Traumjob mit Claudia und Tilo - Existenzgründer

Fördermittel

Fördermittel

Überbrückungsgeld

Das Überbrückungsgeld ist eine Leistung der Arbeitsagentur. Es soll Arbeitslose dazu anregen, sich selbstständig zu machen und die Arbeitslosigkeit zu beenden.

Wer bekommt es?

Wer bereits Arbeitslosengeld beantragt hat und der Arbeitsagentur ein tragfähiges Konzept zur Selbstständigkeit vorlegt.

Was wird finanziert?

Das Überbrückungsgeld soll den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung garantieren. Um Renten- oder Krankenversicherung muss sich der Existenzgründer selbst kümmern.

Wo und wann kann es beantragt werden?

Anträge müssen vor dem Beginn der Selbstständigkeit gestellt werden. Arbeitslose sollten sich an ihr zuständiges Arbeitsamt wenden.

Vorteile

Existenzgründer können zum Überbrückungsgeld beliebig viel dazu verdienen. Die Einnahmen müssen der Arbeitsagentur nicht gemeldet werden. Das Überbrückungsgeld ist kein Kredit - es muss nicht zurückgezahlt werden. Darüber hinaus wird es ohne Abzüge ausbezahlt und unterliegt nicht der Einkommenssteuer.

Scheitert der Existenzgründer innerhalb von vier Jahren mit seinem Vorhaben, so kann er wieder das Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen.

Die wichtigsten Konditionen:
Überbrückungsgeld gibt es für sechs Monate. Die Höhe hängt vom vorher bewilligten Arbeitslosengeld ab.

Ich-AG

Die Ich-AG steht für ein Ein-Personen-Unternehmen, dessen Gründung mit einem Existenzgründerzuschuss (ExGZ) von der Bundesagentur gefördert wird. Die ursprüngliche Regelung, dass ein Ich-AG'ler nur Familienmitglieder beschäftigen darf, ist inzwischen aufgehoben. Erfolgreiche Gründer einer Ich-AG dürfen durchaus zusätzliche Mitarbeiter einstellen.

Wer bekommt den ExGZ?

Bezieher von Arbeitslosengeld, die der Arbeitsagentur ein schlüssiges Konzept zur Existenzgründung vorlegen.

Was wird finanziert?

Der Zuschuss ist ein monatlicher Pauschalbetrag zur sozialen Absicherung des Gründers.

Wo und wann kann er beantragt werden?

Zuschüsse zur Ich-AG müssen vor der Existenzgründung bei der Arbeitsagentur beantragt werden.

Vorteile

Der ExGZ ist steuerfrei. Er wird über drei Jahre gewährt und als monatliche Pauschale ausgezahlt. Der ExGZ ist besonders für Arbeitslose mit geringem Arbeitslosengeld lukrativ.

Die wichtigsten Konditionen:
Im ersten Jahr gibt es 600 Euro monatlich, im zweiten 360 Euro und im dritten 240 Euro. Wichtig: Im Gegensatz zum Überbrückungsgeld gibt es eine Förderungsgrenze. Macht der Existenzgründer in einem Jahr mehr als 25.000 Euro Gewinn, wird die Förderung im darauf folgenden Jahr für immer eingestellt.

 

Mikrodarlehen

Mikrodarlehen sind besonders für die Gründung von Kleinstunternehmen oder als Finanzspritze für bereits bestehende Unternehmen geeignet. Die Förderungshöchstsumme beträgt 25.000 Euro.

Wer bekommt es?

Natürliche Personen, insbesondere Arbeitslose. Bestehende Unternehmen können ein Mikrodarlehen bis zu drei Jahren nach ihrer Gründung beantragen, wenn sie nicht mehr als zehn Angestellte haben.

Was wird finanziert?

Gründungen im gewerblichen und freien Bereich (auch Heilberufe), Unternehmensübernahmen, Beteiligungen an Unternehmen und Investitionen bzw. Betriebsmittel für bestehende Unternehmen.

Wann und wo kann es beantragt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Eine nachträgliche Finanzierung ist nicht möglich. Anträge können bei jeder Bank gestellt werden.

Vorteile

Relativ unbürokratische Abwicklung. Für dieses Darlehen sind kaum Sicherheiten erforderlich.

