Deutschland: Muß denn erst ein Kind verhungern?
***Admin*** meint:
Wo bleibt denn da die *Gemeinschaftssolidarität* unserer Gesellschaft ?
Eine intakte Gesellschaft müßte / könnte auch mit über 5 Millionen Arbeitslose in der Lage sein Alte, Kranke und Behinderte mit am *Leben zu halten* ...
Müßte an anderen Ecken ( denke vorallen an dubiose Auslandshilfen ) eingespart werden
Wir können nur hoffen, das sich diesmal die *zuständige Ministerin* für die *Menschlickeit* entscheidet, und nicht für die *Schieflage eines Bundeshaushalts*
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Hungerdrama um kleine Laura
Hamburg Sie lacht und gluckst, sobald sie die Nähe ihrer Mutter spürt. Dann entspannt sich Laura Marie (6) und schmiegt sich ganz sanft an den Körper ihrer Mutter Tanja B. Das kleine Mädchen aus Saarbrücken kam als Frühchen zur Welt, schwerbehindert. Seitdem hat sie epileptische Anfälle. Kann nicht sitzen, nicht laufen, nicht sprechen und nicht richtig essen.
Deswegen muß Laura täglich künstlich ernährt werden mit einer Magensonde. Durch sie bekommt Laura eine Spezialmilch, die ihr Körper dringend braucht. Das bißchen Brei, das sie auf normalem Wege essen kann, reicht von den Kalorien her nicht aus, damit sie bei Kräften bleibt. Ohne Sondennahrung ist meine Laura verloren.
Doch die Versorgung von Tanja B.'s Tochter ist jetzt in Gefahr.
Denn künftig soll eine künstliche Ernährung, wie sie in Deutschland etwa 100 000 Patienten erhalten, nur noch in wenigen Fällen von der Krankenkasse gezahlt werden. Tanja B. müßte dann etwa 400 Euro im Monat selbst bezahlen für die Sondennahrung ihrer Tochter Geld, das die alleinerziehende Mutter nicht hat. Ich verstehe das nicht, sagt Tanja B. ratlos. Muß denn erst ein Kind verhungern, bis alle verstehen, wie wichtig die künstliche Ernährung ist?
Daß die Sondenkost bei Fällen wie Laura künftig nicht mehr bezahlt wird, sieht ein Entwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzte- und Krankenkassenvertretern vor, der im Mai in Kraft treten soll. Zur Zeit prüft Gesundheitsministerin Ulla Schmidt den Vorschlag.
Doch Experten laufen Sturm gegen die Pläne: Es ist wirklich empörend und unerträglich, daß die Behandlung mangelernährter Kinder weitgehend von einer Erstattung ausgeschlossen wird, obwohl gerade diesen kleinen Patienten schwerwiegende Folgen für ihr Wachstum, ihre Entwicklung und Gesundheit drohen, sagt Professor Berthold Koletzko, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin.
Doch nicht nur Kinder sind von dem Plan betroffen: Nicht mehr gezahlt werden soll laut der neuen Regelung die Trink- oder Sondennahrung zum Beispiel bei Demenzkranken oder wenn eine Auszehrung (Kachexie) durch eine Herzschwäche oder Lungenerkrankung entstanden ist.
Selbst viele Krebskranke hätten künftig keinen Anspruch mehr darauf es sei denn, sie sind bereits stark abgemagert. Gegen eine solche Regelung sprechen eine Reihe von wissenschaftlich gut belegten Fakten, urteilt Professor Hans Konrad Biesalski von der Deutschen Krebsgesellschaft. Eigentlich soll eine künstliche Ernährung bei Krebskranken nämlich gerade verhindern, daß sie stark an Gewicht verlieren.
Ich finde die Neuregelung völlig absurd. Wir päppeln Schwerkranke im Krankenhaus auf, schicken sie nach Hause. Dann aber können wir die Uhr danach stellen, wann sie wieder zu uns kommen abgemagert und noch kränker, schimpft der Ernährungsspezialist Professor Jürgen Stein, Uni-Klinik Frankfurt.
Patienten mit Bauchspeicheldrüsen-Tumor sterben zum Beispiel nicht am Krebs selbst, sondern sie verhungern. Werden sie nicht dauerhaft künstlich ernährt, kann ich den Zeitschalter anmachen, wie lange es dauert, bis sie sterben. Sein Fazit: Diese Regelung wird auf Dauer mehr Geld kosten als sie spart und mehr Leid bringen.
Auch die Politik ist jetzt aufgewacht: Es darf nicht sein, daß in Fällen mit begründeter künstlicher Ernährung den Angehörigen unzumutbare Kosten entstehen, sagt FDP-Gesundheitsexperte Daniel Bahr. Wir haben Gesundheitsministerin Ulla Schmidt deswegen zu einer Stellungnahme gegenüber dem Gesundheitsausschuß des Bundestags aufgefordert.
Das ist auch die letzte Hoffnung von Lauras Mutter Tanja B.: Vielleicht verhindert die Ministerin ja, daß diese Regelung in Kraft tritt.
http://www.bild.t-online.de/BTO/index.html
Ich denke...
also bin ich hier falsch.