Jugendamt Hamburg: Fall Jessica
20. Mai 2005, 00:00 Uhr Von os
20. Mai 2005, 00:00 Uhr Von os
Schlimmste Fehlerquelle
Sonderausschuss wegen Jessicas Hungertod ergab, dass das Jugendamt Wandsbek auf Hinweise nicht reagiert hatte. Senator räumt Fehler und Personalmangel ein
Nach dem Tod der kleinen Jessica arbeiten in Hamburgs Behörden drei getrennte Arbeitsgruppen die Folgen auf. Das ergab der Sonderausschuss der Bürgerschaft am Dienstagabend. Neben der von der Justizbehörde geleiteten AG "Informierte Jugendhilfe" und einer der Bildungsbehörde zur Erstellung eines Schülerregisters gibt es auch noch eine AG der Jugendbehörde mit den Bezirken. Es sei nach diesem Vorfall "das Normalste der Welt, dass sich schnell Mitarbeiter zusammentun", erklärte Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) auf die Frage der SPD, ob das Nebeneinander sinnvoll sei.
Die dritte AG leitet Wolfgang Hammer, Vize-Chef der Jugendbehörde, der bereits einen Katalog von Maßnahmen vorstellte, um vernachlässigte Kinder zu schützen. So soll ein "Frühwarnsystem" in Kooperation mit Kliniken, Mütterzentren und Kinderärzten installiert und der Einsatz von "Familienhebammen", die auch Sozialarbeit machen, ausgeweitet werden.
Hammer lieferte zudem neue Informationen über Jessicas Mutter. So habe diese erklärt, als sie 1990 mit 20 Jahren erstmals schwanger war, sie fühle sich überfordert und wolle das Kind zur Adoption freigeben. Als dies acht Monate nach der Geburt geschah, habe es Anzeichen gegeben, dass das Kind im Bett angebunden wurde. Darüber hinaus gab es, so Hammer, bei den weiteren drei Kindern, darunter als jüngste Jessica, nach Aktenlage "keine Kindeswohlgefährdung". Auch die Anfrage des Familiengerichts beim Jugendamt sei nur routinemäßig erfolgt, um das Sorgerecht zu klären. Hammer: "Das Jugendamt Wandsbek erfuhr von der Existenz des Kindes erst nach seinem Tod."
Allerdings war 1999 eine Sozialarbeiterin in der Wohnung und wunderte sich, dass sie nicht das Kinderzimmer betreten durfte. Über ihre Meldung ans Jugendamt, dem nachzugehen, existiert keine Aktennotiz. Das, räumt Hammer ein, hätte nicht passieren dürfen. Die "schlimmste Fehlerquelle" sieht hier GAL-Fraktionschefin Christa Goetsch und vermutet einen Zusammenhang mit der Unterbesetzung des Wandsbeker Jugendamtes. Dort sind 13 Prozent der Stellen unbesetzt. Jürgen Warmke-Rose von der Finanzbehörde versprach im Ausschuss, "was dagegen zu tun".
taz, 31.3.2005
DIE ZEIT
Ein Fall von Behördenroutine
Wie konnte mitten in Hamburg ein Mädchen verhungern?
Von Martin Klingst
Ein schreckliches Verbrechen: Eltern ließen ihre siebenjährige Tochter verhungern. Kein Außenstehender
bemerkte etwas, weder die Bekannten der Eltern noch ihre Verwandten, noch die Nachbarn in dem
siebenstöckigen Hochhaus, noch die Hamburger Schulbehörde, die sich von Gesetzes wegen eingeschaltet
hatte, nachdem das Mädchen nicht zum Einschulungstermin erschienen war. Die Eltern hielten Jessica in der
Wohnung gefangen und bauten um ihre Familie eine undurchdringliche Mauer.
Mit dem Tod des Mädchens tauchen die immer gleichen Fragen auf: Hätte sein Sterben verhindert werden
können? Wer hat versagt? Und mit diesen Fragen setzt sofort das öffentliche Ritual eilfertiger Deutungen und
gegenseitiger Schuldzuweisungen ein: Neben den Eltern ist die Gesellschaft schuld, das allgemeine Elend, der
Staat.
