Krankenkasse muss Kosmetikerin bezahlen
Transsexuelle dürfen auf Kosten der Kasse auch eine Kosmetikerin in Anspruch nehmen, wenn keine zeitnahe ärztliche Bartentfernung möglich ist. Das hat das Sozialgericht Berlin entschieden.
Von Martin Wortmann
BERLIN. Mann-zu-Frau-Transsexuelle müssen sich nicht Jahrzehnte gedulden, bis Ärzte ihren männlichen Bartwuchs entfernt haben
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/914524/urteil-krankenkasse-muss-kosmetikerin-bezahlen.html?sh=1&h=-1628299795