Hallo ATA, der Satz " und der Hammer: Deutsche Bezirkspolitiker streiten sich mittlerweilen darüber, ob die in manchen islamischen Ländern herrschende Normalität, eine Zweit-oder Drittehefrau zu haben, nicht eine kulturelle Bereicherung für Deutschland wäre." - das glaube ich - koennte den Politikern und nicht nur denen gefallen . So eine offizielle Zweit-, Dritt- oder Viertfrau...........sagen wir mal zum Kochen, Putzen, Waschen und ein bis zwei junge Frauen fuers Vergnuegen, das waere schon was fuer die Maenner.Leisten koennten sich das aber nur wieder die Reichen, also mal wieder diskriminierend fuer die Normalos . Da bleibt Euch "das Maul sauber meine Herren"....
LGTschicki
Re: Moegliche Szenarien eines israelischen Angriffs auf Iran
Zitat: Tschicki Hallo ATA, der Satz " und der Hammer: Deutsche Bezirkspolitiker streiten sich mittlerweilen darüber, ob die in manchen islamischen Ländern herrschende Normalität, eine Zweit-oder Drittehefrau zu haben, nicht eine kulturelle Bereicherung für Deutschland wäre." - das glaube ich - koennte den Politikern und nicht nur denen gefallen .
LGTschicki
Ja,sicher!! Die fuettert DLand doch auch glatt mit durch.. Gruss:Silvia
Re: Moegliche Szenarien eines israelischen Angriffs auf Iran
Hallo Silvia, Du wirst lachen, aber Zweifrauen durchfuettern gibt es schon. Werde mal sehen ob ich den Link noch finde!!!!! LGRita
Re: Moegliche Szenarien eines israelischen Angriffs auf Iran
Auch die Zweitfrau darf bleiben
Muslimische Zweitfrauen fallen oft durch Gesetzeslücken. Denn grundsätzlich wird die Polygamie in Deutschland geächtet. Nun hat ein rheinland-pfälzisches Gericht einer irakischen Zweitgattin Aufenthaltsrecht zugesprochen - aus humanitären Gründen VON COSIMA SCHMITT
Khedr S. hat sein Zweitfrauenproblem gelöst. Mit beiden Gattinnen will der anerkannte Flüchtling Tisch und Bett teilen, doch nur einer Frau wollte die deutsche Justiz bislang ein Aufenthaltsrecht gewähren. Das wird nun anders. Gestern entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: Auch die Nebenfrau darf eine Aufenthaltsbefugnis verlangen - eine Ausnahme in der deutschen Justiz.
Das Urteil verweist auf ein grundsätzliches Problem: Muslimische Zweitfrauen fallen durch Gesetzeslücken, zumindest im öffentlichen Recht. Denn das deutsche Recht ist auf Monogamie ausgerichtet. Ein Mann, eine Frau, allein diese Bindung schützt das "Ehegattenprivileg". Wäre Deutschland ein abgeschirmter Raum, wäre das unproblematisch, ist doch hierzulande die Vielehe bei Strafe untersagt. Doch längst leben hier Paare ohne abendländischen Ehekodex und deutschen Pass.
Zum Beispiel Khedr S. Seit 1996 lebt der Iraker in der BRD, er erhielt Asyl. Daheim hinterließ er zwei Gattinnen: Eine hat er schon 1977 geehelicht, der anderen gab er 1990 das Jawort. Beide Frauen reisten gemeinsam im Juni 1999 illegal in Deutschland ein. Das war das Ende der rechtlichen Gemeinsamkeit: Frau eins erhielt eine Aufenthaltserlaubnis, Frau zwei wurde lediglich geduldet - und klagte gegen diesen Unsicherheitsstatus. In der ersten Instanz blieb die Klage erfolglos, im Berufungsverfahren aber gaben die Richter ihr nun Recht. Das aber bezeichneten sie ausdrücklich als Ausnahme: Da die Irakerin seit Jahren in Ludwigshafen lebe, sich integriert habe und überdies in ihrer Heimat ihre Existenz nicht gesichert sei, solle ihr der Aufenthalt gewährt werden.
Dabei könne sie sich aber nicht auf das Ehegattenprivileg berufen, vielmehr handele es sich um eine humanitäre Geste.
Dieses Urteil ist symptomatisch für den gewundenen Umgang der deutschen Justiz mit der Polygamie. Die ist schließlich grundsätzlich geächtet. Der Kompromiss: Heiratet ein Ausländer in seiner Heimat mehrere Frauen nach dort gültigem Recht, wird er nicht strafrechtlich verfolgt, wenn er später in Deutschland lebt.
Die Justiz unterscheidet genau: Im öffentlichen Recht wird die Vielfachehe nicht anerkannt. Deshalb darf nur die Erstfrau nachziehen, wenn ihr Mann in Deutschland Asyl findet. Der Grund für diese Regelung ist die Furcht vor Missbrauch. Denn sonst könnte ein Muslim in seiner Heimat alle Haremsfrauen ehelichen, um möglichst vielen Frauen ein Bleiberecht in Europa zu garantieren.
Im bürgerlichen Recht hingegen wird die Mehrfachehe anerkannt. Trennt sich ein Paar, darf auch eine Zweit- oder Drittfrau Unterhalt verlangen. "Als das Gesetz formuliert wurde, kam niemand auf die Idee, dass es in Deutschland polygame Ehen geben könnte. Nun versucht man, so zu urteilen, dass die Zweitfrauen nicht schutz- und rechtlos sind", sagt Mathias Rohe, Erlanger Rechtsprofessor und Experte für Konflikte zwischen Islam und deutschem Recht.
