Elternrat der Kindertageseinrichtungen in Chemnitz - Kürzung der Betreuungszeiten

So könnten Klagen formuliert werden

So könnten Klagen formuliert werden

Hiermit stelle ich die angekündigten Musterbriefe, welche ich von Herrn Emmrich zur Verfügung.


Name Ort,Datum
Adresse


Stadt Chemnitz
Amt 51
09106 Chemnitz

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Verweis auf die Arbeitsrichtlinie zur Umsetzung der aktuellen Stadtratsbeschlüsse betreffend den Betreuungsbedarf an städtischen Kitas Ziffer 2/1 verlangen
wir/ verlange ich umgehend den rechtsmittelfähigen Bescheid über das neue -zeitliche- Betreuungsverhältnis für das Kind -Name- .
Ein derartiger Bescheid wurde noch nicht zugestellt!
Der bislang übersandte Bescheid zur Zuschußgewährung resultiert allein aus Ziffer 2/2 der Richtlinie und regelt nicht unmittelbar das neue zeitliche
Betreuungsverhältnis.

Mit freundlichen Grüßen

- Unterschrift (en)


oder



Name Ort,Datum
Adresse

Stadt Chemnitz
Amt 51
09106 Chemnitz


Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Verweis auf § 2 Abs.4 der Satzung für Kitas n.F. begehre(n) ich/ wir eine Einzelfallentscheidung für das Kind -Name- dahingehend, das die Betreuungszeit für
die Wochentage -Tage angeben- auf ...... Stunden festgelegt wird.
Ich bin geringfügig beschäftigt und die vereinbarte Arbeitszeit mit dem Arbeitgeber ist nicht auf 5 Tage wöchentlich verteilt und übersteigt einen täglichen Umfang von 6
Stunden einschließlich des Arbeitsweges.

Mit freundlichen Grüßen

- Unterschrift (en) -



oder



Name Ort,datum
Adresse

Stadt Chemnitz
Amt 51
09106 Chemnitz

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Verweis auf §2 Abs.4 der Satzung für Kitas n. F. begehre(n) ich/ wir eine Einzelfallentscheidung in Hinblick auf die ursprüngliche Betreuungszeit, da für das Kind
- Name - ein erhöhter Betreuungsbedarf in der Kita erforderlich ist.
- Gründe schildern !-
insbesondere: physische oder psychische stake Verzögerung in der Entwichlung des Kindes
oder sonstiger erhöhter Betreuungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

- Unterschrift(en) -



oder



Name Ort,Datum
Adresse

Stadt Chemnitz
Amt 51
09106 Chemnitz

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 51 Absätze 1-3 Verwaltungsverfahrensgesetz begehre ich/ wir eine Änderung des Bescheides hinsichtlich der Übernahme von elternbeiträgen für das Kind
-Name-.
Nach dem mir / uns nunmehr bekannt gewordenen Gutachten des Juristischen Dienstes des Sächsischen Landtages vom 09.01.2004 sind die Regelungen in der
aktuellen Satzung für Kitas der Stadt Chemnitz, insbesondere soweit sie die maximale tägliche Betreuungszeit betreffen, rechtswidrig.
es wird daher beantragt, den Elternbeitrag in der ursprünglichen Höhe wieder zu übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen

- Unterschrift(en) -

Re: So könnten Klagen formuliert werden

Hallo,

ich habe noch eine Frage zu den Betreuungsverträgen. Die Leiterin meiner Kita hat mir die Auskunft gegeben, das in Chemnitz keine Verträge mit den Eltern abgeschlossen werden müssen, da eine Satz1ung existitiert. Wer weiß darüber genaueres?

Ute Niezel

Re: Re: So

Hallo,

ueber diese Frage werden sicher nur Juristen definitiv entscheiden koennen.
Aber ein paar Hinweise hier.

