Beiratsbeschlüsse
Südbadischer Tischtennis Verband
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportkameraden,
der Verbandsbeirat hat auf seiner Sitzung vom 15.11.2014 folgende
Änderungen beschlossen:
35.5.5 Satz 1
Die dann noch für einen Relegationsplatz in Frage kommenden
Vereine haben dem für die mit der Relegationsteilnahme angestrebte Staffel
zuständigen Spielleiter und Ressortleiter Erwachsenensport (Bezirk oder
Verband), zum 01.04. verbindlich schriftlich oder per Mail mitzuteilen, ob sie
bei Erreichen eines Relegationsplatzes an der Relegation teilnehmen oder nicht.
Inkrafttreten: 15.11.2014
35.5. Ergänzung um Unterpunkt 35.5.8
D 35.5.8
Zuständig für die Organisation der Relegation zur Bezirksliga und darunter sind
die Ressortleiter Erwachsenensport der Bezirke, vertretungsweise die
Bezirksvorsitzenden.
Zuständig für die Organisation der Relegation zu den Landesligen und zur
Verbandsliga ist der Vizepräsident Sport. Die Zuständigkeit kann im
gegenseitigen Einvernehmen auf Personen nach Satz 1 übertragen werden.
Inkrafttreten: 15.11.2014
2 Entschädigung für Schiedsrichter und Spielleiter
1. Schiedsrichter
Schiedsrichter erhalten Entschädigung analog § 1 der Reisekostenordnung.
Für Einsätze gelten jedoch folgende pauschalierten Verpflegungskosten:
Einsatzdauer bis 8
Stunden
14,00
Einsatzdauer von 824 Stunden
20,00 (Tagessatz)
Mehrtägiger
Einsatz
pro Tag ein Tagessatz
Inkrafttreten 15.11.2014
I. Präsidium
Neu Auf Grundlage von § 9
.vom 13.07.2013
Neu § 2 Einberufungsverfahren
in § 9, Ziffer 2 der Satzung
Neu § 5 Versammlungsleitung
in § 9, Ziffer 2 der Satzung
Neu § 8 Aufgabenübertragung, Ausschüsse
nach § 9, Ziffer 4 der Satzung.............................
Neu § 9 Sitzungsniederschrift
nach § 11, Ziffer 4 der Satzung
Neu Zu § 8 Verbandsbeirat
Neu Zu § 10 Ständige Ausschüsse
Die Leitung und Betreuung der Geschäftsstelle fällt in die Zuständigkeit des
Präsidenten.
Vorbereitung von Sitzungen des TTBW und des DTTB im Verbandsgebiet.
lV. Schlussbestimmung
Diese Geschäftsordnung tritt am 15.11.2014 in Kraft und tritt an die Stelle der
bisherigen Geschäftsordnung vom 01.06.2011
Mit freundlichen Grüßen