Der Tip aus Hip - Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag (BAG Az. 3 AZR 658/02)

Ein Arbeitgeber, der mit einem Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag schließt, muss ihn „gesteigert“ darüber aufklären, welche Rechte ihm gegebenenfalls durch das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis entgehen - etwa hinsichtlich einer Betriebsrente.

Das gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer krankheitsbedingt kündigt. Hier genügt es zum Beispiel, ihm einen Prospekt der Pensionskasse auszuhändigen.

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