Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Mitarbeiter-Entscheider-Fehlverhalten

Jugendamt handelte gegen Finanz-Interessen der Stadt

Jugendamt handelte gegen Finanz-Interessen der Stadt

Freizeitzentrum-West
Jugendamt handelte gegen Finanz-Interessen der Stadt
Von Gaby Kolle am 23. Januar 2010 05:25 Uhr
DORTMUND Seit Mitte September 2009 spielt im neuen Freizeitzentrum West (FZW) an der Ritterstraße die Musik. Das Jugendamt bekommt dafür jetzt allerdings regelrecht den Marsch geblasen, angestimmt von den städtischen Rechnungsprüfern.
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Im neuen Freizeitzentrum West sind Martin Büsser und Spaceman Spiff zu sehen.
Foto: Menne
Es geht um die Beschaffung der 800.000 bis 900.000 Euro teuren Licht- und Tontechnik für die Halle des neuen FZW, in der 1300 Gäste Platz finden. Die Vorwürfe der Revisoren kommen geradezu im Stakkato: U.a. hat das zuständige Jugendamt dabei eigenmächtig gehandelt und das „im krassen Widerspruch zu den vergaberechtlichen Vorschriften“, hat trotz hoher Summen Rat und Rechnungsprüfer außen vor gelassen, Bieter ungleich behandelt, den Preisgünstigsten nicht berücksichtigt, verbotene Stückelungen bei den Aufträgen vorgenommen und unzulässige Vorauszahlungen an den Auftragnehmer geleistet.

Rüge von den Rechnungsprüfer

Mehr als 268.000 Euro hat das Jugendamt ohne Sicherheiten vorab bezahlt – und in einigen Fällen sogar die angeblich bereits erbrachte Leistung bestätigt. Es „wurden mehrere stadtinterne Regelungen missachtet und entgegen die finanziellen Interessen der Stadt gehandelt“, rügen die Rechnungsprüfer.

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Auch das eigentlich für die Beschaffung zuständige Vergabe- und Beschaffungsamt wurde nur spät und unzureichend informiert. Doch auch dieses Amt bekommt von den Rechnungsprüfern die Meinung gegeigt: Es hätte erkennen müssen, „dass die Fachkompetenz für die Durchführung eines Vergabeverfahrens dieser Dimension auf Seiten des Jugendamtes fehlte“.

Aufgefallen war das Gebaren, als der preisgünstigste Bieter schriftlich Beschwerde einlegte. Bereits nach den ersten Auswertungen von Auszahlungsbelegen des Jugendamtes erkannten die Revisoren die Notwendigkeit, den Vorgang detailliert zu prüfen.

Fehleinschätzungen

Das Jugendamt hat inzwischen Fehleinschätzungen und Mängel im Handeln sowie Versäumnisse bei der Einhaltung von vorgebenen Richtlinien eingeräumt, aber laut Revisoren einige Fragen zum Prüfungsbericht offen gelassen.

Die Standpauke ist für das Jugendamt noch nicht zu Ende: Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 4. Februar mit dem Bericht befassen. Angesichts der angespannten Haushaltslage ein Thema mit Zündstoff.
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