Die wichtigsten Konditionen:
Laufzeit: maximal 5 Jahre / 6 Monate tilgungsfrei
Zinsen: nominal 8,7 % / effektiv 8,99 %
Auszahlung: 100 %
Höchstbetrag: 25.000 Euro

StartGeld

Mit dem StartGeld sollen besonders Unternehmensgründer gefördert werden, die keine Kredite von ihrer Hausbank bekommen. Im Wesentlichen entspricht das StartGeld dem Mikrodarlehen, allerdings werden bis zu 50.000 Euro gewährt.

Wer bekommt es?

Unterstützt werden Unternehmensgründer, die sich im gewerblichen Bereich oder in einem freien Beruf (auch Heilberufe) selbstständig machen wollen. Gefördert werden auch Unternehmen mit bis zu 100 Angestellten.

Was wird finanziert?

Sachinvestitionen (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Umbaumaßnahmen), Warenlager oder Betriebsmittel.

Wann und wo kann es beantragt werden?

Das StartGeld muss vor dem Beginn des Vorhabens beantragt werden. Anträge gibt es bei jeder Bank.

Vorteile

Es sind nur geringe Sicherheiten erforderlich, durch ein bereits feststehendes Bearbeitungsentgeld entfallen weitere Bankgebühren. Dadurch ist das Darlehen günstig.

Die wichtigsten Konditionen:
Laufzeit: 10 Jahre / maximal 2 Jahre sind tilgungsfrei
Zinsen: nominal 6,9 % / effektiv 7,96 %
Auszahlung: 96 %
Höchstbetrag: 50.000 Euro

Unternehmerkredit

Er dient langfristigen Investitionen. Als Höchstbetrag werden 5 Millionen Euro gewährt, in Ausnahmefällen kann diese Summe überschritten werden.

Wer bekommt es?

Gründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe und bereits existierende Unternehmen.

Was wird finanziert?

Gebäude und Grundstücke, Maschinen, Bauvorhaben, Unternehmensübernahmen, Warenlager und Betriebsmittel.

Wo und wann kann er beantragt werden?

Der Unternehmerkredit muss vor dem Beginn des Vorhabens beantragt werden. Anträge gibt es bei jeder Bank.

Vorteile

Volle Auszahlung und günstige Zinssätze mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren.

Die wichtigsten Konditionen:
Laufzeit: 10 Jahre, in Ausnahmefällen werden auch 20 Jahre gewährt / maximal 2 Jahre sind tilgungsfrei
Zinsen: nominal 3,2 % / effektiv 3,99 %
Auszahlung: 96 %
Höchstbetrag: 5 Millionen Euro, bei Unternehmen mit mehr als 50 Millionen Euro Umsatz auch mehr

ERP-Kapital für Gründung

Hinter der Abkürzung ERP verbirgt sich das Europäische Wiederaufbauprogramm "European Recovery Program". Ziel dieser Förderung ist es, den Unternehmensgründern und Jungunternehmern Eigenkapital zu verschaffen, das zur Aufnahme weiterer Kredite notwendig ist.

Wer bekommt es?

Existenzgründer mit angemessener Berufserfahrung und kaufmännischen Kenntnissen, Jungunternehmer bis zu zwei Jahren nach Existenzgründung.

Was wird finanziert?

Gewerbliche und freiberufliche Unternehmensgründungen, Unternehmensübernahmen sowie Ausbau eines bestehenden Unternehmens.

Wo und wann kann es beantragt werden?

Der Unternehmerkredit muss vor dem Beginn des Vorhabens beantragt werden. Anträge gibt es bei jeder Bank.

Vorteile?

Es sind keine Sicherheiten erforderlich, die Tilgung des Darlehens beginnt erst nach sieben Jahren, Zinsvorteile in den ersten Jahren

Die wichtigsten Konditionen:
Laufzeit: 15 Jahre / 7 Jahre sind tilgungsfrei
Zinsen: 0 % im ersten Jahr, 3 % im 2. Jahr, 4 % im 3. Jahr, 5 % im 4. Jahr. Ab dem 5 Jahr gelten 5,5 % (alte Bundesländer) bzw. 5,25 % (neue Bundesländer)

 


8 Stunden in einem ungeliebten Job ist Verschwendung von Lebenszeit. Wir leben schließlich nur einmal und da ist jede Sekunde kostbar.

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