Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Heinz Kindler, Susanna Lillig, Herbert Blüml, Thomas Meysen, Annegret Werner (Hg.)
Heinz Kindler / Susanna Lillig / Herbert Blüml / Thomas Meysen / Annegret Werner (Hg.) Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Das Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) dient der Information und Unterstützung von Fachkräften, die sich mit Fragen von Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB auseinander setzen. Hierfür wurde der verfügbare Forschungsstand umfassend aufbereitet. Konkrete Hinweise, die die Einschätzungs- und Handlungssicherheit in der Praxis erhöhen, bilden einen Schwerpunkt des Handbuchs. Auf über 800 Seiten werden rund 130 Fragen im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung von ausgewiesenen Expertinnen und Experten behandelt.
Bei dem Handbuch handelt es sich um ein Ergänzungswerk in unregelmäßigen Abständen werden unter der Internetadresse www.dji.de /asd aktuelle Informationen und Entwicklungen des Fachgebiets aufgegriffen und veröffentlicht, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.
Vorgeschlagene Zitierweisen: des Gesamtbandes: Kindler H., Lillig S., Blüml H., Meysen T. & Werner A. (Hg.) (2006). Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). München: Deutsches Jugendinstitut e.V. eines einzelnen Kapitels: Lillig S. (2006). Wie ist mit der Neu-Meldung einer Kindeswohlgefährdung umzugehen? In Kindler H., Lillig S., Blüml H., Meysen T. & Werner A. (Hg.). Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). München: Deutsches Jugendinstitut e.V., Kapitel 47.
Die Erstellung des Handbuchs wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Ursula von der Leyen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kinder haben ein Recht auf Schutz vor Misshandlung und Vernachlässigung. Wir alle sind gefordert, uns dafür einzusetzen, dass Kinder geschützt werden und das Recht auch umgesetzt wird. Ihren Ausdruck findet diese gesamtgesellschaftliche Verantwortung in der Arbeit zahlreicher ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer und der verantwortungsvollen Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendhilfepraxis. Besonders die Fachkräfte in Jugendämtern sind häufig mit schwierigen Fragen konfrontiert und sehen sich tagtäglich vor schwerwiegende Entscheidungen gestellt, die für die betroffenen Kinder und Familien eine große Tragweite haben. So verlangt das Gesetz bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eine fundierte Abschätzung des Gefährdungsrisikos. Anschließend müssen geeignete Hilfen ausgewählt und den Eltern in einer möglichst vertrauensvollen Zusammenarbeit nahe gebracht werden. In manchen Fällen muss entschieden werden, ob es nicht notwendig ist, das Familiengericht zum Schutz der betroffenen Kinder einzuschalten. In diesem komplexen Entscheidungsgefüge müssen die Fachkräfte stets die Bedürfnisse der Kinder im Blick behalten. Angesichts der vielfältigen Herausforderungen verdienen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter und alle anderen Fachleute, die sich mit Fragen von Kindeswohlgefährdung beschäftigen, nicht nur unsere Anerkennung, sondern sie benötigen auch unsere Unterstützung. Deshalb hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den bisher erreichten Wissens- und Forschungsstand zu Formen, Entstehung und Folgen von Kindeswohlgefährdung, zur Einschätzung von Gefährdungslagen und zu wirksamen Arten von Hilfe und Schutz vom Deutschen Jugendinstitut für die Praxis in einem Handbuch aufbereiten lassen. Das Handbuch zeichnet sich durch mehrere Merkmale aus: Zunächst beruhen die Kapitel auf Fragen, die aus der Praxis stammen. Entsprechend werden an vielen Stellen konkrete, zugleich wissenschaftlich abgesicherte Hinweise gegeben, die die Einschätzungs- und Handlungssicherheit der Fachkräfte erhöhen können. Schließlich wird eine Fülle relevanter Aspekte und Themen behandelt. Das Handbuch stellt einen wichtigen Baustein zur Verbesserung des Schutzes von Kindern in Deutschland dar. Mein Haus wird hieran anknüpfen und in dieser Legislaturperiode einen Schwerpunkt auf die Früherkennung von Gefährdungen kleiner Kinder und die Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz legen.
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Ich freue mich daher, dieses Handbuch der Fachöffentlichkeit zur Verfügung stellen zu können. Damit wird ein weiterer hochwertiger Beitrag zur Qualifizierung des Kinderschutzes in Deutschland geleistet. Ich wünsche mir, dass die im Handbuch enthaltenen umfassenden Informationen ihren Weg in die Fachdiskussion und Öffentlichkeit finden und allen Fachleuten, die sich mit Misshandlung und Vernachlässigung beschäftigen, vielfältige Anregungen für ihre praktische Arbeit liefern.