Doch Jessica war kein Opfer wachsender Armut und fehlender staatlicher Hilfe. Zwar lebten die Eltern von
Sozialhilfe und wohnten in einem von Arbeitslosigkeit und Gewalt besonders gebeutelten Stadtteil. »Hier in
Hamburg-Jenfeld«, sagte der Pastor am vergangenen Sonntag in einem evangelischen Gedenkgottesdienst,
»gehen die Menschen besonders oft zu Boden.« Doch die staatliche Stütze hätte gereicht, um Jessica
auskömmlich zu ernähren; der Vater verdiente als Maler nebenbei sogar schwarz dazu. Zudem sind der Staat,
die Kirche und private Organisationen in Jenfeld besonders aktiv. Jessicas Eltern mangelte es nicht an Geld
und nicht an Möglichkeiten, Hilfe zu erhalten. Ihnen fehlte jede Empathie, jedes Elterngefühl, jede
menschliche Wärme. Aus welchem Grund auch immer sie waren zu ihrem Kind kalt wie Eis.
Die Behörden haben auch nicht tatenlos zugeschaut. Sie hatten vielleicht einen Tunnelblick, zu routinemäßig
nach Schema F gearbeitet und nicht für möglich gehalten, was sich da zusammenbraute aber die Hände in
den Schoß gelegt haben sie nicht.
Als Jessicas Eltern im Januar 2004 nicht zur Schulanmeldung erschienen, reagierte der Schulleiter sofort.
Dreimal hat er ihnen geschrieben, neue Termine vereinbart und sogar einen Schüler gebeten, bei der Familie
vorbeizuschauen. Da niemand in der Nachbarschaft von dem Mädchen wusste, informierte der Direktor die
Schulbehörde. Auch sie wurde tätig und setzte ihre eigens für Schulschwänzer vorgesehene Hilfstruppe Rebus
in Bewegung. Dreimal klingelte ein Mitarbeiter vergeblich an Jessicas Wohnungstür und leitete schließlich
ein Bußgeldverfahren gegen die Eltern ein: Sie hatten ihre gesetzliche Pflicht verletzt, Jessica einzuschulen.
Dann geschah fast ein Jahr lang nichts.
In der Nacht zum 1.März starb Jessica, sie wog nur neuneinhalb Kilo, so wenig wie ein zweijähriges Kind. Im
Magen fanden die Ärzte Teppichfasern und Haare, die das Mädchen in seiner Verzweiflung gegessen hatte.
Warum hatte niemand früher Verdacht geschöpft? Warum arbeitete jede Behörde stur wie nach einer
Checkliste? Warum hat der Schulleiter nicht selbst die Familie aufgesucht, zumal sie nur einen Sprung von
der Schule entfernt wohnte? Warum hat der Rebus-Mitarbeiter nicht zum Telefonhörer gegriffen und beim
Einwohnermeldeamt nachgefragt, ob Jessica offiziell noch bei ihren Eltern wohne? Warum hat er nicht das
Jugendamt benachrichtigt, denn schließlich gefährdet Schuleschwänzen das Kindeswohl? Unterblieb das
Naheliegende nur, weil es in den Regelbüchern der Ämter nicht vorgesehen ist?
DIE ZEIT 1
Fassungslos wie ratlos antworten alle, Schuleschwänzen sei ein Routineproblem; niemand hätte es je für
möglich gehalten, dass der Grund für das Fehlen der Schülerin Jessica im Unterricht ein grausames
Verbrechen war. Reflexartig wird jede Kritik abgewehrt: Wir haben uns nichts vorzuwerfen! Und im gleichen
Atemzug auch das gehört zu den deutschen Ritualen stimmen die Behörden ihr ewiges Lamento an: Zu
wenig Geld, zu wenig Personal.
Es stimmt ja, das Geld für Sozialarbeit wird derzeit überall gekürzt, während die Aufgaben ständig wachsen.