Für den Schutz der Zweitwitwe etwa entschied das Bundessozialgericht in Kassel 2003 im folgenden Fall: Eine Marokkanerin, die im Rheinland lebt, klagte vor Gericht. 37 Jahre war sie verheiratet, dann starb ihr Mann, auch er Marokkaner. Nun sollte sie mit der vierzig Jahre jüngeren Zweitfrau die deutsche Rente teilen. Sie allein habe Anspruch auf das Geld, wenigstens aber gebühre ihr der größere Anteil, argumentierte die Erstfrau. Immerhin habe der Gatte die andere Frau erst drei Jahre vor seinem Tod geheiratet. Die Richter aber urteilten: Die Dauer der Ehe ist unerheblich, jede Gattin hat Anspruch auf den gleichen Rentenanteil.
Auf der Steuererklärung ihres Gatten hingegen hat eine Zweitfrau nichts zu suchen, befand 1986 das Finanzgericht Münster. Ein Marokkaner wollte seine beiden Frauen steuerlich geltend machen. Doch Finanzamt und Justiz wiesen ihn zurück. Ein Mann kann nur seine Erstfrau beim Ehegattensplitting geltend machen, sagten die Richter.
Muslimische Organisationen wissen um den Kulturkonflikt und mahnen zu öffentlicher Zurückhaltung. Das Internetforum muslim-heirat.de zum Beispiel bittet "bereits verheiratete Brüder", von einer Kontaktanzeige abzusehen. Das heißt auch: Wer seine Zweitfrau nicht nachholen darf, kann nicht mal eben rasch eine neue heiraten. Behördenfrust statt Multieheglück - das ist die Realität der Polygamie.
taz Nr. 7322 vom 30.3.2004, Seite 8, 146 Zeilen (TAZ-Bericht), COSIMA SCHMITT
Hab ich grad mal auf die Schnelle abkopiert aus einem Schweizer Forum. Werde gucken ob ich das Original finde. LGRita
Re: Moegliche Szenarien eines israelischen Angriffs auf Iran
Bei TAZ finde ich ueber die Suche den Artikel leider nicht mehr. Habe aber hier einen anderen kurzen Artikel http://www.shortnews.de/id/986920/Nur-der-Koran-scheidet-Viele-der-arabischen-Manner-in-Berlin-haben-Zweitfrauen
Re: Moegliche Szenarien eines israelischen Angriffs auf Iran
Der Kopp-Verlag ist umstritten, aber die belegen in der Regel auch worueber sie schreiben, so auch hier
Großbritannien: Steuerzahler müssen nun auch für Vielehe von Muslimen aufkommen
Udo Ulfkotte
Überall in Europa ist die Vielehe (Polygamie) gesetzlich verboten auch in Großbritannien. Doch die britischen Steuerzahler müssen nun auch für Sonderzahlungen an polygame Moslems aufkommen.
Vermutlich ist das in D genauso, man wird es ueber die normale Presse aber in den seltensten Faellen zu lesen kriegen.
LG
Rita
Re: Moegliche Szenarien eines israelischen Angriffs auf Iran
Scharia-Recht in DeutschlandWenn um Zweitfrauen und Morgengabe gestritten wird
Die Scharia wird nach Aussagen von Rechtsexperten schon längst in deutschen Gerichten angewandt. Natürlich gibt es weder Peitschenhiebe noch Steinigungen als Strafe, doch im Familien- und Erbschaftsrecht werden die Gebote der Scharia herangezogen. weiter http://www.stern.de/panorama/scharia-recht-in-deutschland-wenn-um-zweitfrauen-und-morgengabe-gestritten-wird-1612183.html Ich grueble gerade darueber nach, was sein wuerde, wenn ein Mormonenmann mit vielleicht sechs Ehefrauen ankommt . Ok, vielleicht muesste er aber auch nur tuerkischer Mormone sein
LGRita
Re: Moegliche Szenarien eines israelischen Angriffs auf Iran
Also,ich gruende jetzt einen Freistaat,in welchem Frauen mehrere Ehemaenner haben duerfen!!Wer ist dabei?? Gruss:Silvia P.S. Suche nur noch geeigneten Namen...Frauland..Frauretanien..Fraurea...??
Re: Moegliche Szenarien eines israelischen Angriffs auf Iran
Und was sollen wir mit so vielen Maennern? Viel zu anstrengend, datt sach ich Dir Kannst ja Frauretanien nennen, aber wo willste diesen Staat machen? In der Wueste? Da koennen die Jungs ja nicht mal Baeume faellen GrinsegruesseRita
Debatte um Polygamie
Zitat: Tschicki
Und was sollen wir mit so vielen Maennern? Viel zu anstrengend, datt sach ich Dir
Und erst der Zickenkrieg unter den Maennern....
Gruss:Silvia....
Re: Debatte um Polygamie
Zählen wir doch einmal Eins und Eins zusammen. Ich erkenne: Ich werde mich bei Zeiten einen dann ortsüblichen Vornamen anschaffen. Wird in den ehemaligen deutschen Kommunalverwaltungen sicherlich kein Problem sein. Mohammed z.B.wäre gut. Ich möchte mich nicht den Vorwurf aussetzen mich nicht integrieren zu wollen. Schlechte Zeiten dagegen für Modezar Karl Lagerfeld. Seinenausgeflippten Kreationen werden in Deutschland nicht mehr gefragt sein. Und Volker Pisper erhält Redeverbot! Die christliche Religion war ja ehe schon in Details etwas unglaubwürdig. Und ob unter einem spitzen Turm oder runder Kuppel gebetet wird, ist im Grundsatz völlig unwichtig.