigte die Helfer der französischen Organisation im März 2008.

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Darfur Tschad Arche de Zoé
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Eine der Geiseln, die mit der Nachrichtenagentur Reuters am Telefon sprechen durfte, erklärte, sie würden von ihren Entführern gut behandelt. "Wir sind okay, wir haben zu essen und zu trinken, und sie gehen korrekt mit uns um. Aber wir können es nicht erwarten, nach Hause zu gehen", sagte sie. Das französische Außenministerium wollte keine Stellungnahme zu dem Fall abgeben.

ore/Reuters
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,618726,00.html#ref=rss