BAG Urteil vom 16.09.2004: Verlust der Warnfunktion bei wiederholten Abmahnungen
BAG Urteil vom 16.09.2004: Verlust der Warnfunktion bei wiederholten Abmahnungen
In einer Entscheidung vom 16.09.2004, Az.: 2 AZR 406/03, verweist das Bundesarbeitsgericht darauf, dass die Warnfunktion einer Abmahnung nicht mehr greift, wenn jahrelang eine Kündi-gung bei Pflichtverstößen stets nur angedroht wird. Es handelt sich in solchen Fällen dann um eine leere Drohung.
Das BAG führt aus:
Bei der Frage, ob eine Abmahnung entgegen ihrem Wortlaut der ernsthaft gemeinten Warnung entbehrt, ist insbesondere die Anzahl der vorausgegangenen Abmahnungen von Bedeutung. Angesichts der im Arbeitsleben verbreiteten Praxis, bei als leicht empfundenen Vertragsverstößen einer Kündigung mehrere, häufig drei Abmahnungen vorausgehen zu lassen, kann in aller Regel nicht bereits die dritte Abmahnung als entwertet angesehen werden.
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