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Krankenkasse muss Kosmetikerin bezahlen

Krankenkasse muss Kosmetikerin bezahlen

Transsexuelle dürfen auf Kosten der Kasse auch eine Kosmetikerin in Anspruch nehmen, wenn keine zeitnahe ärztliche Bartentfernung möglich ist. Das hat das Sozialgericht Berlin entschieden.

Von Martin Wortmann

BERLIN. Mann-zu-Frau-Transsexuelle müssen sich nicht Jahrzehnte gedulden, bis Ärzte ihren männlichen Bartwuchs entfernt haben

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/914524/urteil-krankenkasse-muss-kosmetikerin-bezahlen.html?sh=1&h=-1628299795