Manche Sozialpädagogen müssen Dutzende von schwierigen Fällen bearbeiten und sind froh, wenn sie neue
Akten schnell, und ohne groß nachzudenken, wieder schließen können. Zudem wandeln Sozialarbeiter stets
auf einem schmalen Grat: Greifen sie aus Sorge um das Kindeswohl in das Erziehungsrecht der Eltern ein,
kann es passieren, dass Medien den »Überwachungs- und Fürsorgestaat« anprangern. Halten sich die
Behörden hingegen zurück und läuft etwas schief, hagelt es ebenso Kritik.
Aber dieses Dilemma ist keine Rechtfertigung für Gedankenlosigkeit. Als Robert Steinhäuser vor Jahren in
Erfurt Lehrer und Mitschüler erschoss, behauptete die Schule, sie habe die Eltern eines volljährigen Schülers
nicht von dessen Auffälligkeiten unterrichten dürfen. Als eine minderjährige Kindergang im ostfriesischen
Wittmoor monatelang Mitschüler drangsalierte und die Eltern aus Verzweiflung vors Rathaus zogen, erklärten
sich Behörden und Gerichte mit Blick auf die Rechtslage für nicht zuständig und schoben den schwarzen
Peter hin und her.
Es scheint, dass Paragrafen und Richtlinien das Mitdenken verhindern und jede Spontaneität und jede Fantasie
zerstören. Die Konsequenz? Hamburg beschließt nach dem Fall Jessica ein neues Gesetz: Aus der
allgemeinen Schulpflicht wird künftig Schulzwang mit der Folge, dass sich die Schulbehörde gemeinsam
mit dem Jugendamt, der Polizei oder der Feuerwehr notfalls gewaltsam Zutritt zu Wohnungen verschaffen
kann. Schuleschwänzen, lautet die plötzliche Einsicht, gefährdet das Kindeswohl. Aber braucht es für diese
späte Erkenntnis partout eine neue Vorschrift?
(c) DIE ZEIT 10.03.2005 Nr.11
11/2005
Die Zeit - Politik : Ein Fall von Behördenroutine
DIE ZEIT 2
Kriminalität
Chronologie des Falles Jessica
Im März 2005 wurde Jessica tot in ihrem Kinderzimmer in Hamburg-Jenfeld gefunden. Am 24. August begann der Prozess gegen ihre Eltern.
1. März 2005
Jessica wird tot in ihrem Kinderzimmer im Hamburger Stadtteil Jenfeld gefunden. Die Siebenjährige war an Erbrochenem erstickt. Bei seinem Tod hat das Mädchen noch 9,5 Kilogramm gewogen. Die Ermittler stellen fest, dass das Kind wie eine Gefangene in einem abgedunkelten Zimmer gehalten wurde. Bei der Obduktion werden Haare im Magen von Jessica gefunden. In seiner Verzweiflung hatte sich das Kind die Haare ausgerissen und gegessen.
8. März 2005
Hamburgs Bildungssenatorin Alexandra Dinges-Dierig räumt Fehler der Behörden im Fall Jessica ein. Weil Jessica nicht zur Schule angemeldet war, hatte ein Mitarbeiter der Schulbehörde dreimal vergeblich versucht, Kontakt zu den Eltern aufzunehmen. Danach war er von einer falschen Meldeadresse ausgegangen. Dinges-Dierig regt den Aufbau eines zentralen Schülerregister und eine Ergänzung des Schulgesetzes an.
11. März 2005
Jessica wird auf dem Friedhof im Stadtteil Rahlstedt beerdigt. Hamburgs Erster Bürgermeister Ole von Beust nimmt an der Trauerfeier teil. Die Eltern von Jessica sind nicht anwesend.
25. März 2005
Unbekannte schänden das Grab von Jessica. Drei Kränze des Senats, der Bürgerschaft und des Bezirksamtes werden dabei angezündet.
28. Juni 2005
Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen die Eltern wegen Mord und Misshandlung Anklage beim Landgericht Hamburg.
24. August 2005
Vor dem Hamburger Landgericht beginnt der Prozess gegen die 35-jährige Mutter von Jessica und ihren 49 Jahre alten Lebensgefährten. Im Falle einer Verurteilung drohen den Angeklagten lebenslange Haftstrafen.
