Wie ein Elternteil die gemeinsame Familie entführt
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Escher | MDR FERNSEHEN | 21.02.2008 | 20:15 Uhr
Spurlos verschwunden
Wie ein Elternteil die gemeinsame Familie entführt
Geht eine Beziehung auseinander, sind die Leidtragenden häufig die Kinder, um die zwischen den beiden Elternteilen ein heftiger Streit entbrennen kann. Wird dabei keine einvernehmliche Lösung gefunden, kommt es leider immer wieder zu Fällen, in denen ein Elternteil im schlimmsten Fall das alleinige Sorgerecht mit einer Entführung zu erzwingen versucht.
Beim Beziehungsstreit sind die Kinder meist die Leidtragenden.; Rechte: dpa
Beim Beziehungsstreit sind die Kinder meist die Leidtragenden.
Dabei sind Kindesentführungen mit menschlichen Tragödien verbunden: zu den aus "normalen" Sorge- und Umgangsrechtsauseindersetzungen bekannten Problemen gibt es noch eine schreckliche Ungewissheit über den Aufenthaltsort des Kindes und seine Sicherheit. Erschwerend kommen bei einer Entführung ins Ausland noch die Konfrontation mit einer unbekannten Kultur und einem fremden Rechtssystem hinzu.
Kindesentführungen ins Ausland werden strafrechtlich verfolgt (§ 235 StGB: Entziehung Minderjähriger) und können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. In minder schweren Fällen wird die Tat jedoch nur auf Antrag hin verfolgt. Dies kann in Fällen der Entführung durch einen Elternteil sinnvoll sein, da es dem Wohlergehen des Kindes zumeist abträglich ist, wenn der entführende Elternteil in Haft kommt. Wird eine Rückführung des Kindes aber verweigert, kann der zurückgebliebene Elternteil das Kind selbst aus dem Ausland abholen. Das ist jedoch häufig mit Problemen verbunden, da sich die Eltern in einer konfliktär aufgeladenen Situation befinden und das Kind und massivem Druck steht.
Der Fall aus der Sendung
Die Medizinstudentin Marlen Al-Chaoui (25) verließ nach vier Jahren Ehe im Februar 2006 ihren irakischen Mann Yousif (33), da dieser gewalttätig wurde. Doch Yousif konnte die Trennung von den gemeinsamen zweijährigen Zwillingen nicht verwinden und drohte mehrfach damit, die Kinder mit in den Irak zu nehmen. Daraufhin wollte die Mutter ihrem Mann den Umgang mit den Kindern nur noch im Delitzscher Gemeindezentrum erlauben. Yousif klagte vor dem Amtsgericht Eilenburg erfolgreich dagegen und durfte im Folgenden die Zwillinge zweimal im Monat von freitags bis montags in seine Wohnung nehmen. Doch am 19. November 2007 brachte der Vater die zweijährigen Zwillinge Abbas und Zaynab nach einem gemeinsamen Wochenende nicht wie vereinbart zurück.
Laut Polizei Leipzig steht fest, dass Yousif Al-Chaoui jenes Wochenende genutzt hatte, um über Dänemark zunächst in den Iran und schließlich in den Irak zu flüchten. Da mit dem Irak seit mehreren Jahren kein Rechtshilfeverkehr und kein Auslieferungsabkommen besteht, gestaltet sich eine Rückführung der Kinder nach Aussage des Auswärtigen Amtes als sehr schwierig. Marlen Al-Chaoui ist in dieser Situation verzweifelt und hofft dennoch innständig auf ein schnelles Wiedersehen mit ihren Zwillingen.
zuletzt aktualisiert: 21. Februar 2008 | 14:00
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