Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Zwangspsychiatrisierung

Rechtsbeugung: Dreieinhalb Jahre Haft für Amtsrichter

Rechtsbeugung: Dreieinhalb Jahre Haft für Amtsrichter

Rechtsbeugung: Dreieinhalb Jahre Haft für Amtsrichter

Stuttgart (ddp). Wegen Rechtsbeugung und versuchter Rechtsbeugung
in insgesamt 54 Fällen hat das Landgericht Stuttgart am Freitag einen
Amtsrichter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs
Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der
inzwischen vom Amt suspendierte 45-Jährige über Jahre hinweg ohne die
notwendigen Voraussetzungen freiheitsentziehende Maßnahmen für
Pflegebedürftige angeordnet hatte. Der Mann bestritt dies bis
zuletzt.

Nach Gerichtsangaben hatte der Nürtinger Vormundschaftsrichter die
freiheitsentziehenden Maßnahmen angeordnet, ohne die Betroffenen
persönlich anzuhören oder sich einen unmittelbaren Eindruck von ihnen
zu verschaffen. In einem Fall habe er einen Betreuten in einer
geschlossenen Einrichtung untergebracht, ohne ein dafür
vorgeschriebenes Sachverständigengutachten einzuholen.

Gespräche nur vorgetäuscht
Die Taten fanden im Zeitraum März 2003 bis November 2006 statt.
Dem Urteil zufolge fälschte der Richter in allen Fällen
Anhörungsprotokolle, um so Gespräche mit den Betroffenen
vorzutäuschen. Die angeordneten Maßnahmen wurden letztlich in den
meisten Fällen vom Pflegepersonal vollzogen.

Der Angeklagte hatte bis zuletzt die Auffassung vertreten, sich
korrekt verhalten zu haben. Er habe den gesetzlichen Vorschriften
genüge getan, indem er sich einen mittelbaren Eindruck durch
Gespräche mit Pflegekräften verschafft habe. In einigen Fällen habe
er die Pflegebedürftigen auch angehört, sagte er aus.

Betroffene waren bereits tot
Der Fall war ans Tageslicht gekommen, nachdem ein Pflegeheim die
Behörden eingeschaltet hatte. Dort war ein Beschluss des Richters
eingegangen, mit dem die Anbringung mechanischer Vorrichtungen zum
Schutz einer betreuten Person genehmigt wurde, die zu diesem
Zeitpunkt bereits tot war. Nach den Feststellungen des Landgerichts
hatte der Mann in insgesamt sieben Fällen angebliche Anhörungen
vorgetäuscht, obwohl die Betroffenen bereits verstorben waren.

Der Richter war bereits 2007 wegen der Vorwürfe vorläufig vom
Dienst suspendiert worden. Falls das Urteil rechtskräftig wird, endet
das Dienstverhältnis automatisch. Auch die Ansprüche auf Dienstbezüge
entfallen dann.

15.11.2008 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=91739