Ursula von der Leyen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Re: Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Einleitung Heinz Kindler / Susanna Lillig / Herbert Blüml / Thomas Meysen / Annegret Werner
Die Arbeit mit Fällen einer möglichen oder belegten Kindeswohlgefährdung hält eine große Anzahl an fachlichen und menschlichen Herausforderungen bereit. Für die betroffenen Kinder und ihre Familien steht viel auf dem Spiel. Alle im Feld Tätigen wissen dies. Entsprechend engagiert ist in der sachnächsten Behörde, den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) der Jugendämter, das Streben nach kompetenter Sozialer Arbeit im Kontext von Kindeswohlgefährdung. Die Fachkräfte bei ihrer anspruchs- und verantwortungsvollen Arbeit durch gut aufbereitete, wichtige Informationen zu unterstützen, ist das vordringliche Ziel des vorliegenden Handbuchs Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). Der Titel unseres Handbuchs geht nicht unbedingt leicht von der Zunge. Eher wirkt er sperrig und staubtrocken. Andererseits bezeichnet er genau das Feld, über das wir geschrieben haben. Es geht um Kindeswohlgefährdung, und zwar nicht in dem sehr breiten Sinne, in dem manchmal von Gefahren für Kinder oder Gefährdung gesprochen wird. Unser Ausgangspunkt ist vielmehr ein deutlich engerer, rechtlich als Kindeswohlgefährdung gefasster Bereich von Situationen, in denen erhebliche Beeinträchtigungen in der Entwicklung eines Kindes, bis hin zu Todesfällen, drohen. Zudem geht das Handbuch immer wieder gezielt auf die Aufgaben, Informationsmöglichkeiten und Arbeitsabläufe von MitarbeiterInnen der Allgemeinen Sozialen Dienste ein. Das Handbuch beantwortet viele generelle Fragen zu Kindeswohlgefährdung. Deshalb finden hier nicht nur Fachkräfte im ASD wertvolle Informationen, etwa über die Entstehung und Auswirkungen verschiedener Formen von Kindeswohlgefährdung, die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen des staatlichen Kinderschutzsystems in der Bundesrepublik sowie über den Wissensstand zu Risikofaktoren und Hilfen bei Kindeswohlgefährdung. Zielgruppe sind hier sowohl Fachkräfte in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe als auch FamilienrichterInnen, KinderärztInnen, PolizistInnen usw., die im Handbuch wesentliche Grundlagen für ihre Arbeit im Kinderschutz finden. Einige besondere Teile des Handbuchs sind in erster Linie auf die Bedürfnisse der MitarbeiterInnen in den Allgemeinen Sozialen Diensten zugeschnitten, beschreiben die einschlägigen Aufgaben, Informationsmöglichkeiten, Arbeitsabläufe, Phasen der Fallbearbeitung oder das Verhältnis zu institutionellen Kooperationspartnern. In der Herangehensweise an unseren Auftrag einer fachlichen Stärkung der KollegInnen aus den Allgemeinen Sozialen Diensten in ihrer Auseinandersetzung mit dem Thema Kindeswohlgefährdung geht das Handbuch in mehrerlei Hinsicht einen für Deutschland noch etwas ungewöhnlichen Weg. Zunächst haben wir das Themenfeld Kindeswohlgefährdung in durchaus sehr viele, dafür aber kurze Kapitel zergliedert, um so ist der erste Schrecken überwunden das Zurechtfinden zu erleichtern und die Lesbarkeit zu fördern. In einer unserer ersten Redaktionskonferenzen hatten wir eine maximale
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Länge von nur drei Seiten für jeden Beitrag ins Auge gefasst. Auch wenn die wenigsten Beiträge so knapp geworden sind, bietet das Handbuch für Berufstätige, die im Alltag wenig Zeit zum Lesen haben, doch wichtige Informationen in außerordentlich komprimierter Weise. Die LeserInnen können im komplexen, weiten Feld der Kindeswohlgefährdung direkt auf diejenigen Kapitel zusteuern, die sie gerade beschäftigen und zu denen sie sich noch kompetenter machen wollen. Weiterhin beantworten die Kapitel in der jeweiligen Überschrift gestellte konkrete Fragen. Einige dieser Fragen haben sich aus systematischen Überlegungen ergeben. Ein erheblicher Teil stammt aber aus der Jugendhilfepraxis