Teebaumöl zwischen Naturmedizin und Medikamenten aus der Retorte
Teebaumöl zwischen Naturmedizin und Medikamenten aus der Retorte
Leider gibt es ein Problem, das das Teebaumöl mit allen Heildrogen teilt, die die Natur zur Verfügung stellt. Es betrifft Kräuter, Kräuterextrakte und besonders ätherische Öle. Gerade weil von Quacksalbern, Geschäftemachern und angeblichen Wunderheilern häufig Versprechungen bezüglich der verschiedensten Wirkungen aus der Naturmedizin gemacht wurden, hat sich der Gesetzgeber damit befaßt (2. Arzneimittelgesetz der BRD vom 1. Januar 1978). Es bestand lange die Gefahr, daß alle Naturmedikamente durch das Raster fallen würden, denn sie sollten den gleichen Prüfkriterien unterworfen werden wie synthetisch entwickelte Wirkstoffe aus der chemischen Retorte. Da Naturstoffe sich vor allem durch ihre natürliche, harmonisch gewachsene Ganzheit auszeichnen und sehr viele Wirkstoffe besitzen, sind sie erheblichen Schwankungsbreiten der Inhaltsstoffe ausgesetzt. Es wäre schwer für sie gewesen, diesen formalen Prüfkriterien standzuhalten.
Deshalb wurde 1978 eine Frist von zwölf Jahren gesetzt, in der eine vereinfachte Zulassung von Naturdrogen möglich war. Es wurde sogar eine Kommission beim damaligen Bundesgesundheitsamt in Berlin gebildet, die für viele Naturstoffe (zum Beispiel Tees und ätherische Öle) eine Monographie und unter Umständen sogar eine Standardzulassung erarbeitete. Darin sind Wirkungen und Nebenwirkungen sowie Dosierungsanleitungen ausgewiesen. Auf diese Weise sind etliche hundert Kräuter und Extrakte in die Liste aufgenommen worden und können entsprechend als Medikament verkauft werden. Ein Nachteil dabei ist, daß es vorwiegend einheimische oder seit langem bekannte Drogen sind, die dort zugelassen wurden, z.B. Anis-, Baldrian-, Kampfer-, Eukalyptus-, Fenchel-, Kamillen-, Pfefferminz-, Rosmarin-, Salbei-, Thymian-, Wacholderbeeröl und andere. Als diese Frist 1991 ablief, war das Teebaumöl hierzulande noch unbekannt. Folglich konnte es auch bis zum Stichtag keine Monographie bzw. Standardzulassung erhalten, wie es über 100 europäischen Kräutern zuteil wurde. Seitdem muß für alle neuen Heilmittel ein kostenaufwendiger Wirkungsnachweis geführt werden.
Nun gibt es aber auch eine Monographieliste von Substanzen, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben wird. In dieser ist Teebaumöl aufgenommen, und auch die Risiken ebenso wie die Nebenwirkungen - zum Beispiel können einige Menschen allergisch darauf reagieren - sind bekannt. Toxisch ist das Teebaumöl nicht, und es müßte eigentlich ein Einfaches sein, durch einen administrativen Akt dieses Teebaumöl auch in Deutschland zuzulassen. Dazu scheint die Verwaltung derzeit aber noch nicht bereit zu sein, obwohl Teebaumöl eine der preiswertesten Substanzen ist, mit dem viele kleine Wehwehchen behoben werden könnten, ohne die Krankenkassen zu schröpfen.
8 Stunden in einem ungeliebten Job ist Verschwendung von Lebenszeit. Wir leben schließlich nur einmal und da ist jede Sekunde kostbar.