TTF Oberkirch - Forum - Bezirk und Verband

Beiratsbeschlüsse

Beiratsbeschlüsse





Südbadischer Tischtennis Verband







Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportkameraden,



der Verbandsbeirat hat auf seiner Sitzung vom 15.11.2014 folgende
Änderungen beschlossen:



35.5.5  Satz 1 



Die dann noch für einen Relegationsplatz in Frage kommenden
Vereine haben dem für die mit der Relegationsteilnahme angestrebte Staffel
zuständigen Spielleiter und Ressortleiter Erwachsenensport (Bezirk oder
Verband), zum 01.04. verbindlich schriftlich oder per Mail mitzuteilen, ob sie
bei Erreichen eines Relegationsplatzes an der Relegation teilnehmen oder nicht.



Inkrafttreten: 15.11.2014





35.5.  Ergänzung um Unterpunkt 35.5.8

D 35.5.8

Zuständig für die Organisation der Relegation zur Bezirksliga und darunter sind
die Ressortleiter Erwachsenensport der Bezirke, vertretungsweise die
Bezirksvorsitzenden.

Zuständig für die Organisation der Relegation zu den Landesligen und zur
Verbandsliga ist der Vizepräsident Sport. Die Zuständigkeit kann im
gegenseitigen Einvernehmen auf Personen nach Satz 1 übertragen werden.



Inkrafttreten: 15.11.2014





2 Entschädigung für Schiedsrichter und Spielleiter



1. Schiedsrichter

Schiedsrichter erhalten Entschädigung analog § 1 der Reisekostenordnung.

Für Einsätze gelten jedoch folgende pauschalierten Verpflegungskosten:



Einsatzdauer bis 8
Stunden               
14,00 €

Einsatzdauer von 8–24 Stunden        
20,00 € (Tagessatz)

Mehrtägiger
Einsatz                           
pro Tag ein Tagessatz



Inkrafttreten 15.11.2014







I. Präsidium

Neu Auf Grundlage von § 9…….vom 13.07.2013…………

Neu § 2 Einberufungsverfahren

………in § 9, Ziffer 2 der Satzung………………………

Neu § 5 Versammlungsleitung

………in § 9, Ziffer 2 der Satzung………………………

Neu § 8 Aufgabenübertragung, Ausschüsse

………nach § 9, Ziffer 4 der Satzung.............................

Neu § 9 Sitzungsniederschrift

………nach § 11, Ziffer 4 der Satzung…………………



Neu Zu § 8 Verbandsbeirat

Neu Zu § 10 Ständige Ausschüsse



Die Leitung und Betreuung der Geschäftsstelle fällt in die Zuständigkeit des
Präsidenten.

• Vorbereitung von Sitzungen des TTBW und des DTTB im Verbandsgebiet.



lV. Schlussbestimmung

Diese Geschäftsordnung tritt am 15.11.2014 in Kraft und tritt an die Stelle der
bisherigen Geschäftsordnung vom 01.06.2011





 



 Mit freundlichen Grüßen