selbst und wurde in Zusammenarbeit mit Fachkräften aus den Modellstandorten und einbezogenen ExpertInnen geordnet und möglichst klar gefasst. Wo immer dies möglich war, haben wir Themen handlungsbezogen formuliert, um nützliche, in der Praxis anwendbare Informationen gegenüber allgemeinen Überlegungen möglichst stark zu gewichten. Schließlich war es bei vielen Themen unser Anliegen, eine stärker evidenzbasierte Sichtweise in die deutsche Diskussion einzuführen. Das heißt, wir haben uns bemüht, auf der Grundlage systematischer Literaturrecherchen klare Aussagen zum gegenwärtigen Wissensstand zu machen und Folgerungen für die Praxis zu ziehen. Wo dies möglich war und sinnvoll erschien, haben wir internationale Literatur einbezogen kämpfen doch Jugendhilfesysteme in allen entwickelten (westlichen) Demokratien mit ähnlichen Problemen wie wir. Die umfangreichen, häufig in Fußnoten versteckten Literaturhinweise haben für PraktikerInnen sicherlich oft wenig Bedeutung. Uns waren sie trotzdem wichtig, zum einen, um eine Überprüfbarkeit unserer Angaben zu ermöglichen, und zum anderen, um das Wissensgebiet Kindeswohlgefährdung für Lehrende und Studierende besser aufzuschließen. In der Gliederung des Handbuchs werden in einem ersten grundlegenden Teil wesentliche juristische und sozialwissenschaftliche Begriffe erklärt. Es wird ein Abriss des Forschungsstandes zur Entstehung und zu den Folgen verschiedener Formen von Kindeswohlgefährdung gegeben und es werden Grundsätze staatlichen Kinderschutzhandelns erläutert. Der umfangreiche mittlere Teil des Handbuchs widmet sich handlungsbezogenen Fragen bei Kindeswohlgefährdung. Schwerpunkte setzen wir hier bei Fragen der Kontaktgestaltung, der Fundierung von Einschätzungsprozessen, der Beurteilung von Risikofaktoren, der Auswahl und Umsetzung geeigneter sowie erforderlicher Hilfen, dem Handeln in Krisensituationen und bei einem Verständnis für die unterschiedlichen Rollen verschiedener Institutionen und Akteure im Kinderschutz. Der dritte Teil des Handbuchs konzentriert sich auf das Thema persönlicher Belastungen, die in der Kinderschutzarbeit immer wieder und an verschiedenen Stellen auftreten können und die deutlich mehr Beachtung in der Diskussion verdienen. Entsprechend den Anregungen der am Projekt beteiligten Orte und Fachkräfte stellen wir zusammen mit dem Handbuch einige wertvolle ergänzende Materialien zur Verfügung. Dies betrifft vor allem Vorlagen und eine kostenfreie Software zur Falldokumentation und zum Fallmanagement in Gefährdungsfällen. Darin finden sich auch Beurteilungsbögen auf der Grundlage der im Handbuch herausgearbeiteten Einschätzaufgaben, Anhaltspunkte und Kriterien. Dieses System kann übernommen, aber natürlich auch an lokale
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Bedürfnisse angepasst werden. Orte, die in den vergangenen Jahren wertvolle Entwicklungsarbeit für eigene Verfahren und Dokumentationssysteme geleistet haben, laden wir ein, ihre Ergebnisse mit der von uns dargestellten Befundlage zu Einschätzaufgaben, Kriterien und Anhaltspunkten zu vergleichen. Das Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) erscheint in einer gedruckten und zwei elektronischen Fassungen, um unterschiedlichen Arbeitsinteressen und -weisen entgegenzukommen. Die Druckfassung werden einige KollegInnen im Verhältnis zu den elektronischen Versionen als ansprechender und leichter lesbar empfinden. Andere werden bei der elektronischen Version im HTM-Format Verlinkungen zu weiteren Handbuchbeiträgen und Gesetzestexten sowie die Möglichkeit zur Suche nach Stichwörtern im gesamten Handbuch zu schätzen wissen. Im PDF-Format kann schließlich schnell auf einzelne Beiträge zugegriffen werden, die zudem in ansprechendem Layout ausgedruckt werden können. Allen Fassungen gemeinsam ist die Möglichkeit zum späteren Austausch veralteter Kapitel und zur Ergänzung um weitere Teile. Einige Lücken, die der Ergänzung bedürfen würden, sehen wir bereits