Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Weibliche Gewalt

Mutter von zu Tode verbrühtem Kind soll mehrere Jahre in Haft

Mutter von zu Tode verbrühtem Kind soll mehrere Jahre in Haft

Mutter von zu Tode verbrühtem Kind soll mehrere Jahre in Haft

Kassel/Fritzlar (ddp). Im Prozess um den Verbrühungstod eines dreijährigen Jungen aus dem nordhessischen Fritzlar hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft für die Mutter gefordert. Ihr Verteidiger plädierte bei der Verhandlung gestern im Kasseler Landgericht dagegen auf maximal drei Jahre.

Der Staatsanwalt warf der 36-Jährigen vor, dass sie nach einem «Duschunfall» des Jungen keinen Arzt geholt, sondern die von dem heißen Wasser hervorgerufenen schweren Verletzungen lediglich mit «Hausmittelchen» behandelt habe. Das Kind sei darum im Mai 2003 nach zehn Tagen «quälenden Siechtums» gestorben.

Der Tod hätte bei Hinzuziehung eines Arztes «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» verhindert werden können, sagte der Staatsanwalt. Die Mutter habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen sowie der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gemacht. Das Kind müsse starke Schmerzen gehabt haben. Die Verbrühungen, die etwa ein Drittel des ohnehin schon untergewichtigen und ausgezehrten Körpers bedeckt hätten, seien auch für Laien eindeutig als dramatisch zu erkennen gewesen.

Die Verteidigung betonte, die Mutter habe nicht erkennen können, dass ihr Verhalten zum Tode des Kindes führen werde. Seine Mandantin habe geglaubt, die Verletzungen mit Quark und einer Fettcreme erfolgreich versorgen zu können. Die Frau hatte nach eigenen Angaben auch aus Angst vor dem Jugendamt keinen Arzt gerufen: Sie habe befürchtet, dass man ihr dann gleich alle sieben Kinder wegnehmen könnte.

Genau das geschah umgehend nach dem Tod des Jungen: Ihr wurde das Sorgerecht für alle Kinder entzogen: «Ich habe alle meine Kinder verloren - damit habe ich schon die härteste Strafe bekommen, die man bekommen kann», sagte die Frau am Montag unter Tränen.

Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden.

18.12.2007 SR
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=85518