Freie Träger und Satzung?
Hallo,
weiss jemand, wie die Chemnitzer Kindergartensatzung die Vertraege der Freien
Traeger beeinflusst?
Ganz konkret scheint unser Traeger zu denken, dass ab April die neuen
Betreuungszeiten gelten, obwohl unser Vertrag mit dem Kindergarten weder
geaendert noch gekuendigt wurde. Und in diesem Vertrag taucht kein Bezug zur
Chemnitzer Satzung auf, wohl aber eine Betreuungszeit von 9h.
Und so stellt sich die Frage, wie rechtlich gesehen die Satzung in unseren
Vertrag mit den Traeger eingreift (oder auch nicht). Das waere auch wichtig,
um sich formal korrekt dagegen zu wehren.
Danke und herzliche Gruesse,
Gerd Kunert