jetzt zum Zeitpunkt der Drucklegung der ersten Auflage. Obwohl wir zweifellos das gegenwärtig umfassendste deutschsprachige Handbuch zum Thema vorlegen, müssen wir doch offen einräumen, dass Begrenzungen in Zeit und Mitteln sowie Forschungsdefizite an mindestens zwei Stellen dazu geführt haben, dass wichtige Themen zumindest vorläufig nicht ausreichend vertieft werden konnten. Dies betrifft zum einen eine gründliche Auseinandersetzung mit kulturellen Einflüssen in Gefährdungsfällen und zum anderen die Thematik eines selbst- und fremdgefährdenden Verhaltens von Jugendlichen. Wir hoffen, dass es uns gelingt, für eine vertiefende Aufarbeitung dieser beiden Themen Mittel und ExpertInnen zu finden. Eine andere mögliche und nützliche Ergänzung wäre die Erstellung eines Fallbuchs oder eines fallbezogenen E-Learning-Programms zum Thema Kindeswohlgefährdung, da viele Fachkräfte ihr Wissen und ihre Fähigkeiten leichter in der Auseinandersetzung mit konkreten Einzelfällen erweitern können. Als HerausgeberInnen des Handbuchs Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) waren wir in den vergangenen Jahren gut beschäftigt. Trotzdem haben wir nur einen kleinen Teil der für die Erstellung des Handbuchs nötigen Arbeit selbst geleistet. Neben den namentlich genannten AutorInnen, die sich häufig trotz umfangreicher anderer Arbeitsverpflichtungen zur Übernahme eines Beitrags bereit erklärt haben, wollen wir unseren besonderen Dank denjenigen abstatten, die ansonsten leicht ungenannt bleiben könnten. Hier sind zunächst die Fachkräfte der Projektstandorte zu nennen, die uns mit ihren Fragen und ihrer Kritik zu einzelnen Kapiteln sehr geholfen haben. Weiterhin danken wir den Mitgliedern des Projektbeirates und des ExpertInnenkreises für ihre Diskussionsbeiträge und ihre Unterstützung. Die Namen der beteiligten Beiräte, ExpertInnen, Fachkräfte und Projektstandorte finden Sie unten stehend aufgelistet. Bedanken wollen wir uns weiterhin bei Silke Burger, der Projektsachbearbeiterin, sowie bei Heike Tiller, die das Layout übernommen hat. Nicht zuletzt danken wir dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für die gewährte finanzielle Förderung und Ralf Harnisch vom BMFSFJ für seine Betreuung und Unterstützung.
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Bei den Recherchen zum Thema Kindeswohlgefährdung haben wir festgestellt, dass verschiedene Länder wie Kanada, England oder die USA teilweise erhebliche Mittel investieren, um Fachkräften im Kinderschutz einen möglichst aktuellen Zugang zu relevanten wissenschaftlichen Informationen zu ermöglichen. Weiterhin existieren vielfach qualitativ hochwertige empirische Forschungsprogramme zur Weiterentwicklung einer guten Kinderschutzpraxis. Davon abgesehen erheben fast alle größeren westlichen Demokratien wesentlich mehr Daten als Deutschland zum Stand und zur Qualität ihres nationalen Kinderschutzsystems. Mit dem Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) schließen wir einen Teil der Lücke, die sich mittlerweile zwischen Deutschland und einigen anderen Ländern aufgetan hat. Wir sind uns aber sehr bewusst, dass dies nur ein Anfang sein kann, wenn gefährdete oder von Gefährdung bedrohte Kinder und ihre Familien in Deutschland bestmöglichen Schutz und bestmögliche Unterstützung erfahren sollen. In diesem Sinne laden wir herzlich zur Lektüre des Handbuchs und zur Fortsetzung sowie Intensivierung des Diskurses zum Kinderschutz ein.
München im Oktober 2006
INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS
Grußwort Einleitung
1. Grundlagen 1.1 Grundlegende Begrifflichkeiten 1.2 Kindliche Entwicklung, Gefährdungsaspekte 1.3 Grundsätze der Arbeit mit Gefährdungen
2. Handeln bei Kindeswohlgefährdung 2.1 Meldung und Wahrnehmung 2.2 Erhebung und Bewertung 2.3 Hilfeplan und Hilfeform 2.4 Verantwortlichkeit und Kooperation
3. Umgang mit Belastungen