30. August 2005
Jessicas Mutter räumt ihre Schuld am Tod des Mädchens ein. Der Vater hingegen lehnt jede Verantwortung ab. Die Erziehung sei die Aufgabe seiner Lebensgefährtin gewesen.
7. September 2005
Zeugen bestätigten vor Gericht, dass die Mutter Jessica vernachlässigt hat.
12. September 2005
Auf Antrag der Verteidigung soll noch einmal Jessicas Mutter gehört werden.
11. November 2005
Die Staatsanwaltschaft plädiert im Prozess auf eine Verurteilung zu lebenslanger Haft. Die Angeklagten hätten ihre Tochter vorsätzlich getötet, sagte Staatsanwalt Bernd Mauruschat.
16. November 2005
Die Verteidiger der Eltern fordern in ihren Plädoyers vor Gericht Haftstrafen von maximal 15 Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener.
25. November 2005
Das Landgericht Hamburg verurteilt die Eltern von Jessica zu lebenslangen Haftstrafen. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass die Angeklagten ihre Tochter grausam zu Tode gebracht haben.
http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID1695332_REF_SPC1694424,00.html
Jessicas Hungertod
"Wie Verstorbene aus KZs"
© Maurizio Gambarini/DPA
Kerzen, Blumen, Plüschtiere, ein Brot und ein Trauerbrief stehen am Eingang des Hambuger Hochhauses, in dem die siebenjährige Jessica verhungert ist
Für den qualvollen Hungertod der siebenjährigen Jessica drohen den Eltern nun 15 Jahre Haft. In das Entsetzen mischt sich Kritik an den Behörden, die das Grauen frühzeitig hätten erkennen können.
Eine Gerichtssprecherin sagte, die Eltern der siebenjährigen Jessica bleiben wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Für den qualvollen Hungertod ihrer Tochter droht dem Paar wegen Totschlags bis zu 15 Jahre Haft.
Jessica war am Dienstagmorgen in der Wohnung ihrer Familie an Erbrochenem erstickt. Offenbar hatte sie über Monate kaum etwas zu essen bekommen. Dagegen war die Katze des Paares wohlgenährt. Nachbarn in dem Hochhaus im Stadtteil Jenfeld wollen das Kind nicht gekannt haben.
Jessica wog nur noch 9,5 Kilogrann
Das Kind durchlebte offenbar ein monatelanges grausames Martyrium. Nach Polizeiangaben waren die Fenster von Jessicas Zimmer mit schwarzer Folie verklebt, so dass das bei seinem Tod nur 9,5 Kilogramm leichte Kind offenbar im Dunkeln dahin vegetieren musste. Es habe in dem Raum nur ein Bett und einen Schrank, aber keinerlei Spielzeug gegeben.
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"Es kann eigentlich nur noch vor sich hingedämmert haben, eigentlich überhaupt nicht mehr wach gewesen sein", sagte der Rechtsmediziner Michael Tsokos, der die Leiche obduzierte. "Es fanden sich teilweise Kopfhaare, die das Kind sich offensichtlich ausgerissen und gegessen hat." Jessica habe ausgesehen wie "Verstorbene aus KZs, genau dasselbe Bild".
Kritik am Verhalten der Behörden
In das Entsetzen über das verhungerte Mädchen mischt sich immer mehr Kritik am Verhalten der Behörden. Seit Sommer vergangenen Jahres war Jessica schulpflichtig gewesen, aber nie in der Schule erschienen. Die Grünen warfen der Schulbehörde vor, Verantwortung wegzuschieben, statt nach Aufklärung zu suchen. Bürgermeister Ole von Beust kündigte nach einem Telefonat mit Bildungssenatorin Alexandra Dinges-Dierig eine schnelle Prüfung der Vorgänge an.
