Elternrat der Kindertageseinrichtungen in Chemnitz - Kürzung der Betreuungszeiten

Datenschutz und juristisches

Datenschutz und juristisches

Hallo,

der GER-Leipzig hat im Büro des Sächsischen Datenschutzbeauftragten eine Anfrage zu laufen, mit deren Beantwortung in drei Wochen gerechnet wird.

Folgende Frage dürfte auch bei uns von großem Interesse sein.


1) Erhebung von Daten

Sobald sich Eltern in einer Kindertageseinrichtung anmelden, so werden verschiedene Fragen vom Träger bzw. der Leitung gestellt. Im Bezug auf den Datenschutz fragen wir uns, ob dies insbesondere bei der Frage nach dem Arbeitgeber notwendig und zulässig ist.

Auslöser war die Stellungnahme einer Dresdner Anwaltskanzlei (http://www.ger-leipzig.de/Dokumente/03-04-04_Gutachten_KiTa-Kriterien_Dresden.pdf) bei der Prüfung von Zugangsbeschränkungen zu KiTa’s :

Nach § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB X handelt ordnungswidrig, wer unbefugt Sozialdaten, die nicht allgemein zugäng-lich sind, erhebt. Eine Erhebung von Sozialdaten ist nur dann zulässig, soweit deren Kenntnis zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist, § 61, 62 Abs. 1 SGB VIII, § 35 SGB 1, § 67 a Abs. 1 Satz 1 SGB X.