Hinweise zur Bedienung: Klick auf öffnet die Druckform des Beitrags Adobe-Reader kostenfrei herunterladen Klick auf Unterstreichungen führt zur Auswahl Tastenkombination Strg+f zur Stichwortsuche
Handbuch-Internetversion 01.03.2007 Redaktion Dr. Heinz Kindler var m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'kindler'+String.fromCharCode(64)+'dji'+String.fromCharCode(46)+'de';document.writeln(''+e+'');kindler@djide
1. Grundlagen 1.1 Grundlegende Begrifflichkeiten
1 Was sagt die Verfassung zum Kinderschutz? Reinhard Wiesner
2 Was ist unter Kindeswohlgefährdung zu verstehen? Heike Schmid/Thomas Meysen
3 Was ist unter Vernachlässigung zu verstehen? Heinz Kindler
4 Was ist unter psychischer Misshandlung zu verstehen? Heinz Kindler
5 Was ist unter physischer Misshandlung zu verstehen? Heinz Kindler
6 Was ist unter sexuellem Missbrauch zu verstehen? Adelheid Unterstaller
7 Was ist unter dem Münchhausen-by-proxy-Syndrom zu verstehen? Heinz Kindler
8 Was ist unter einem Schütteltrauma zu verstehen? Heinz Kindler
9 Welche Formen einer missbräuchlichen Ausübung der elterlichen Sorge sind bekannt? Thomas Meysen
10 Was ist unter einem unverschuldeten Versagen von Eltern zu verstehen? Thomas Meysen
11 Was ist unter einem unzureichenden Schutz vor Gefahren durch Dritte zu verstehen? Thomas Meysen
12 Was ist unter einer "das Wohl des Kindes nicht gewährleistenden Erziehung" zu verstehen? Heike Schmid
1.2 Kindliche Entwicklung, Gefährdungsaspekte und Folgen Die kindliche Entwicklung
13 Welche Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen müssen erfüllt werden um eine altersgemäße Entwicklung zu gewährleisten? Annegret Werner
14 Wie verläuft eine altersgemäße körperliche Entwicklung? Annegret Werner
15 Wie verläuft eine altersgemäße kognitive und seelische Entwicklung? Heinz Kindler/Annegret Werner
16 Was sind prognostisch bedeutsame Abweichungen in der altersgemäßen Entwicklung? Michael Schieche/Heike Kress
Aspekte bei der Entstehung von Kindeswohlgefährdung
17 Gibt es Kinder, die besonders von Kindeswohlgefährdung betroffen sind? Claudia Reinhold/Heinz Kindler
18 Was ist über die Eltern, die ihre Kinder gefährden, bekannt? Claudia Reinhold/Heinz Kindler
19 Was ist über familiäre Kontexte, in denen Gefährdungen auftreten, bekannt? Claudia Reinhold/Heinz Kindler
20 In welchen Situationen kommt es vor allem zu Kindeswohlgefährdungen? Claudia Reinhold/Heinz Kindler
21 Welche Rolle spielt soziale Benachteiligung in Bezug auf Kindeswohlgefährdung? Elfriede Seus-Seberich
22 Wie sind religiösgeprägte Erziehungs- und Sozialisationspraktiken in Hinblick auf Kindeswohlgefährdungen einzuschätzen? Martin Raack
23 Wie ist die Zugehörigkeit der Eltern/Sorgeberechtigten zu sogenannten Sekten und Psychogruppen in bezug auf Kindeswohlgefährdung einzuschätzen? Dieter Spürk
Folgen von Kindeswohlgefährdung
24 Was ist über Folgen von Vernachlässigung bei Kindern bekannt? Heinz Kindler
25 Was ist über die Folgen psychischer Misshandlungen bei Kindern bekannt? Heinz Kindler
26 Was ist über die Folgen physischer Misshandlung bei Kindern bekannt? Heinz Kindler
27 Wie wirkt sich sexueller Missbrauch auf Kinder aus? Adelheid Unterstaller
28 Welcher Zusammenhang besteht zwischen Suchterkrankung der Eltern und der Entwicklung von Kindern? Heinz Kindler
29 Welcher Zusammenhang besteht zwischen (männlicher) Partnerschaftsgewalt und der Entwicklung von Kindern? Heinz Kindler
30 Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Entfremdung von einem Elternteil und der Entwicklung von Kindern? Heinz Kindler
31 Welcher Zusammenhang besteht zwischen psychischen Erkrankungen der Eltern und der Entwicklung von Kindern? Heinz Kindler
32 Was ist über den Zusammenhang zwischen intellektuellen Einschränkungen der Eltern und der Entwicklung von Kindern bekannt? Heinz Kindler
1.3 Allgemeine Grundsätze der ASD-Arbeit bei Kindeswohlgefährdung
33 Worin besteht die Aufgabenstellung des ASD bei Kindeswohlgefährdungen aus dienst- und arbeitsrechtlicher Sicht? Heinz-Hermann Werner
