Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Weibliche Gewalt

Jungen aus dem Heim entführt

Jungen aus dem Heim entführt

Prozess
Jungen aus dem Heim entführt
Düsseldorf, 05.02.2008, Katharina Rüth
Verzweifelte Mutter kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Kind bei Pflegefamilie.

„Ich wollte doch nur für meinen Jungen da sein, wie jede Mutter”, erklärte die 25-Jährige unter Tränen. Sie saß gestern auf der Anklagebank, weil sie ihren fünfjährigen Sohn aus dem Heim entführt hat. „Es war ein Fehler, ich weiߔ, gab sie zu. Das Amtsgericht verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten.

Einen Tag vor der Entführung hatte die Produktionshelferin ihr Kind im Heim besucht. „Ich will mitkommen!”, hatte der Kleine zum Abschied verlangt, da hatte sie noch abgewehrt. Doch am nächsten Tag kam sie mit einem Bekannten zurück, behauptete, sie habe ihre Geldbörse liegen lassen. Während die Erzieherinnen durch das Suchen abgelenkt waren, nahm der Komplize den Jungen und verschwand, kurze Zeit später verabschiedete sich auch die Mutter. Für vier Monate war sie abgetaucht, lebte mit dem Kind bei ihrem Freund in Gelsenkirchen. Dann kam ihr das Jugendamt auf die Spur, holte den Jungen wieder ab.

„Er ist ohne Probleme mit uns gekommen”, so der amtlicher Vormund des Kindes. Als er in eine Pflegefamilie gebracht werden sollte, zeigte sich, wie durcheinander er war: „Wir brauchten eine Stunde, bis er aus dem Auto rauskam”, schilderte der Sozialarbeiter. Der Fünfjährige habe einfach nur geweint. Denn er habe in seinem kurzen Leben schon mehrere Beziehungsabbrüche erleben müssen.

Der Mutter, die schon mehrfach wegen Diebstahls verurteilt worden ist, sollte 2006 in Haft. Sie brachte ihren Sohn zu ihrer Mutter, doch dort ging es ihm nicht gut, das Jugendamt holte ihn heraus. „Der Junge lebte mal bei der Mutter, bei der Großmutter, bei der Schwester”, erklärte sein Vormund.

In der Pflegefamilie, bei der der Junge jetzt lebt, wurden starke Karies an den Schneidezähnen, Sprachstörungen und blaue Flecken an Beinen und Rumpf des Kindes festgestellt. „Er ist auf dem Spielplatz vom Rad gefallen”, erklärte die Mutter die Blessuren. „Ich würde meinem Kind nie etwas antun.”

Die Richterin glaubte der Angeklagten. Weil sie wieder nach Düsseldorf gezogen ist, Arbeit hat und durch geordnete Verhältnisse wieder Kontakt zu ihrem Sohn ermöglichen will, verhängte die Richterin eine Bewährungsstrafe.

http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/duesseldorf/2008/2/5/news-21352402/detail.html