Re: Deutsche Rentenversicherung - Länderspezifische Formulare für Uruguay
Rente 06.01.15 Abkommen mit Uruguay tritt in Kraft
Berlin/Offenbach (sth). Mehr als ein halbes Jahr nach der Verabschiedung durch den Bundestag tritt das deutsch-uruguayische Sozialversicherungsabkommen am 1. Februar 2015 in Kraft. Das teilte das Bundessozialministerium jetzt mit. Damit können sich deutsche Arbeitnehmer künftig in Uruguay erworbene Rentenansprüche im Alter problemlos in Deutschland auszahlen lassen. Zudem werden Erwerbszeiten am Rio de la Plata auf die für eine deutsche Rente notwendige Mindestversicherungszeit ("Wartezeit") angerechnet. Umgekehrt gilt dieses Recht auch für Beschäftigte aus Uruguay.
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