34 Worin besteht die Aufgabenstellung des ASD bei Kindeswohlgefährdungen aus familien- und jugendhilferechtlicher Sicht? Wolfgang Raack
35 Was ist bei einer Kindeswohlgefährdung der Aufgabenbereich des Familiengerichts in Abgrenzung zum ASD? Wolfgang Raack
36 Was ist bei einer Kindeswohlgefährdung in Abgrenzung zum ASD der Aufgabenbereich der Polizei? Christine Gerber
37 In welcher straf- und haftungsrechtlichen Verantwortung stehen die MitarbeiterInnen des ASD bei einer Kindeswohlgefährdung? Thomas Meysen
38 Welche Verantwortlichkeiten bestehen auf Seiten der Dienst- und Fachaufsicht im Zusammenhang mit Gefährdungsfällen? Heinz-Hermann Werner
39 Welche Grundvoraussetzung muss die Organisation eines ASD erfüllen, um eine qualitative Arbeit bei Kindeswohlgefährdung zu ermöglichen? Herbert Blüml
40 Welche Bedeutung haben im Fall einer Kindeswohlgefährdung die Datenschutzbestimmungen? Thomas Meysen
41 Welche Grundsätze sind bei Kindeswohlgefährdung mit Auslandsbezug zu beachten? Michael Busch/Ursula Rölke
42 Wie kann die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Kindeswohlgefährdung gestaltet werden? Herbert Blüml
2. Handeln in der Sozialen Arbeit bei Kindeswohlgefährdung
43 Welche Leitlinien bestimmen das Handeln in der Sozialen Arbeit bei Kindeswohlgefährdung? Susanna Lillig
44 Welche Phasen der Fallbearbeitung lassen sich unterscheiden? Susanna Lillig
45 Wie ist die Fallbearbeitung zu dokumentieren? Herbert Blüml/Susanna Lillig
46 Inwiefern können Fachkräfte des Sozialen Dienstes durch ihr Handeln Kindern schaden bzw. zur Kindeswohlgefährdung beitragen? Reinhart Wolff
2.1 Meldung und Wahrnehmung einer Kindeswohlgefährdung
47 Wie ist mit der Meldung einer Kindeswohlgefährdung umzugehen? Susanna Lillig
48 Wie kann eine erste Gefährdungseinschätzung vorgenommen werden? Susanna Lillig
49 Was ist bei einer amtsinternen oder amtsübergreifenden Fallübergabe zu beachten? Ingrid Döring/ Doris Fraumann/ Anette Heinz/ Renate Wittner
Kontakt zu der betroffenen Familie und deren sozialem Umfeld
50 Welche rechtlichen Grundlagen sind bei der Kontaktaufnahme zu beachten? Gila Schindler
51 Wie kann mit betroffenen Familien Kontakt aufgenommen und wie kann die Zusammenarbeit aufgebaut werden? Christine Maihorn
52 Wie kann der Auftrag des Allgemeinen Sozialen Dienstes gegenüber der Familie erklärt werden? Isolde Müller-Bahr
53 Was ist im Kontakt mit Familien zu beachten, die Vernachlässigungsstrukturen aufweisen? Beate Galm
54 Wie kann man mit Eltern sprechen, die ein Kind (körperlich) misshandeln? Elke Nowotny
55 Wie kann man mit Eltern(teilen) sprechen, die vermutlich ein Kind sexuell missbrauchen? Monika Bormann
56 Was ist bei der Beratung von suchtkranken Eltern zu berücksichtigen? Michael Klein
57 Was ist bei psychisch kranken Eltern zu berücksichtigen? Sabine Wagenblass
58 Wie kann der Kontakt mit Kindern und Jugendlichen gestaltet werden? Elke Nowotny
2.2 Erhebung und Bewertung bei Kindeswohlgefährdung
59 Welche Einschätzungsaufgaben stellen sich in Gefährdungsfällen? Heinz Kindler
Kindbezogene Aspekte
60 Wie können Schwierigkeiten und Förderbedürfnisse bei Kindern erhoben werden? Heinz Kindler
61 Wie können Ressourcen und Stärken bei Kindern erhoben werden? Heinz Kindler
Elternbezogene Aspekte
62 Was ist bei der Einschätzung der Erziehungsfähigkeit von Eltern zu beachten? Heinz Kindler
63 Wie kann Pflege- und Versorgungsaspekt elterlicher Erziehungsfähigkeit eingeschätzt werden? Heinz Kindler/Wulfhild Reich
64 Wie kann der Bindungsaspekt elterlicher Erziehungsfähigkeit eingeschätzt werden? Heinz Kindler/Peter Zimmermann
65 Wie kann bei der Erhebung der Erziehungsfähigkeit der Aspekt der elterlichen Vermittlung von Regeln und Werten eingeschätzt werden? Heinz Kindler
66 Wie kann der Förderaspekt elterlicher Erziehungsfähigkeit eingeschätzt werden? Heinz Kindler
67 Wie können Ressourcen von Eltern bzw. Familien eingeschätzt werden? Michele Sobczyk
Gefährdungsbezogene Aspekte
68 Wie kann ein Verdacht auf Misshandlung oder Vernachlässigung abgeklärt werden? Heinz Kindler