1. Vertraege wurden bisher sowohl in kommunalen KiGä als auch bei freien
Traegern geschlossen. Eine Aussage wie "keine Vertraege noetig" ist in dem
Wortlaut also erstmal voelliger Quatsch.

2. Interessant ist die Frage, was passiert, wenn das Jugendamt die
Betreuungszeit auf 6h kuerzt.

Dass die Stadt sagt, dass dann keine neuen Vertraege noetig sind, ist
verstaendlich und zu erwarten, aber deswegen nicht unbedingt richtig.
Bei kommunalen KiGä stimmt das (dort heisst das wohl "oeffentlich-rechtlicher
Vertrag"). Bei Vertraegen mit freien Traegern stimmt es vermutlich nicht.

Formal kuerzt das Jugendamt die Sozialleistung "Kinderbetreuung" auf 6h (SGB
1).
(Bei Wunsch muss es darueber wohl auch einen rechtsmittelfaehigen Bescheid
erstellen).
Der Vertrag mit dem KiGa ist erstmal unabhaengig davon. In der Satzung steht
z.B. woertlich:
"Die Stadt Chemnitz stellt ... einen maximalen Betreuungsbedarf von 6h
bereit."

Steht da etwa "Der KiGa darf die Kinder maximal 6h betreuen."?
Steht da "Vertraege zwischen Eltern und Kindergaerten kuerzen sich
automatisch auf 6h."?
Steht in Deinem Vertrag: "Es gilt die maximale Betreuungszeit der Satzung,
ohne Kuendigungsfrist."? (ich hoffe mal, nicht).

In meiner laienhaften Sicht heisst das, dass ein Vertrag mit einem KiGa und
die Satzung sich nicht widersprechen.
Ein befreundeter Jurist hat mir das am Telefon bestaetigt, auch wenn so eine
Diagnose auf die Schnelle und Ferne mit Vorsicht zu geniessen ist.

Jedenfalls denke ich, dass die Meinung der Stadt oder Deines KiGa mit grosser
Vorsicht zu geniessen ist. Bzw dass obige Frage erst vor Gericht entschieden
wuerde.

Noch ein Anhaltspunkt. Unser KiGa legt den betroffenen Eltern
Aenderungsvertraege zur Unterschrift vor. Muss man ja nicht unterschreiben
... (d.h. KiGa soll unter Einhaltung der Kuendigungsfrist kuendigen und
gleichzeitig einen neuen Vertrag ueber 6h vorlegen).
Jedenfalls denkt unser KiGa nicht so wie Deiner, bzw ist sich nicht sicher.

Argumentier mal wie oben. Hoffentlich kommt dann jemand ins Gruebeln. Und
berichte bitte vom Ergebnis.

Viel Erfolg und frohe Ostern,

Gerd Kunert

Am Donnerstag, 8. April 2004 09:37 schrieben Sie:

Re: So könnten Klagen formuliert werden

Es ist Richtig, in den kommunalen Kindertagesstätten gibt es keine Betreuungsverträge, dort wird alles über die Satzung geregelt. Die Eltern erhalten nur einen Bescheid über die Höhe der Elternbeiträge.
Daher erhalten wohl die Eltern betroffener Kinder jetzt auch nur Beischeide zu den finanziellen, nicht jedoch den zeitlichen Auswirkungen der Bertreuungszeitenkürzung.
Seitens des Jugendamtes war es geplant, nun mit allen Eltern Betreuungsverträge abzuschließen. Wie es scheint ist es bei der Planung geblieben.

Bei Einrichtungen im freien Trägern, waren bisher schon immer Betreuungsverträge abzuschließen. Jeder Träger konnte diese individuell gestalten. Was also zum Beispiel für Verträge mit der AWO gilt, kann für Verträge mit dem DRK bedeutungslos sein.

Insofern ist dann auch die rechtliche Situation jeweils völlig anders zu beurteilen. Eltern bei Freien Trägern haben auf Grund der Satzung eine ganz andere Rechtsposition als Eltern bei der Stadt.