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Erlaubt sind ein Satz und ein Link - Leistungsschutzrecht

Erlaubt sind ein Satz und ein Link - Leistungsschutzrecht

Ein Erlebnis, das zeigt, wie die Zeit nach dem neuen Leistungsschutzrecht aussehen kann.

http://www.heise.de/tp/blogs/5/152215

Re: Erlaubt sind ein Satz und ein Link - Leistungsschutzrecht

Leistungsschutzrecht Von Pressetexten sollten künftig besser alle die Finger lassen

Der Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht könnte sogar gegen die Verfassung verstoßen. Zumindest aber wird er Bloggern Ärger und Anwälten neue Einnahmequellen bescheren.

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http://www.zeit.de/digital/internet/2012-06/leistungsschutzrecht

Zitat aus dem Text:

Vor allem ist da die Trennung von gewerblicher und privater Nutzung: Zu "nicht gewerblichen Zwecken" dürfen Presseerzeugnisse auch künftig verbreitet werden, heißt es in dem Entwurfstext. Was aber meint das? In der Begründung des Entwurfs stehen mehrere Beispiele, die sich vor allem mit Blogs befassen. Demnach kann Bloggern nur geraten werden, künftig keine Zeitungen mehr als Ausriss, Kopie et cetera einzubinden.

Denn die private Nutzung ist zwar erlaubt. Aber schon ein Werbebanner oder ein Flattr-Knopf auf dem eigenen Blog sind demnach eine gewerbliche Nutzung, egal ob es um Gewinn geht oder nicht.

Weil hier, wie auch in vielen anderen Foren oder Blogs Werbung eingebastelt wurde, waere das schon gewerblich, obwohl wir Foren- oder Blogbetreiber da keinen Einfluss haben!

Re: Erlaubt sind ein Satz und ein Link - Leistungsschutzrecht

Und noch so eine Stufe zur Internetbegrenzung/-ueberwachung, dieses Mal (zunaechst) aus Grossbritannien

Vorratsdaten Britische Regierung will alle Netzverbindungen überwachen

http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-06/briten-internet-ueberwachung



Re: Erlaubt sind ein Satz und ein Link - Leistungsschutzrecht

Hier noch ein letzter Link fuer heute zum Thema

Leistungsschutzrecht Diesen Text bitte zitieren und verlinken

Ein Gesetzentwurf, viele offene Fragen. Internetnutzer fürchten das Leistungsschutzrecht und lehnen den Entwurf des Justizministeriums ab. Eine Sorge ist berechtigt: Viele Definitionen sind vage, da werden Richter im Einzelfall interpretieren müssen.

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http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/leistungsschutzrecht-was-das-gesetz-bedeutet-a-839094.html