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Einbeziehung von AGB bei Internetkäufen

Einbeziehung von AGB bei Internetkäufen

Einbeziehung von AGB bei Internetkäufen, BGH Urteil vom 14.06.2006 (I ZR 75/03)
Der BGH hat mit Urteil vom 14.6.2006 (I ZR 75/03) entschieden, dass es für die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung genügen kann, wenn bei einer Bestellung über das Internet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können.
Der BGH führte dazu aus: “Die Verwendung von Links und deren Darstellung durch Unterstreichen gehört zu den in dem Medium Internet üblichen Gepflogenheiten. Die Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen können daher davon ausgehen, dass Verbraucher, die sich für ihre Bestellung des Internets bedienen, mit solchen Links ohne weiteres umgehen können.”


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