Gregor Gysi, DIE LINKE: Lassen Sie den Unsinn mit Sanktionen gegen Russland
Gregor Gysi, DIE LINKE: Lassen Sie den Unsinn mit Sanktionen gegen Russland
Gregor Gysi, DIE LINKE: Lassen Sie den Unsinn mit Sanktionen gegen Russland
20.03.2014, Antwort auf die Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum EU-Frühjahrsgipfel - Die Lage in Bezug auf die Ukraine und Russland ist ernst, aber nicht hoffnungslos. Die Krim soll unter Bruch des Völkerrechts Bestandteil Russlands werden. Aus dem Bruch von Völkerrecht kann irgendwann im Völkerrecht Gewohnheitsrecht entstehen. Das ist nicht ungefährlich. Deshalb habe ich Sie damals beim Kosovo so gewarnt. Wie wollen Sie denn wieder raus aus den Sanktionen? Gibt es keine andere Chance, auf die Völkerrechtswidrigkeit hinzuweisen? EU und NATO sollten Russland jetzt eine Perspektive guter Beziehungen unter Berücksichtigung seiner Sicherheitsinteressen aufzeigen.
Re: Gregor Gysi, DIE LINKE: Lassen Sie den Unsinn mit Sanktionen gegen Russland
Zitat: Gysi Deshalb habe ich Sie damals beim Kosovo so gewarnt.Statr sich nur auf einzelne Meinungen zu stützen wäre es vielleicht nicht schlecht sich die Sache mit dem Kosovo noch einmal vor Augen zu halten und dann mit der Situation auf der Krim zu vergleichen: http://de.wikipedia.org/wiki/Kosovokrieg#NATO-Milit.C3.A4rintervention:_Folgen_und_Bewertung
Zitat: Nach den Regelungen der Charta der Vereinten Nationen ist ausschließlich der Sicherheitsrat befugt, militärische Zwangsmaßnahmen gegen einen Staat zu verhängen. Allerdings lag für den NATO-Einsatz kein Beschluss der Vereinten Nationen vor, da Russland einer militärischen Intervention nicht zustimmte. Viele Völkerrechtler sind der Ansicht, dass die NATO dem in Artikel 2 Abs. 4 der UN-Charta formulierten Gewaltverbot zuwidergehandelt habe und der Angriffskrieg gegen Jugoslawien völkerrechtswidrig gewesen sei.[180]
Demgegenüber sehen Befürworter der Luftoperationen der NATO den Tatbestand der Vorbereitung eines Angriffskrieges nicht erfüllt und gehen ferner davon aus, dass auch der 2+4-Vertrag nicht verletzt wurde, u. a. auch deswegen, weil bereits vor Beginn der Angriffe von einem friedlichen Zusammenleben der Völker im Kosovo nicht die Rede habe sein können. Die NATO-Aktion sei sowohl völkerrechtlich als auch verfassungsrechtlich zulässig gewesen. Das ergebe sich aus einem notstandsähnlichen Recht auf humanitäre Intervention, das es gestatte, zur Abwendung einer humanitären Katastrophe nach Ausschöpfung aller anderen Mittel militärische Gewalt anzuwenden. Dieses Nothilferecht steht damit im direkten Gegensatz zur Ausschließlichkeit der Entscheidungen des Sicherheitsrats über Krieg und Frieden seine Herleitung ist ungeklärt und äußerst umstritten, wobei allerdings teilweise auf Ableitungen aus dem humanitären Kriegsvölkerrecht der Genfer Konventionen und der allgemein gestiegenen Bedeutung der Menschenrechte im Völkergewohnheitsrecht seit 1945 verwiesen wurde. Der militärische Einsatz der NATO habe zur Schaffung des Friedens und zur Abwendung einer humanitären Katastrophe stattgefunden und sei notwendig und gerechtfertigt gewesen, weil der Weltsicherheitsrat obwohl er am 23. September 1998 in der Resolution 1199 das serbische Vorgehen als exzessiven Einsatz von Gewalt und ausdrücklich auch als Bedrohung des Friedens verurteilt hatte nicht wirksam handeln konnte oder wollte. Dagegen sind viele Völkerrechtler bis heute der Meinung, dass der unscharfe Begriff einer humanitären Katastrophe das Gewaltverbot der UN-Charta nicht außer Kraft setzen konnte.Man kann sich da also bezüglich des Kosovos rein juristisch betrachtet auf die eine oder andere Seite schlagen, jenachdem ob man eher für das Menschenrecht oder das Völkerrecht ist. Im Falle des Kosovo standen diese beiden Rechte offensichtlich konträr zueinander. Entsprechend wird heute natürlich weitergehend ausgelegt.
Interessant ist dabei das argumentative Verhalten Russlands. Einerseits führt es den Kosovo als Vorbild an, um gegen das Völkerrecht zu verstoßen, hat aber andererseits größte Mühe auch dem Menschenrecht genüge zu tun. So wird nur eine "vage und fiktive Bedrohungslage für die russische Bevölkerung" als Argument angeführt, um sich damit aus der Erklärungsnot zu verhelfen. Aber gab es denn diese Massenverfolgungen einer russischen Bevölkerung auf der Krim überhaupt? Waren es nicht eher die Krimtartaren, die erst aus ihren Häusern vertrieben wurden anschließend in armseeligen Verhältnissen auf der Krim leben mussten. Wie will man denn überhaupt eine Bedrohungslage für die russische Bevölkerung in Sewastopol plausibel machen wo über 70% der Bevölkerung "Russen" sind???
Das alles wird natürlich gerne ausgeblendet!!! Schau doch mal was im Kosovo los war bevor da von außen eingegriffen wurde und vergleiche das mit der Lage auf der Krim!!!
Dass die Krim nun zu Russland gehört hat weder etwas mit Menschenrecht oder Völkerrecht zu tun, sondern mit dem "Recht des Stärkeren"!!! Alles andere ist der peinliche Versuch, genau das zu verbergen!!!
Wenn die Russen weiterhin Territorien für sich beanspruchen, in denen Russen (oder Menschen mit russischen Wurzeln) massenhaft wohnen, dann sind Einreiseverbote für Russen oder verschärfte Visa-Regelungen keine Sanktionen sondern Selbstschutz!!!
Re: Gregor Gysi, DIE LINKE: Lassen Sie den Unsinn mit Sanktionen gegen Russland
Interessant finde ich insbesondere die vielfältige Erwähnung des Kosovo-Krieges. Liegt es nicht vielleicht auch daran, dass Russland bis heute pikiert ist, weil sein Veto im Sicherheitsrat missachtet wurde??? Hätte Russland zugestimmt - und bis heute habe ich keinen nachvollziehbaren Grun gelesen, warum Russland dagegen war - wären sie dann noch heute so sauer???
Re: Gregor Gysi, DIE LINKE: Lassen Sie den Unsinn mit Sanktionen gegen Russland