Witterungsbedingte Spielabsagen
Witterungsbedingte Spielabsagen (Fassung vom 02.01.2009): An dieser Stelle einige Hinweise zu einem möglichen Ausfall von Meisterschafts- oder Pokalspielen auf Grund besonderer Witterungslagen.
Das Hauptproblem liegt alljährlich darin, dass es den Mitgliedern des Sportausschusses völlig unmöglich ist, die Witterungs- bzw. Straßenverhältnisse vor Ort zu beurteilen. In der Regel fallen derartige Schilderungen überaus drastisch aus, um eine Spielabsage zu erwirken.
Genau darin liegt aber das Problem. Während nämlich der Gast seine Fahrt für undurchführbar und gefährlich hält, schüttelt der Gastgeber den Kopf angesichts "gut befahrbarer Straßen".
Diese Problematik ist für den Sportausschuss nur in der Weise lösbar, dass jeder Mannschaft freigestellt wird, zu einem Spiel anzutreten ... oder auch nicht. Im letzteren Fall hat sie gem. den einschlägigen Bestimmungen der Wettspielordnung die Möglichkeit, höhere Gewalt geltend zu machen. Dem Sportausschuss verbleibt dann immer noch die höchst undankbare Aufgabe, eine Entscheidung zu treffen. Über die denkbaren Reaktionen muss man an dieser Stelle kein Wort verlieren.
Bleibt zum Abschluss noch der Hinweis, dass das Antreten zu einem Meisterschafts- oder Pokalspiel oberstes Gebot ist, und "höhere Gewalt" durch den Verein detailliert nachgewiesen werden muss, um Spielwertungen zu vermeiden.
Alle Mannschaften sind demnach aufgefordert, alles zu tun, um eine Spielabsage zu vermeiden. Dazu gehören auch Unannehmlichkeiten wie eine frühere Abfahrt zum Spielort, ggf. sogar verbunden mit einer Ersatzgestellung, weil nicht alle Spieler/innen zu diesem Zeitpunkt verfügbar sind, oder die Benutzung des Öffentlichen Nahverkehrs in Erwägung gezogen werden muss.
Sollte eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. PKW nicht möglich sein, ist zuvor die gegnerische Mannschaft und der zuständige Staffelleiter zu informieren. Sollte dieser nicht erreichbar sein, ist der Sportwart zuständig. Ist auch dieser nicht zu erreichen, liegt die Zuständigkeit beim 1. Vorsitzenden.
Diese Regelung gilt analog für die Jugendklassen (Staffelleiter, Jugendwart, Schülerwart, Sportwart, 1.Vorsitzender).
Nach schriftlicher Begründung entscheidet der Sportausschuss bzw. Jugendausschuss über die Neuansetzung.