Jugendamt Bonames: Väterliches Umgangsrecht
Frankfurter Rundschau 13.3.99
Kein Kontakt zum Baby
Vater hadert mit dem Jugendamt
FR-Leser Oliver E. liegt im Clinch mit dem städtischen Jugendamt Bonames. Dabei hatte er eigentlich allen Grund zur Freude: Seit Dezember 1997 ist er stolzer Vater einer Tochter. Doch noch vor der Geburt hatten sich die Eltern getrennt. Im Streit. Erst acht Tage nach dem Geburtstag hat der Vater von der Geburt erfahren. Die Mutter hat ihm sofort jeden Kontakt zum Kind untersagt.
E. wandte sich an das Jugendamt Bonames, um eine Einigung mit der Mutter über das Umgangsrecht zu erreichen. Doch die Mutter lehnte jedes Gespräch ab. Mit der Reform des Kindschaftsrechts zum 1. Juli 1998 erhoffte sich E., seine Tochter relativ bald zum ersten Mal sehen zu können. Er wandte sich an das Familiengericht. Parallel zur Einleitung des Verfahrens ist das Familiengericht angehalten, eine außergerichtliche Einigung zwischen den Eltern herbeizuführen. Mit der Vermittlung wurde wiederum das Jugendamt in Bonames beauftragt.
Doch dort mahlen die Mühlen zu langsam für Oliver E., der die Arbeitsweise dort "schlampig" nennt: "Die beim Jugendamt handeln verantwortungslos, wenden im Interesse der Mutter eine Verzögerungstaktik an, damit ich mein Kind nicht zu sehen bekomme", so der aufgebrachte Vater gegenüber der FR. Mehrfach habe das Jugendamt Termine festgelegt, die dann aber alle von der Mutter abgesagt wurden. Nun fühlt sich E. vom Jugendamt benachteiligt.
"Das Jugendamt hat keine Handhabe, gegen den Willen eines Elternteils einen solchen Termin zustande zu bringen", so Ursule Conen, Sachgebietsleiterin des allgemeinen sozialen Dienstes im Jugend- und Sozialamt: "Wir können ja kein Elternteil zwingen, ein gemeinsames Gespräch zu führen." Natürlich habe man die Mutter darauf aufmerksam gemacht, daß es nur zum Wohlergehen des Kindes ist, wenn sie einen Kontakt zum Vater erlaube. Gesetzlich festgelegt sei aber bei solchen Familiengerichtsverfahren nur die Mitwirkung des Jugendamtes im Form eines Beratungs- und Vermittlungsangebotes. Von einer Vermittlungspflicht könne nicht die Rede sein.
Mittlerweile hat E. mit der Mutter vor Gericht ein Umgangsrecht ausgehandelt. Nach 14 Monaten hat er seine Tochter endlich kennengelernt, darf sie jetzt drei Monate lang alle zwei Wochen sehen. Danach sollen die Eltern persönlich das Umgangsrecht regeln.