69 Wie kann ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch abgeklärt werden? Adelheid Unterstaller
70 Wie können Misshandlungs- und Vernachlässigungsrisiken eingeschätzt werden? Heinz Kindler
71 Wie kann die gegenwärtige Sicherheit eines Kindes eingeschätzt werden? Heinz Kindler
72 Wie kann die Veränderungsbereitschaft und fähigkeit von Eltern eingeschätzt werden? Heinz Kindler
Integration
73 Welche Aspekte können insgesamt bei der Einschätzung von Gefährdungsfällen bedeutsam sein? Susanna Lillig
2.3 Hilfeplan und Hilfeformen
74 Welche rechtlichen Grundlagen liegen einer Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII zugrunde? Heike Schmid
75 Welche Merkmale zeichnet ein qualifiziertes Hilfeplanverfahren (bei Kindeswohlgefährdung) aus ? Friedrich Wilhelm Rebbe
Verschiedene Hilfeformen und ihre Anwendung
76 Was ist unter der Aufklärungspflicht gem. § 36, 1 Satz 1 SGB VIII gegenüber Kind und Personensorgeberechtigten über die möglichen Folgen einer Hilfe für die Entwicklung des Kindes zu verstehen? Heinz-Hermann Werner
77 Weshalb und wie ist die Geeignetheit eine Kindes/Jugendlichen für Adoption gem. § 36 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII zu überprüfen? Ludwig Salgo
78 Welche Angebote und Hilfen stehen dem ASD im Falle einer Beeinträchtigung oder Gefährdung des Kindeswohls zur Verfügung ? Herbert Blüml
79 Was ist zu tun wenn die im Einzelfall die geeignete Hilfe zur Erziehung nicht zur Verfügung steht? Herbert Blüml
80 Wie ist zu verfahren, wenn die Sorgeberechtigten und/oder die Minderjährigen die erforderliche Hilfe verweigern oder ihre Zustimmung zurückziehen? Helga Schmidt-Nieraese
Überprüfung und Beendigung einer Hilfe
81 Wie kann der Erfolg einer Hilfe bei einer Kindeswohlgefährdung festgestellt werdent? Helga Schmidt-Nieraese
82 Was ist im Falle einer Kindeswohlgefährdung bei Übergang einer Hilfe zu Erziehung zu einer anderen Hilfe zu beachten? Herbert Blüml
83 Wie kann die Abschlussbewertung der Hilfe(n) und die weitere Perspektivklärung mit den Beteiligten gestaltet werden? Herbert Blüml
Handeln in Krisensituationen Rechtliche Aspekte
84 Was ist im Zusammenhang mit einer Inobhutnahme zu beachten? Gila Schindler
85 Wann sind in Krisen andere Leistungsträger, Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder die Polizei hinzuzuziehen? Gila Schindler
86 Welche Rolle spielt das Gewaltschutzgesetz im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung? Helga Oberloskamp
87 Was ist im Zusammenhang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu beachten? Helga Jockenhövel-Schiecke
Sozialpädagogische Aspekte
88 Wie können Kinder im Prozess der Herausnahme unterstützt werden? Herbert Blüml
89 Wie können Eltern im Prozess der Herausnahme unterstützt werdent? Herbert Blüml
90 Welche Hilfen stehen für den/die Minderjährigen und seine/ihre Bezugspersonen im Fall einer erfoderlichen Notunterbringung zur Verfügung? Herbert Blüml
91 Wie ist beim Übergang von einer Notunterbringung zu einer Hilfe zur Erziehung zu beachten? Herbert Blüml
Wenn Minderjährige in der Familie bleiben
92 Welche Hilfe brauchen Kinder, die nach einer Kindeswohlgefährdung in der Familie bleiben? Heinz Kindler/Gottfried Spangler
93 Welche Hilfen brauchen Eltern, bei denen Kinder nach einer Kindeswohlgefährdung weiterhin ihren Lebensmittelpunkt haben? Heinz Kindler/Gottfried Spangler
94 Wie kann mit der Familie gearbeitet werden, wenn das Gericht den Antrag abgelehnt hat? Reinhart Wolff
Wenn Minderjährige aus der Familie genommen werden
95 Wie kann sich ein/e SozialarbeiterIn auf eine Herausnahme vorbereiten? Christine Maihorn
96 Wie können Kinder auf eine Fremderziehung vorbereitet werden? Gabriele Vierzigmann/Reinhard Rudeck
97 Wie können Eltern auf eine Fremderziehung vorbereitet werden? Gabriele Vierzigmann
98 Welche fachliche Begleitung ist für ein Kind während einer Fremderziehung notwendig und geeignet? Gabriele Vierzigmann/Reinhard Rudeck