"Wir müssen minutiös wissen, an welchem Punkt Fehler gemacht wurden", sagte Beust nach Angaben seines Sprechers Lutz Mohaupt. Das könne auch bedeuten, dass die Verfahren so geändert werden müssten, dass so etwas nicht wieder vorkommen könne. Erste Ergebnisse der Prüfung sollen am Montag in einer Staatsräte-Sondersitzung präsentiert werden. Ein Abbruch des Urlaubs der Bildungssenatorin, wie von der Opposition gefordert, sei aber nicht notwendig.
Eltern haben ein Wahrnehmungsproblem
Die 35 und 49 Jahre alten Eltern des Mädchens, die wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Totschlags durch Unterlassen in Untersuchungshaft sitzen, wiesen in der Vernehmung die Schuldvorwürfe zurück. "Sie sagten, sie hätten das Kind doch immer gepflegt und gefüttert", berichtete Polizeisprecher Ralf Meyer. Da gebe es offenbar ein Wahrnehmungsproblem. Beiden drohen lange Haftstrafen.
Auch gestandene Mordermittler waren den Angaben zufolge fassungslos über die Umstände von Jessicas Tod. Am Donnerstag sollten weitere Zeugen vernommen werden. Es werde untersucht, ob das Kind jemals die Wohnung verlassen habe, sagte Meyer. Zwar habe die Wohnung einen verwahrlosten Eindruck gemacht, aber das treffe auf die Eltern des Mädchens nicht zu. Auch Berichte, wonach die beiden Alkoholiker seien, konnte die Polizei nicht bestätigen.
AP/DPA
Artikel vom 03. März 2005
http://www.stern.de/politik/panorama/537274.html?nv=ct_mt
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache18/5495
12. 12. 06 18.Wahlperiode
Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
Stellungnahme des Senats
zu dem Ersuchen der Bürgerschaft
vom 01./02. Februar 2006 (Drucksache 18/3592)
Vernachlässigung von Kindern abwenden
I.
Anlass
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung vom 01./02. Februar
2006 beschlossen:
Der Senat wird ersucht, folgende Empfehlungen umzusetzen
und der Bürgerschaft bis zum November 2006 zu
berichten:
Vorbemerkung
Die Hamburgische Bürgerschaft hat als politische Reaktion
auf den Tod der siebenjährigen Jessica im April 2005 den Sonderausschuss
Vernachlässigte Kinder eingesetzt. Seitdem
sind weitere gravierende Fälle von Vernachlässigung und
Kindeswohlgefährdung in Hamburg und ganz Deutschland
bekannt geworden. Um Kinder, die unter schwierigen Lebensbedingungen
aufwachsen, wirksam vor Vernachlässigung zu
schützen, sind weitere konkrete Maßnahmen und Angebote,
die die Kinder gleich von Geburt an schützen, notwendig.
Diese Angebote sollten sich neben den Familien auch an das
familiäre und gesellschaftliche Umfeld richten. Darüber hinaus
gilt es auch diejenigen Familien anzusprechen, in denen die
Kinder zwar noch nicht vernachlässigt werden, bei denen aber
belastende Lebensumstände das Risiko einer Vernachlässigung
erhöhen. Der Sonderausschuss Vernachlässigte Kinder hat
für die Zukunft Empfehlungen an den Senat verfasst, die den
Kindern und Familien in unserer Stadt eine verbesserte Unterstützung
und Begleitung bieten sollen.
Zielvorgaben für das Handeln des Senats und der Behörden
Hamburg braucht ein dichtes Netz, das alle Kinder
erreicht.
Das Hilfesystem muss klar, zielgerichtet und verbindlich
sein. Es darf kein Verschieben von Zuständigkeiten und
Verantwortlichkeiten zu Lasten der Kinder geben.
Risikofamilien müssen rechtzeitig identifiziert werden,
damit Hilfen schnell eingeleitet werden können. Das
Dunkelfeld muss aufgehellt werden. Das Hilfesystem muss
für die Menschen nah und zugänglich sein und es muss die
Risikofamilien aufsuchen.
Die rechtlichen Grundlagen über Kindeswohlgefährdung
müssen weiterentwickelt werden.
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/pressemeldungen/2006/dezember/12/kinderschutz-drucksache-18-5495,property=source.pdf