99 Wie können Eltern während der Fremderziehung des Kindes unterstützt und wie kann mit ihnen zusammengearbeitet werden? Gabriele Vierzigmann
100 Was ist bei Besuchskontakten von Eltern während der Fremderziehung zu beachten? Heinz Kindler/Annegret Werner
101 Wie kann die Kooperation des ASD mit Schutzstellen oder Heimen gestaltet werden? Mike Seckinger/Eric van Santen
102 Wie kann die Kooperation mit Pflegefamilien gestaltet werden? Jürgen Blandow
Wenn Minderjährige wieder rückgeführt werden
103 Welche Kriterien sind für eine Rückführung des Kindes ausschlaggebend? Jürgen Blandow
104 Wie kann eine Rückführung vorbereitet und durchgeführt werden? Jürgen Blandow
105 Was brauchen Eltern und Kinder nach einer Rückführung? Jürgen Blandow
2.4 Institutionelle Verantwortlichkeiten und Kooperationen
106 Welche Vorteile bieten kooperative Verbundsysteme im Falle einer Kindeswohlgefährdung? Wolfgang Krieger
Psychosoziale, soziale medizinische Dienste und pädagogische Institutionen
107 Welche Aufgaben hat der/ die zuständige ASD-MitarbeiterIn während der Leistung einer Hilfe durch einen anderen Dienst oder Hilfeträger bei vorliegender Kindeswohlgefährdung? Herbert Blüml
108 Was zeichnet eine funktionale Kooperation zwischen dem ASD und im Einzelfall mitzuständigen Leistungsträgerr aus? Wolfgang Krieger
109 Welche Aufgaben obliegt bei einer vorliegenden Kindeswohlgefährdung dem/der AmtsvormundIn? Wolfgang Raack
110 Welche Aufgaben obliegt bei einer vorliegenden Kindeswohlgefährdung dem/der ErgänzungspflegerIn? Wolfgang Raack
111 Was zeichnet eine funktionale Kooperation zwischen dem ASD und den verschiedenen pädagogischen Institutionen und Einrichtungen aus? Mike Seckinger
112 Was zeichnet eine funktionale Kooperation zwischen dem ASD und anderen Behörden aus? Eric van Sanden
Polizei
113 Was zeichnet eine funktionale Kooperation zwischen dem ASD und der Polizei bei einer vorliegenden Kindeswohlgefährdung aus? Christine Gerber
114 Wann ist die Polizei in Fällen von Kindeswohlgefährdung einzubeziehen? Christine Gerber
115 Wann muss der ASD Anzeige gegen die Sorgeberechtigten erstatten? Christine Gerber
Familiengericht
116 Was zeichnet das Verhältnis zwischen dem ASD und dem Familiengericht aus? Doris Kloster-Harz
117 Wann und auf welchen rechtlichen Grundlagen entscheidet das Familiengericht? Doris Kloster-Harz
118 Wie arbeitet das Familiengericht in Fällen von Kindeswohlgefährdung? Wolfgang Haase
119 Was ist während der Antragstellung zu beachten und welche Möglichkeiten hat das Familiengericht? Wolfgang Haase
120 Wie kann während der Antragstellung mit der Familie gearbeitet werden? Reinhart Wolff
121 Was ist bei der Zusammenarbeit mit Sachverständigen zu berücksichtigen? Heinz Kindler/Thomas Meysen
122 Was zeichnet die Zusammenarbeit mit dem/der VerfahrenspflegerIn bei einer vorliegenden Kindeswohlgefährdung aus? Ingrid Baer
Kinder- und jugendpsychiatrische Dienste und Einrichtungen
123 Was zeichnet die Zusammenarbeit mit kinder- und jugendpsychiartrischen Diensten und Institutionen im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung aus? Eginhard Koch
3. ASD-MitarbeiterInnen in Gefährdungsfällen: Umgang mit Belastungen
124 Wie können längerfristiger Überbelastungen von ASD-Kräften entstehen, wie zeigen sie sich und lassen sie sich vermeiden? Herbert Blüml
125 Welche Verantwortung tragen Fach- und Dienstvorgesetzte im Hinblick auf Überlastung der Fachkräfte? Wolfgang Krieger
126 Welche Bedeutung hat Supervision für die Qualifizierung und Entlastung von Fachkräften des ASD? Klaus Brosius
127 Wie kann mit eigenen Unsicherheiten und Belastungen in Gefährdungsfällen umgegangen werden? Ingrid Döring
128 Wie kann mit psychischen und körperlichen Bedrohungen und Verletzungen durch Klienten oder Personen aus deren sozialen Netz umgegangen werden? Doris Fraumann/Anette Heinz
129 Wie kann mit Todesfällen oder schweren Schädigungen einer/s Minderjährigen im eigenen Zuständigkeitsbereich umgegangen werden? Renate Wittner